Zwei Jahre Karlsruher Sterbehilfe-Urteil

Praktische Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland

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Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben im November 2021 eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor.

Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.

Der salopp als "Sterbehilfeverhinderungsparagraf" bezeichnete umstrittene Paragraf 217 StGB ("Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung") wurde am 26. Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht in einem bahnbrechenden Urteil für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben umfasse auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so das Gericht, und dieses schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Allerdings gibt es aktuell parlamentarische Bestrebungen, eine Neuauflage von Paragraf 217 StGB zu etablieren. Ein Ende Januar vorgestellter Gesetzentwurf sorgte hierbei für starke Kritik, da durch ihn erneut das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Hinblick auf die Gestaltung seines Lebensendes massiv beschnitten würde.

Seit der Aufhebung von Paragraf 217 StGB durch den Urteilsspruch aus Karlsruhe haben die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland mehreren Hundert sterbewilligen Menschen helfen können, indem sie professionelle Freitodbegleitungen entweder vermittelten wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) oder selbst durchführten wie Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe. Der befürchtete "Untergang des Abendlandes" ist dabei ausgeblieben, vielmehr hat sich die Situation notleidender Menschen seit 2020 spürbar verbessert.

Ihre praktischen Erfahrungen stellen DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe nun erstmals in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. Moderiert wird diese von der ehemaligen SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie war Sprecherin des 2014 gegründeten Bündnisses "Mein Ende gehört mir!". Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Journalist*innen, Politiker*innen, Jurist*innen und Ärzt*innen, die auch die Gelegenheit haben werden, Fragen zu stellen.

Teilnehmer*innen des Podiums:

  •     RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS
  •     Sandra Martino, 1. Vorsitzende von Dignitas Deutschland
  •     Jakub Jaros, Geschäftsführer des Vereins Sterbehilfe
  •     Moderation: Ingrid Matthäus-Maier

Die Veranstaltung im Haus der Bundespressekonferenz (Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tagungszentrum, Räume 1 bis 4) beginnt am Montag, den 21. Februar um 11.00 Uhr. Der Zutritt zum Tagungszentrum ist nur mit einem 2G+-Nachweis gestattet. Aufgrund der Corona-Maßnahmen sind nur 24 Gäste im Tagungszentrum erlaubt, weshalb eine frühzeitige Akkreditierung per Mail an presse@dghs.de empfohlen wird. Die Pressekonferenz wird per Livestream auf der Website https://pressekonferenz.tv/ übertragen. Über die Chat-Funktion können Fragen live eingebracht werden. Die digitale Pressemappe ist ab Montag, den 21. Februar, 11 Uhr unter diesem Link auf der Webseite der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) zu finden.

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