Humanisten fordern:

Kein Gottesbezug in die hessische Landesverfassung!

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Hessischer Landtag im Wiesbadener Stadtschloss
Hessischer Landtag im Wiesbadener Stadtschloss

Gemeinsam mit den beiden Großkirchen will die CDU "die Verantwortung vor Gott" als Passus in die hessische Landesverfassung aufnehmen. Anlass dazu bietet die vor über einem Jahr eingerichtete Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen". Bereits am Mittwoch, den 15. Februar, soll dazu eine öffentliche Anhörung stattfinden. Der Humanistische Verband sowie die Humanistische Gemeinschaft Hessen stellen sich als Interessenvertretung nichtreligiöser Menschen gegen diese Ausgrenzung und Bevormundung. Auch in Hessen machen Atheisten und nichtreligiöse Menschen einen immer größeren Teil der Bevölkerung aus.

"Gesetze mit ausdrücklichen Verweisen auf religiöse Vorstellungen widersprechen der Idee von einem demokratischen Staat als verfasstem Gemeinwesen aller Bürgerinnen und Bürger." Bereits letztes Jahr hatte Prof. Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), in einer Stellungnahme den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein ermahnt, auf einen Gottesbezug in der Landesverfassung zu verzichten. Mit nur einer Stimme scheiterte damals der Antrag an den Landtag in Kiel.

Nun wird auch in Hessen durch die CDU-Fraktion sowie das Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und den Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Hessen ein Versuch gestartet, die "Verantwortung vor Gott und den Menschen" sowie das Gedenken der "Geschichte und christlich-humanistischen Tradition" in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen.

"Die Bürgerschaft Hessens gründet auf kultureller Vielfalt, nicht auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum", erklärt Dr. Holger Behr, Landessprecher der Humanistischen Gemeinschaft Hessen. "Die beabsichtigte Erwähnung Gottes und christlicher Wurzeln trägt nicht dazu bei, Menschen unterschiedlichen Glaubens oder Nichtglaubens miteinander zu verbinden, und behindert die kulturelle Integration."

Als in der Nachkriegszeit die Landesverfassung geschrieben wurde, waren noch weit über 95 % der Bürger und Bürgerinnen Mitglieder einer christlichen Kirche. Mittlerweile sind es nur noch knapp über 60 %. "In einer zunehmend säkulareren Gesellschaft einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen wirkt wie ein Versuch, sich mit Zwang gegen die Freiheit zum Nichtglauben zu stellen. Bei der aktuellen politischen Situation würde das Land Hessen damit ein bedenkliches Zeichen gegen eine offene Gesellschaft setzen", resümiert Dr. Florian Zimmermann, Landesvorsitzender des HVD Hessen.

Bereits 2005 gab es einen überparteilichen Antrag auf Verfassungsänderung in Hessen, der auch einen Gottesbezug beinhalteten sollte. Der Versuch scheiterte damals aufgrund unterschiedlicher Positionen bei anderen Aspekten. Mit dem Gottesbezug hatte damals keine im Landtag vertretene Partei unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Humanistische Verband und die Humanistische Gemeinschaft rufen deshalb dazu auf, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zu bilden, um gemeinsam einen Gottesbezug in der hessischen Landesverfassung zu verhindern.