Gericht verurteilt Mitglieder der "Zwölf Stämme"

Das Amtsgericht Nördlingen hat wegen gefährlicher Körperverletzung an Kindern hat zwei Mitglieder der christlichen Sekte "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen verurteilt.

"Die Frauen sollen ihre Kinder mit Ruten geschlagen haben. Dafür erhalten sie neun bzw. sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem müssen sie 180 und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten." Eine dritte Frau, die die Sekte bereits vor einem Jahr verlassen hat, erhielt drei Monate Haft auf Bewährung.

Ein Sprecher der "Zwölf Stämme" bestritt weiterhin, dass die Vorwürfe berechtigt seien. "Es habe sich nicht um Körperverletzungen gehandelt, sondern um eine bis vor etwa 20 Jahren anerkannte Erziehungsmaßnahme." "Das Amtsgericht habe aufgrund einer Medienkampagne geurteilt, die die Gemeinschaft zu Unrecht als gefährliche Sekte darstelle."