Die letzte, menschliche Aufgabe des Arztes

Uwe-Christian Arnold kommentiert in einem Gastbeitrag beim Tagesspiegel die Pläne der Bundesregierung, ein Gesetz zur Sterbehilfe zu beschließen.

"Das geplante Gesetzesvorhaben im Bundestag zielt auf zwei ganz unterschiedliche Dinge. Zum einen sollen "Sterbehilfevereine" verboten werden, zum anderen soll die Beihilfe zum ärztlich assistierten Suizids geregelt werden. Die fünf vorliegenden Entwürfe und die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass eine Regelung des zweiten Punktes, der die Beihilfe zum ärztlich assistierten Suizid betrifft, sehr schwierig werden wird."

Er fasst zusammen: "Suizid und Beihilfe dazu sind in Deutschland nicht strafbar. Artikel I und II des Grundgesetzes garantieren die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Selbstbestimmungsrecht. Erlaubtes in Zukunft verbieten zu wollen wäre nicht nur eine Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Freiheiten, sondern auch ein Rückschritt in mittelalterliche Zustände, wie sie in einigen Nachbarländern - wie zum Beispiel in Österreich - herrschen. In diesen Länden gibt es derzeit starke Bestrebungen, eine liberale Regelung der Hilfe zum Suizid zu schaffen. Deutschland dagegen würde bei dem geplanten Gesetzesvorhaben einen rückwärts gewandten Weg beschreiten."


Hinweis: Am 2. Februar wird es in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Thema "Sterbehilfe" geben, an der auch Uwe-Christian Arnold teilnehmen wird.