Wenn ein Historiker in einem großen Leitmedium den deutschen Sozialstaat gleich in der Headline als etwas beschreibt, das "weit in die Mitte der Gesellschaft gewuchert" sei, dann ist das mehr als eine rhetorische Zuspitzung. Es ist eine semantische Setzung, die den Sozialstaat aus seiner historischen Entwicklung und seiner verfassungsrechtlichen Verankerung herauslöst – und ihn in die Nähe eines Fremdkörpers rückt, der sich unkontrolliert ausbreitet.
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Die gesetzliche Rentenversicherung war nie als rein beitragsfinanziertes System gedacht. Staatliche Zuschüsse sind kein Betriebsunfall, sondern systemimmanent. Wer sie als Problem darstellt, missversteht die Rentenversicherung – und verkennt ihre Rolle als staatliche Infrastruktur für eine universelle Lebensphase.
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Die Arbeitslosenversicherung war ursprünglich der Zweig der Sozialversicherung, der dem klassischen Versicherungsprinzip am nächsten stand. Sie sollte ein temporäres Erwerbsrisiko absichern, Übergänge ermöglichen und den sozialen Abstieg verhindern. Heute erfüllt sie diese Funktion nur noch in Fragmenten. Der abrupte Übergang von beitragsfinanzierter Versicherungsleistung zu bedürftigkeitsgeprüfter Fürsorge untergräbt ihre Legitimation – und hat die kulturelle Wahrnehmung des Systems grundlegend verändert.
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Mit dem "Ersten Reformpapier" der "FinanzKommission Gesundheit" liegt nun ein Katalog von 66 Maßnahmen vor, der das Gesundheitswesen kurzfristig stabilisieren soll. Vieles darin ist sinnvoll, manches überfällig, einiges durchaus pragmatisch umsetzbar – anderes fragwürdig. Und doch wäre es ein Fehler, sich in einer kleinteiligen Bewertung einzelner Vorschläge zu verlieren. Denn das eigentlich Entscheidende an diesem Papier ist nicht die Liste der Maßnahmen, sondern das Verständnis von Sozialstaat, das sich darin ausdrückt.
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Die aufflammende Diskussion über eine mögliche Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist mehr als bemerkenswert. Denn hier geht es nicht um eine technische Anpassung. Wer an dieser Stelle "reformieren" möchte, greift nicht in eine Detailregelung ein, sondern in das Solidarprinzip selbst, das die GKV seit ihrer Entstehung trägt.
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Die folgenden Überlegungen zielen ausdrücklich nicht auf eine Detailkritik einzelner Steuerungsinstrumente, Vergütungsmodelle oder Zuständigkeiten. Solche Debatten mögen fachlich notwendig sein, sie verdecken jedoch oft den Blick auf das Grundproblem. Es geht hier nicht um die Frage, wie einzelne Stellschrauben besser justiert werden könnten, sondern darum, welche Funktionslogik die GKV inzwischen prägt – und welche Folgen daraus entstehen.
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Seit Jahren streiten Menschen, die in kirchlichem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben, erbittert und oftmals erfolglos um Schadensersatz. Doch ein anderer Weg, zu einer Entschädigung für erlittenes Unrecht zu kommen, ist kaum bekannt: eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente. Denn der Missbrauch, so zynisch es klingen mag, kann auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Betroffenen-Verbände werfen den Kirchen vor, entsprechende Informationen und Hilfestellung für Missbrauchsopfer zurückgehalten zu haben. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung findet kritische Worte.
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Rund hundert Krankenkassen konkurrieren um Versicherte – bei nahezu identischem Leistungskatalog. Dieser Wettbewerb erzeugt keine Effizienz, sondern Reibungsverluste, Fehlanreize und Symbolpolitik. Die vermeintliche "Vielfalt" der Kassenlandschaft erweist sich bei näherer Betrachtung als strukturell dysfunktional.
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird häufig wie eine klassische Versicherung behandelt. Das ist ein Kategorienfehler. Krankheit ist kein zufälliges Risiko, sondern eine universelle Lebensrealität. Die GKV organisiert daher keine Risiken, sondern verteilt vorhersehbare Lasten über Demografie und Zeit. Wer das missversteht, kommt zwangsläufig zu falschen Reformvorschlägen.
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Der Tatbestand – soweit bekannt: Vermutlich seit 1999, sicher aber seit 2003 wurden in der Erzdiözese Freiburg Sozialversicherungsbeiträge in zweistelliger Millionenhöhe (die Rede ist von 60 Millionen Euro) nicht abgeführt. Festgestellt wurde das im Mai durch die Deutsche Rentenversicherung, die sich nicht gerade mit Ruhm bekleckerte, denn ihr war bei turnusmäßigen Prüfungen über Jahre nichts aufgefallen.
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Der Bundestagswahlkampf 2017 hat begonnen und die Sozialdemokratie hat die "soziale Gerechtigkeit" zu ihrem Thema gemacht. Zum gesundheitspolitischen Programm der Partei gehört auch die Einführung einer Bürgerversicherung. Sozialverbände, Gewerkschaften, Linkspartei und Grüne unterstützen dieses Konzept.
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In der Jugend- und Bildungsstätte Klingberg
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