Kirchenfinanzen

Staatsleistungen – Bistum Trier zu Verhandlungen bereit

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Der Trierer Dom

Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist ein Verfassungsauftrag, der nach 100 Jahren immer noch nicht erfüllt wurde. Das Bistum Trier zeigt sich nun verhandlungsbereit. 

Zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert, überweisen die Bundesländer derzeit pro Jahr über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen an die Kirchen. Das Bistum Trier erhielt davon im Jahr 2018 Staatsleistungen in Höhe von 16,8 Millionen Euro (2017: 16,4 Millionen Euro) von Rheinland Pfalz und 500.000 Euro vom Saarland

Die Zahlungen an die Kirchen stehen schon lange in der Kritik. Denn in der Weimarer Verfassung von 1919 wurde ausdrücklich festgelegt, dass die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Obwohl der Verfassungsauftrag ins Grundgesetz übernommen wurde, fließt das Geld bis heute – trotz sinkender Mitgliederzahlen – an die evangelische und katholische Kirche. 

Laut Medienberichten zeigt sich das Trierer Bistum nun offen für Verhandlungen: "Das Bistum verschließt sich einer Diskussion über die Ablösung der Staatsleistung nicht", erklärte Judith Rupp, Sprecherin der Diözese, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Jedoch stehe die Kirche hier nicht in einer Bringschuld.

Dem widerspricht Ralf Schmitz, Dechant des Dekanates Trier: "Ich würde in diesem Zusammenhang nicht von 'Bringschuld' reden. Es ist ein wichtiges Zeichen, wenn das Bistum sich selbst für die Abschaffung der Staatsleistungen einsetzen würde", so Schmitz. "Dass viele Staatsbürger*innen, die eigentlich nichts mit der Kirche zu tun haben wollen, durch ihre Steuer letzten Endes unseren Bischof und das Domkapitel finanzieren, finde ich schräg. Das sollten wir schleunigst einstellen."


Weitere Informationen zu den Staatsleistungen: