Zur geplanten gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe

Vor einigen Tagen berichtete der hpd über die Initiative einiger Politiker, wie die Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden könnte. Dabei unbeachtet blieb, dass diese Regelungen ein Rückschritt zum derzeitigen Status Quo wären.

Die Einschränkung besteht vor allem darin, dass eine Öffnung des Verbotes des ärztlich unterstützten Suizids nur dann gilt, "wenn sich ein Patient im Endstadium einer 'irreversibel tödlichen Krankheit' befindet und unter starken Schmerzen leidet."

Zudem müssten "zwei Ärzte unabhängig voneinander" den körperlichen Zustand und die "Freiverantwortlichkeit" des Entschlusses zur vorzeitigen Lebensbeendigung diagnostizieren.

Das wäre eine gravierende Einschränkung gegenüber der derzeitigen Situation - und eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts. Denn "lebenssatte Hochbetagte" würden von den Bedingungen des geplanten Gruppenantrags nicht erfasst.