Kommentar

Wenn der Moscheebesuch verweigert wird

Mehrere Medien schrieben bereits über den Fall: In Rendsburg meinte die Lehrerin einer 7. Gymnasialklasse, es sei sinnvoll, mit ihren Schülern die benachbarte Moschee zu besuchen. Es handelte sich um eine Aktion im Rahmen des Geographie-Unterrichts, Thema: "Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl".

Einem 13-jährigen Schüler verboten dessen Eltern den Besuch in der Moschee aus weltanschaulichen Gründen. Das zog ein Bußgeldverfahren nach sich: Der Junge habe die Schule geschwänzt.

Dabei ist es das Recht – ja sogar die Pflicht – der Eltern, ihre Kinder vor religiöser Indoktrination zu schützen. Und genau das: Indoktrination ist Zweck einer jeden Moschee, eines jeden Tempels, einer jeden Kirche. Es wäre naiv anzunehmen, die Verantwortlichen der Moschee gestatte den Besuch der Schüler ohne missionarische Hintergedanken.

Ein pikantes Detail liegt in der Person des Anwalts der Eltern: Er ist einer der Initiatoren des Düsseldorfer Pegida-Ablegers namens Dügida. Dieses Detail aber darf keinen Einfluss auf die Wertung des Falls an sich haben. Trotzdem: Beifall von der falschen Seite ist misslich.

Interessant ist weiterhin die Haltung der Schule. Der Vater des Jungen hatte die Anfrage gestellt, ob sein Sohn nicht während des Besuches am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen könne. Das wurde abgelehnt. Da fragt man sich, welche Intention dahinter steht - warum zwingt die Schule ihre Schüler gegen den Willen der Eltern zum Moschee-Besuch? Wird das gegenüber dem Islam als Kotau gesehen, dessen Ausführung sich aus Gründen der political correctness niemand entziehen darf? In diesem Fall wäre ein Disziplinarverfahren gegen die Schulleitung angemessen sein.