Zum Internationalen Frauentag

Schnelle Umsetzung des Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetzes gefordert

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert anlässlich des Internationalen Frauentages am morgigen 8. März eine schnelle und umfassende Umsetzung des Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetzes. Der Bundestag hatte das Gesetz in der letzten Legislaturperiode beschlossen.

Das Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetz, das die alte Bundesregierung initiiert hat, soll den Schutz von Gewaltbetroffenen stärken. Der HVD betont die Notwendigkeit einer dauerhaften finanziellen Sicherstellung der Hilfsangebote. "Nur so erhalten alle Betroffenen den dringend benötigten Schutz und die Unterstützung", erklärt Katrin Raczynski, Vorstandssprecherin des HVD.

Der HVD begrüßt die Reaktion der alten Bundesregierung auf die Problematik von Gewalt gegen Frauen. Die beschlossene Gewaltschutzstrategie formuliert klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie sieht auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention für den Zeitraum 2025 bis 2030 vor.

"Die gesetzlichen Initiativen sind wichtige Schritte, um den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und ihnen den Zugang zu Hilfsangeboten zu erleichtern. Dennoch bleibt es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Gewalt gegen Frauen entschieden entgegenzutreten und sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich für deren Schutz und Unterstützung zu sorgen", so Raczynski.

Das überarbeitete Gewaltschutzgesetz sieht eine effektivere Durchsetzung von Schutzmaßnahmen vor. Neue Regelungen ermöglichen unter anderem die elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel für Täter) und in Hochrisikofällen verpflichtende soziale Trainingskurse, um gewalttätiges Verhalten langfristig zu reduzieren. Damit sollen Schutzanordnungen konsequenter durchgesetzt und Opfer besser geschützt werden.

Das Gewalthilfegesetz führt erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Es soll bestehende Lücken im Hilfesystem schließen und die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen langfristig sichern. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar zugestimmt.

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