In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018.
In dem verhandelten Fall ging es um die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger, die sich auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben hatte. Wie bislang üblich hatte die Diakonie in der Ausschreibung der Stelle die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zur Voraussetzung gemacht, obwohl die ausgeschriebene Stelle nichts mit kirchlichen oder religiösen Inhalten zu tun hatte: Es ging um das Anfertigen eines Berichts über die Antirassismus-Konvention und deren Umsetzung.
Als die Diakonie Egenberger ablehnte, klagte die Sozialpädagogin, weil sie sich aufgrund ihrer nicht vorhandenen Religionszugehörigkeit im Bewerbungsverfahren benachteiligt sah. Das Arbeitsgericht Berlin sprach der Klägerin mit Urteil vom 18. Dezember 2013 eine Entschädigung zu. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unterlag sie jedoch. In seinem Urteil vom 28. Mai 2014 hatte das Landesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass die Ungleichbehandlung der Klägerin aufgrund des in Deutschland geltenden Selbstbestimmungsrechts der Kirchen gerechtfertigt sei und Europäisches Recht dem nicht entgegenstünde. Das nun angerufene Bundesarbeitsgericht (BAG) ersuchte daraufhin den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um Beurteilung des Falls anhand der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie. Mit Urteil vom 17.04.2018 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, ungeprüft darüber zu entscheiden, in welchem Umfang ihr Selbstbestimmungsrecht gilt. Auf Grundlage dieses EuGH-Urteils fällte das Bundesarbeitsgericht heute sein Grundsatzurteil, das massive Auswirkungen auf die Einstellungspolitik von kirchlichen und kirchennahen Arbeitgebern in Deutschland haben wird.
"Wann werden die Kirchen es endlich lernen?", kommentiert Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. "Schon wieder haben sie vor Gericht verloren und schon wieder musste eine Klägerin sich über mehrere Instanzen ihr Recht erkämpfen."
Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) Matthäus-Maier begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich. "Das Urteil ist ein großer Erfolg in dem jahrelangen Kampf gegen das kirchliche Arbeitsrecht. Es wird Auswirkungen auf Hunderttausende von Menschen haben, die sich jetzt, ohne Mitglied einer Kirche zu sein, auf eine Stelle bei Diakonie oder Caritas bewerben können, sofern diese Tätigkeit nicht nachweislich verkündigungsnah ist."
Nach den Gerichten sieht Matthäus-Maier nun die Politiker gefordert: "Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik endlich das kirchliche Arbeitsrecht in dieser Form aufhebt."
7 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das Urteil war lange überfällig und ist zu begrüßen!
So etwas kommt auf behördlicher Ebene ja vor...
David See am Permanenter Link
viva la Revolution!
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Die Kirchen werden immer mehr entmachtet und das ist auch gut so. Jetzt können sie nur noch beten!
Edgar Schwer am Permanenter Link
Die Ablehnungspraxis konfessionsfreier Bewerber zeigt anschaulich, wie reaktionär die Kirchen in ihrer innersten Struktur immer noch sind.
Das kleine Luxemburg ging uns mit gutem Beispiel voran und hat die Trennung von Kirche und Staat in allen Bereichen vollzogen.
A.S. am Permanenter Link
Das unsägliche BVerfG-Urteil vom 6.4.1985 wird in kleinen Schritten aufgehoben - das ist lange überfällig. Aber ob das mit vielen kirchentreuen Richtern besetzte BVerfG sich als lernfähig erweist?
Um was es aber geht:
- die Sozialarbeit von Caritas und Diakonie ist der wesentliche Renomee-Bringer für die Kirchen. Welche gesellschaftliche Reputation hätten die Kirchen den noch ohne die "guten Taten" der genannten Organisationen?
- Für das Religionsmarketing ist wichtig, dass die "guten Taten" möglichst durch Vorzeigechristen erbracht werden. "Christen" und "gute Taten" sollen in den Köpfen der Bürger eine Einheit werden.
- die Kirchen streben eine Verkaderung ihrer wirksamsten Marketing- und Missionseinrichtungen im Inland an.
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
"Kirche ist keine Demokratie." - Joachim Kardinal Meisner !!!!!!
Das kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert mit seinen
Loyalitätsverpflichtungen Mitarbeiter!
Solange der Staat wichtige Aufgaben in der Hand der Kirchen gibt,
(Krankenhäuser, Kindergärten, Hospiz, usw) wird er auch durch diese
erpressbar sein.
Die Kirchen sind in unserem Staat politisiert und privilegiert.
Die staatlichen Privilegien der Kirchen sind um ein vielfaches höher als
die Kirchensteuereinnahmen
und die finanziellen Privilegien für Kirchen kosten dem Staat jährlich
viele hundert Milliarden Euro!
Kirchen und ihre Gläubigen wollen und werden nie auf ihre
massenhaften Privilegien verzichten!
Nur über das soziale Engagement sichert sich die Kirche den gesellschaftlichen Erfolg
oder ihr Überleben.
Kirche war schon immer Teil des Problems, nie Teil der Lösung.
Nur die Trennung von Staat und Kirche sichert die Zukunft.
Viele Grüße
Arno Gebauer
Namenslos am Permanenter Link
Die Formulierung "die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) Matthäus-Maier" betont mMn zu sehr das Vergangene und könnte dahingehend missverstanden werden
Ansonsten viele Dank für dein Beitrag!
Dieses Urteil war längst überfällig und es bleibt zu hoffen, dass dies zukünftig in der Arbeitswelt auch entsprechend Wirkung zeigt.