Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.
Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.
Wieder einmal – oder noch immer – druckst das Bundesgesundheitsministerium um die verfassungsrichterlich geforderte Neuregelung von Paragraph 217 StGB, dem "Sterbehilfeparagraphen", herum. Warum die Kriminalisierung des Freitods die falschen Vorzeichen setzt, erläutert Adrian Beck in einer persönlichen Einschätzung.
Stephan Harbarth soll nach dem Willen der Politik jetzt der Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden. Was bedeutet seine geplante Wahl durch den Bundesrat für die Akzeptanz der höchstrichterlichen Rechtsprechung? Ein Kommentar von Jacqueline Neumann.
Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.
Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Die Verkündung der Entscheidung zu § 217 StGB war im Bundesverfassungsgericht noch nicht ganz verklungen, da meldeten sich bereits die Sterbehilfegegner lautstark in den Medien zu Wort. Der hpd dokumentiert hier einige der kritischen Stimmen.
Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten.