Brandenburg

Neue Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts

Das Land Brandenburg erhöht die staatlichen Zuschüsse für den freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterricht. Am ... Montag wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Brandenburger Bildungsministerium, dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg sowie dem Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unterzeichnet.

Mit der ... unterzeichneten Vereinbarung wird die Vergütung der Lehrkräfte, die den Weltanschauungs- und Religionsunterricht an den Brandenburger Grundschulen erteilen, von der Entgeltgruppe E10 TVL auf die Entgeltgruppe E11 TVL angehoben. Die Personaldurchschnittskostensätze werden ab dem Schuljahr 2017/18 zudem jährlich an die Veränderungen der Personaldurchschnittskostensätze der angestellten Lehrkräfte angepasst. Das neue Zuschussverfahren wird rückwirkend für das Schuljahr 2015/2016 angewendet. Von dem erhöhten Zuschuss um 1,1 Mio. Euro jährlich, erhält der HVD Berlin-Brandenburg 45.000 Euro, die beiden Kirchen erhalten etwas mehr als 1 Mio. Euro.

Die neue Kooperationsvereinbarung sieht ferner vor, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für den Weltanschauungs- und Religionsunterricht an die der Lehrkräfte des Landes anzupassen. Bislang mussten die Lehrer_innen für den Weltanschauungs- und Religionsunterricht eine Stunde mehr unterrichten als ihre beim Land angestellten Kolleg_innen.Des Weiteren wird das Erfassungs- und Abrechnungsverfahren deutlich vereinfacht. Die Vereinbarung gilt für die kommenden vier Jahre.