Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Religionsfreiheit in Deutschland

Am Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht einer evangelisch geführten (und aus allgemeinen Steuermitteln bezahlten) Klinik Recht gegeben, die einer Frau mit Kopftuch kündigte.

Im ND schreibt Christian Klemm dazu: "Hiesige Politiker werden nicht müde, in Ländern mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit Religionsfreiheit einzufordern."

Allerdings kennt - das zeigt das Urteil auf - Religionsfreiheit auch hierzulande Grenzen. Wenn das Kopftuch als ein Symbol des Islam definiert werde, das "der Verpflichtung zu neutralem Verhalten der dort Angestellten" widerspricht... wie verhält es sich dann aber mit der Amtstracht der Nonnen, die in einigen Krankenhäusern tätsächlich noch anzutreffen sind?

Der Autor indes vermutet, dass die Folgen dieses Urteils gewaltig sein dürften. "In Deutschland sind Seniorenheime, Suppenküchen, Schulen, Friedhöfe und Wohnheime in kirchlicher Trägerschaft." Denn mit dem Gerichtsurteil von Mittwoch "sind die Beschäftigten dazu aufgefordert, nicht nur auf das Kopftuch, sondern auf alle religiösen Kennzeichen - außer die des Christentums - zu verzichten." Wer sich daran nicht hält, darf entlassen werden.