Berlin

Ohne Masernimpfung: Ausschluss vom Unterricht

Auch ohne Impfpflicht gibt es juristische Optionen gegen Impfgegner, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag feststellte.

Berlins Gesundheitsämter dürfen Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Eine Beschwerde dagegen scheiterte vor Gericht. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. 

Das Verbot, eine Schule zu betreten, zähle zu Schutzmaßnahmen, teilte das Gericht am Freitag mit. Behörden dürften sie zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen. Allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seien sechs Schulen von Masern betroffen.

"In Berlin grassiert seit Oktober die größte Masernwelle seit 14 Jahren. Rund 800 Fälle hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales bereits in der Hauptstadt erfasst." (Spiegel-Online)