Ein kritischer Blick

Das Erzbistum Paderborn legt seine Finanzen offen

GARBSEN. (hpd) Das Erzbistum Paderborn hat vergangenen Dienstag zum ersten Mal in seiner 1.200 jährigen Geschichte einen von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss offengelegt. Es reiht sich damit in die Gruppe der Diözesen ein, die als Folge des Finanzskandals um Tebartz-van Elst ihre finanzielle Offenlegungspolitik überarbeitet haben.

Der vorgelegte Abschluss ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und damit nach denselben Regeln, nach denen auch der handelsrechtliche Kaufmann in Deutschland bilanzieren muss. Mit 4 Mrd. Euro Bilanzsumme ist das Erzbistum das bislang [1] reichste Deutschlands und weist mit 91,4 Mio. Euro ein für eine Non-Profit-Organisation stolzen Jahresüberschuss aus. Gründe, sich die veröffentlichten Zahlen einmal genauer anzuschauen.

Diözesen bestehen in Deutschland aus unterschiedlichen Organisationseinheiten, die meist als Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) verfasst sind. Neben dem Bistum, das den Haushalt der Diözese im engeren Sinne darstellt, existieren in vielen Diözesen noch der Bischöfliche Stuhl, der das mit Vermögensmasse ausgestattete Amt des Bischofs darstellt, über die nur er verfügen darf, sowie das Domkapitel, dem die Verwaltung über den Dom obliegt und das meist auch dessen Rechtsträger ist.

Je nach Diözese können weitere organisatorische Einheiten vorkommen. Hierzu zählen z.B. Emeritenanstalten, Pfarrpfründestiftungen oder Priesterseminare, die jeweils eigene Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sein können. Weiterhin bestehen noch vielerlei kirchliche und soziale Einrichtungen und die ebenfalls als eigenständige K.d.ö.R. korporierten Pfarreien. Der nun offengelegte Jahresabschluss beinhaltet nur die Rechtseinheit des (Erz-)Bistums Paderborn K.d.ö.R.

Vermögenslage

Mit 279 Millionen Euro ist der Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme vergleichsweise gering. Er besteht mit 276 Mio. Euro fast vollständig aus Grundstücken und Gebäuden, wovon mit 42,8 % Schulen den größten Posten darstellen. Kunst- und Kulturgüter werden aufgrund des Veräußerungsverbots des Codex Iuris Canonici [2] für religiös genutzt Vermögensgegenstände sowie der schwierigen Ermittlung von bilanzierbaren Werten nicht angesetzt. Sie werden wertmäßig in der Bilanz also nicht abgebildet.

Mit 3,6 Mrd. Euro besteht das Vermögen des Erzbistums zu 90 % aus Finanzanlagen. Hierbei handelt es sich überwiegend um festverzinsliche Wertpapiere mit hoher und höchster Bonität zur Generierung von Zinseinnahmen. Die Anlage der Gelder erfolgt dabei einer "ethisch nachhaltigen Werteorientierung" [3]. Das bedeutet, dass u.a. keine Geschäftsfelder unterstützt werden, die laut Bistumsangaben mit Verhütung oder Abtreibung zu tun haben. Bemerkenswert ist auch das selbst auferlegte Verbot, nicht in Unternehmen zu investieren, deren Geschäfte mit alkoholischen Getränken in Verbindung stehen, was bei der Vielzahl der katholischen Klosterbrauereien und –schenken, Weingüter und vor allem dem in der katholischen Messe verwendeten Weins paradox wirkt. Auch die Sorge um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards bei getätigten Investments entbehrt vor dem Hintergrund des gerade für kirchliche Mitarbeiter in Deutschland eingeschränkten Arbeitsrechts [4] nicht einer gewissen Ironie.

Weiterhin besteht das Vermögen aus Ausleihungen von insgesamt 246,7 Mio. Euro, die hauptsächlich mittel- bis langfristigen Termin- und Festgeldern von 223,2 Mio. Euro und 19,8 Mio. Euro Sparguthaben ausmachen. Mit 66,3 Mio. Euro hat das Erzbistum u.a. Beteiligungen an einer Siedlungsgesellschaft, der Katholischen Hochschule gGmbH sowie der Katholischen Nachrichten-Agentur GmbH.

Das Umlaufvermögen von 126,4 Mio. Euro umfasst mit 57,0 Mio. Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die überwiegend aus Zinsabgrenzungen der Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen. Die flüssigen Mittel betragen zum Stichtag 69,4 Mio. Euro.

Das Eigenkapital setzt sich aus dem Bistumskapital, diversen Rücklagen und dem Bilanzgewinn zusammen. Das Bistumskapital von 780,6 Mio. Euro dient der Deckung des Sachanlagevermögens (276 Mio. Euro) und steht dem Bistum ansonsten zur freien Verfügung. Die Ausgleichsrücklage beträgt 726,3 Mio. Euro und wurde zur Deckung von Ergebnisschwankungen gebildet. Mit 1.399,7 Mio. Euro stellen die Bau- und Sonderrücklagen die größten Rücklagen dar. Sie dienen hauptsächlich der Instandhaltung von Kirchengebäuden im Besitz der Kirchengemeinden, anderer kirchlicher und sozialer Einrichtungen sowie eigenen Gebäuden des Erzbistums. Die Pensionsrücklage von 461,7 Mio. Euro wurde zusätzlich zu der nicht in ausreichender Höhe bewerteten Pensionsrückstellung gebildet und soll die Finanzierungslücke zu der Rückstellung schließen. Bei Pensionsrückstellungen von nur 421,7 Mio. Euro und einer Pensionsrücklage von 461,7 Mio. Euro muss das – auch nach Abzug der ebenfalls in der Rücklage enthaltenen Versorgungszusagen an kirchliche Mitarbeiter – eine beachtliche Finanzierungslücke sein, obwohl der für die Begründung der Rücklage verwendete Abzinsungssatz von 4,53 % nur 1,43 Prozentpunkte höher liegt als die Rendite der Finanzanlagen des Bistums von 3,1 %. Die Ergebnisrücklage stellt mit 12,8 Mio. Euro die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre dar und der Bilanzgewinn von 41,5 Mio. Euro das des Berichtsjahres. Die Eigenkapitalquote des Bistums liegt bei 85,8 % [5] und offenbart damit einen hohen Grad an Eigenfinanzierung.

Der Sonderposten von 18,9 Mio. Euro besteht aus dem Eigenkapital der fünf unselbständigen Stiftungen sowie noch nicht ausgegebenen zweckgebundenen Kollekten und Spenden.

Neben den oben erwähnten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (421,7 Mio. Euro) bestehen die Rückstellungen zu 41,6 Mio. Euro aus sonstigen Rückstellungen, die u.a. für das Kirchensteuerclearing gebildet wurden.

Das Erzbistum hat insgesamt Verbindlichkeiten von 103,2 Mio. Euro. Sie bestehen mit 91,7 Mio. Euro vornehmlich gegenüber Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Rechtsträgern für zugesagte Baukostenzuschüsse. Nach dem Wortlaut des Geschäftsberichts ist es "erklärtes Ziel der Finanzpolitik des Erzbistums, auf Bankverbindlichkeiten weitestgehend zu verzichten um Finanzierungkosten zu vermeiden und die Kirchensteuereinnahmen direkt der kirchlichen Arbeit zukommen zu lassen." [6] Das mit dem zugegeben vergleichsweise geringen Betrag von 1,5 Mio. Euro trotz der hervorragenden Kapital- und Liquiditätsstruktur dennoch Kredite bei Banken aufgenommen wurden, verwundert auf den ersten Blick. Nach Angaben des Erzbistums werden "Bankverbindlichkeiten […] nur aufgenommen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen für Schulen" [7]. Diese Aussage ist insofern überraschend, als sehr hohe Rücklagen u.a. für Gebäude und mit 45 Mio. Euro insbesondere für Schulen gebildet wurden. Gerade die Aufnahme von Fremdkapital ist für eine Körperschaft, die keine Dividendenansprüche von Anteilseignern zu befriedigen hat, unverhältnismäßig teuer. Der Grund für dieses Vorgehen ist jedoch einfach: Er ergibt sich aus dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz. Danach übernimmt die öffentliche Hand die Darlehenszinsen von Trägern von Ersatzschulen. Dieses Vorgehen war bisher auch beim Erzbistum Köln zu beobachten, das das geliehene Geld bei zusätzlich auch noch bei einer kirchlichen Bank aufnahm. [8]

Ertragslage

Die Erträge des Erzbistums Paderborn bestehen zu 72,4 % aus Kirchensteuern in Höhe von 375,9 Mio. Euro. Für den Einzug der Kirchensteuern durch den Staat entrichtete das Erzbistum in 2014 10,4 Mio. Euro, was einem Anteil von 2,8 % (laut Bistumsangaben sollten es eigentlich 3 % sein) des Kirchensteueraufkommens entspricht. Die Kritik, hieran ist regelmäßig, dass die Kosten für eigene Strukturen zum Kirchensteuereinzug deutlich höher wären, als die an den Staat gezahlte Pauschale. Von der Offenbarung der eigenen weltanschaulichen Überzeugung im Rahmen der Bekanntgabe der Religionszugehörigkeit an die Finanzbehörden ganz zu schweigen.

Die beim Erzbistum ausgewiesenen Zuschüsse und Zuweisungen betragen trotz der zahlreichen Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen erstaunlicherweise nur 52,5 Mio. Euro. In ihnen sind zudem 4,4 Mio. Euro Staatsdotationen enthalten. Es handelt sich hierbei um Zahlungsverpflichtungen des Staates u.a. für die Gehälter der Bischöfe, die auf angeblichen historischen Rechtstiteln beruhen. Die verbleibende Summe wird für die 13 vom Erzbistum betriebenen Bekenntnisschulen gezahlt. Das entspricht bei 12.370 Schülern einer staatlichen Förderung von rund 3,8 Tsd. Euro pro Schüler, die für das Personal und Sachzuwendungen sowie Investitionen gezahlt werden. Man sucht in der Angabe allerdings vergeblich die Zuschüsse für die 496 Kindertagesstätten (KiTa), die das Bistum angibt und für die es großzügig verkündet 15,1 Mio. Euro ausgegeben zu haben. Die KiTas werden allerdings nicht, obwohl der Finanzbericht es suggeriert, von dem Erzbistum selbst, sondern entweder von sieben Betreibergesellschaften oder den Kirchengemeinden selbst getragen. Diese Rechtseinheiten erhalten dann auch die Zuschüsse, die in den Finanzen des Erzbistums selbst nicht erscheinen. Pro Kind in einer KiTa erhält der Träger schätzungsweise 10 Tsd. Euro unterschiedliche Zuschüsse der öffentlichen Hand, obwohl hier selbstverständlich kommunale Unterschiede bestehen und die Situation der Familien eine Rolle spielt. Multipliziert man diesen pauschalen Betrag mit der vom Erzbistum angegebenen Zahl der betreuten Kinder (29.323) so erhält man einen Betrag von 293,2 Mio. Euro an Zuschüssen, die die öffentliche Hand für die KiTas in Trägerschaft der Kirchen bezahlt. Dazu gehört das vollständige Personal- sowie Sachkosten. Sprachförderung und Ausbau-, Neubau- und Umbaumaßnahmen werden zusätzlich vom Staat gefördert, ohne dass der Träger dadurch zusätzlich belastet würde. Damit läge der Anteil der staatlichen Zuwendungen an den Gesamterträgen mit 345,7 Mio. Euro bei ca. 43 % anstatt der bisher angegebenen 10 %. Und das ist vermutlich nur ein Teil der Summe, die der Staat tatsächlich trägt, da durch Verrechnung mit Aufwendungen (bei bestimmten Zuschüssen möglich), der Betrag der gesamten staatlichen Zuschüsse höher sein kann, als ausgewiesen. Vergleicht man die staatlichen Zuwendungen mit der vom Erzbistum für Zwecke der KiTas aus eigenen Mitteln gezahlten 15,1 Mio. Euro, was ca. 500 Euro pro Kind pro Jahr entspricht, erscheint die kirchliche Förderung verschwindend gering.

In den sonstigen Erträgen von 29,5 Mio. Euro enthalten sind u.a. Mieteinnahmen von 5,0 Mio. Euro und 4,9 Mio. Euro Erstattungen von Personalkosten. Wofür die Erstattung der Personalkosten gezahlt wird, ist nicht ersichtlich. Es wäre zumindest nicht ungewöhnlich, wenn es sich ebenfalls um staatliche Mittel handelt, die für die kirchlichen Trägerschaften oder Tätigkeiten wie Anstalts- oder Militärseelsorge gezahlt werden.

Die größte Aufwandsposition sind geleistete Zuweisungen und Zuschüsse von 183,4 Mio. Euro. Neben den o.g. 15,1 Mio. Euro für die KiTas zahlt das Erzbistum im Rahmen der Schlüsselzuweisung der Kirchensteuereinnahmen 104,7 Mio. Euro an Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände.

Der Personalaufwand stellt mit 158,9 Mio. Euro den zweitgrößten Aufwandsposten dar. Bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 3.170 Mitarbeitern im Jahr 2014 führt das zu einem Personalaufwand pro Mitarbeiter von 50 Tsd. Euro. Damit zahlt das Erzbistum Gehälter, die in einer Liga spielen mit DAX–30-Konzernen wir Volkswagen oder Thyssen-Krupp [9]. Zum Vergleich: Das Bistum Köln und der Bischöfliche Stuhl Köln haben zusammen in 2013 Personalaufwendungen von 57 Tsd. Euro pro Kopf, das Bistum Hildesheim hat 56 Tsd. Euro pro Kopf (2014) und das Bistum Limburg 53 Tsd. Euro pro Kopf. Im Vergleich zu ihren Glaubensbrüdern in anderen Diözesen verdienen die Mitarbeiter in Paderborn also weniger.

Weitere Aufwandspositionen sind planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen von 8,0 Mio. Euro sowie sonstige Aufwendungen von 57,9 Mio. Euro. Darin enthalten sind die bereits oben dargestellten 10,4 Mio. Euro Verwaltungspauschale des Staates für den Einzug der Kirchensteuern durch die Finanzbehörden der Länder.

Das Finanzergebnis des Erzbistums besteht auf der Ertragsseite fast ausschließlich aus den Erträgen der Wertpapiere, die mit einer Rendite von 3,1 % recht profitabel sind. Ausgeschüttet wurden von dieser Rendite aber nur 56,9 Mio. Euro, was 1,8 % entspricht. Gegenläufig wirken sich die Aufzinsungen von Rückstellungen sowie Darlehenszinsen für den Kredit zum Schulbau von 19,0 Mio. Euro aus.

Als Jahresüberschuss ergibt sich ein Betrag von 91,4 Mio. Euro. Neben Entnahmen aus und Einstellungen in diverse Rücklagen, ergibt sich noch ein Bilanzgewinn von 41,5 Mio. Euro.

Fazit

Man muss den ehemaligen Bischof von Limburg, Herrn Tebartz-van Elst loben. Ohne ihn läge wahrscheinlich auch dieser Jahresabschluss des Erzbistums Paderborn der Öffentlichkeit nicht vor. Ohne es zu ahnen, hat er durch den Bau des neuen Bischofssitzes einen Beitrag zur Aufklärung geleistet, den er nie beabsichtigt haben dürfte. Das Erzbistum Paderborn legt einen Jahresabschluss offen, der sogar nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Diesbezüglich gebührt dem Erzbistum ein ehrliches Lob.

Aus dem hier vorliegenden Jahresabschluss wird ersichtlich, dass das Erzbistum Paderborn auf einer sehr soliden finanziellen Basis steht. 90 % des Vermögens bestehen aus festverzinslichen Wertpapieren hoher und höchster Bonität aus denen das Bistum laufend Zinseinnahmen erhält. Hinzu kommen vermietete Immobilien. Neben den Kirchensteuereinnahmen und den staatlichen Zuschüssen hat das Erzbistum Paderborn unter den Religionsgemeinschaften hinsichtlich der Einnahmen somit die bisher komfortabelste Situation. Eine Eigenkapitalquote von fast 86 % offenbart zudem eine gesunde Mittelherkunft. Bei einem Jahresüberschuss von 91,4 Mio. Euro könnte das Erzbistum sogar vollständig auf die ausgewiesenen staatlichen Zuschüsse von 52,5 Mio. Euro verzichten ohne Verlust zu machen, was es aber nicht tut. Obwohl die Kirchen Kindergartenkinder und Schüler in ihrem Sinne auf staatliche Kosten indoktrinieren und ihren Mitarbeitern nicht einmal die arbeitsrechtlichen Standards nichtkirchlicher Arbeitnehmer gewähren, werden sie nach wie vor vom Staat finanziert.

Neben dem Erzbistum als eigenständige K.d.ö.R. hat die Diözese allerdings bislang keine weiteren Finanzberichte offengelegt. Es muss für die Interessenten, egal ob kirchenintern oder -extern deutlich werden, wie es sich mit den anderen kirchlichen und sozialen Einrichtungen, wie KiTas und Krankenhäusern verhält. Welches Vermögens steckt in den einzelnen Rechtseinheiten? Wie werden sie finanziert? Vor allem: Was zahlt der Staat? All das ist nicht erkennbar. Ein weiterer großer Kritikpunkt ist ein fehlender integrativer Gesamtabschluss: Ein Konzernabschluss. Wie steht das gesamte Bistum inklusive seiner 707 Kirchengemeinden, seiner 1.252 Kirchen und Kapellen und 496 Kindertagesstätten dar? Wie stellt sich die Lage dar, wenn man in diesen Abschluss, wie es sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften gehört, auch noch die Gesellschaften einbezieht, die nicht nur zur Kirche im eigentlichen Sinn gehören, sondern über die die kirchlichen Gliederungen beherrschenden Einfluss ausüben? Auch diese Informationen fehlen. Sie gehören aber zur vollumfänglichen Betrachtung der Finanzen und des Vermögens der Kirche. Ernüchternd muss man leider feststellen, dass das Erzbistum die Ansicht vertritt, dass ein Gesamtabschluss "dem Wesen der Kirche nicht gerecht" [10] würde. Eine umfassende Auskunft über das Erzbistums Paderborn wird es also, wie auch in den vergangenen 1.200 Jahren, nicht geben.

[1] Von den 27 Diözesen in Deutschland haben bisher nur 5 für das Geschäftsjahr 2014 einen handelsrechtlichen Jahresabschluss offengelegt.

[2] Das die Gesamtkirche betreffende kirchliche Gesetzeswerk.

[3] S. 41 des Geschäftsberichts.

[4] Vgl. http://www.gerdia.de

[5] Eigenkapital zzgl. des Sonderpostens, der aus dem Eigenkapital der unselbständigen Stiftungen und noch nicht ausgegebenen zweckgebundenen Spenden und Kollekten besteht.

[6] S. 29 des Geschäftsberichts.

[7] S. 33 des Geschäftsberichts.

[8] Vgl. https://skydaddy.wordpress.com

[9] http://de.statista.com

[10] S. 8 des Geschäftsberichts.