Bundesverwaltungsgericht gegen Aushöhlung des Sonntagsschutzes

Der Sonntag muss "heilig" bleiben!

BERLIN. (hpd) Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung zum Arbeitsverbot an Sonntagen gefällt. Eine hessische Verordnung von 2011, die in erheblichem Umfang Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonntagen zulässt, wurde in Teilen kassiert. Zu einigen Regelungen der Verordnung soll der Hessische Verwaltungsgerichtshof, an den die Sache zurückverwiesen wurde, weitere Klärungen vornehmen.

In einer Pressemitteilung des BVerwG wird darauf hingewiesen, dass bei der Zulassung einer Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot Prüfungsmaßstab ist, ob die gewünschte Ausnahme erforderlich ist, “um tägliche oder an Sonn- und Feiertagen besonders hervortretende Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen”.

Die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen in Videotheken, Büchereien und Callcentern an Sonntagen als Ausnahme vom allgemeinen Arbeitsverbot sei in diesem Sinne nicht erforderlich, urteilte der 6. Senat. Ob eine Beschäftigung in der Getränkeindustrie und Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis ausgerechnet an Sonntagen erforderlich sein könnte, muss nun vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof überprüft werden.

Verdi, eine der Klägerinnen gegen die hessische Verordnung, hat das Urteil als klare Entscheidung gegen die schleichende Aushöhlung des Sonntagsschutzes begrüßt. 2013 arbeiteten etwa 28 Prozent aller Beschäftigten regelmäßig oder gelegentlich an Sonntagen, 1992 waren es lediglich 20,6 Prozent. Der größte Teil von zulässigen Beschäftigungen an Sonntagen entfällt auf Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Landwirtschaftsbetrieben.

Zufrieden zeigten sich auch die beiden weiteren Klägerinnen, zwei evangelische Dezernate. Das ist nicht verwunderlich, ist für sie doch bereits aus religiösen Gründen der Sonntag ein besonders schützenswerter Tag. Der besondere Sonntagsschutz ergibt sich aus in das Grundgesetz übernommenen Regelungen der Weimarer Reichsverfassung. Deren Artikel 139 regelt, dass der “Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage … als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt” sind. 

Diese Herkunft des Arbeitsverbots an Sonntagen mag irritieren, manchen auch stören, aber darauf kommt es nicht an. Fakt ist: Sonntage als generell arbeitsfreie Tage strukturieren den Lebensalltag, dienen der Erholung und Ruhe, ermöglichen familiäre und soziale Kontakte und verbessern die Gelegenheiten zu zivilgesellschaftlichem Engagement.

Die Arbeitsruhe wird staatlich garantiert und muss nicht individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Ein Gesichtspunkt, der in einer Zeit, in der sich die strukturelle Unterlegenheit von ArbeitnehmerInnen gegenüber Arbeitgebern verstärkt hat, nicht zu unterschätzen ist. Die sozialpolitische Bedeutung der Arbeitsruhe an Sonntagen ist immens.

Hingegen verblasst die Bedeutung von Sonntagen als Tagen der “seelischen Erhebung” angesichts des zunehmenden Bedeutungsverlusts der traditionellen Religionen in Deutschland mehr und mehr. Der Sonntag ist ein Tag aller BürgerInnen. Und: Der Sonntag ist älter als das Christentum.

Nicht Kirchendezernate, sondern Humanisten sollten (gemeinsam mit den Gewerkschaften) aus sozialpolitischen Erwägungen an vorderster Stelle gegen eine Aushöhlung des Arbeitsverbots an Sonntagen Front machen.