Welch groteske Formen die Kirchentagssubventionierung annehmen kann, zeigen die Beispiele der hoch verschuldeten Städte Bremen und Leipzig. Die Subventionierung des Bremer Kirchentags war ein Fall für den Landesrechnungshof, in Leipzig wandte sich ein Bürgerbegehren gegen die Kirchentagssubventionen. Die Stadt Frankfurt sollte aus den Fehlern anderer Städte lernen und eine Förderung des Kirchentags 2021 ablehnen.
Bremen
Die im zweiten hpd-Artikel abgebildeten Übersichtsgrafiken über die anteilige Finanzierung der (evangelischen und katholischen) Kirchentage über letzten 10 Jahre zeigt, dass der DEKT 2009 in Bremen zu mind. 58% aus Steuermitteln (Bund, Land und Stadt) finanziert wurde. Ein Rekordwert in zumindest der jüngeren Geschichte der Kirchentage. Der vom Land Bremen bewilligte Zuschuss von 7,5 Millionen Euro war deutlich höher als die bisher "üblichen" Zuschüsse anderer Städte und Länder, in denen ein Kirchentag stattfand. Sie waren mehr als achtmal höher als der kirchliche Finanzierungsbeitrag (von nur 7%!). Und dies, obwohl Bremen die Stadt mit der höchsten pro-Kopf Verschuldung Deutschlands ist (Gesamtverschuldung 2009 über 16 Milliarden Euro) und im Jahr 2009 nur noch 41% der Bevölkerung Bremens der evangelischen Kirche angehörten.
So stellte denn auch der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Jahresbericht 2011 offiziell fest: "Das Land Bremen hat den Evangelischen Kirchentag mit insgesamt 7,5 Mio. € gefördert. Dabei hat das Wirtschaftsressort das Zuwendungsrecht nicht sachgerecht angewendet. Angesichts der Haushaltsnotlage und der zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits eingegangenen Verpflichtungen des Landes bleibt auf absehbare Zeit für die Finanzierung vergleichbarer Vorhaben kein Raum." Es stelle sich "die Frage nach den Maßstäben für das finanzielle Engagement des Landes".
Der Rechnungshof kritisierte, dass das Land Bremen sowohl bei der Gewährung der Zuschüsse als auch bei der nachträglichen Kontrolle ihrer Verwendung gegen die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen verstoßen hat: Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung sei grundsätzlich ein schriftlicher und vollständiger Antrag. Dieser müsse vom Land insbesondere auf Aspekte wie die Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung, den Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben und die finanzielle Auswirkung auf künftige Haushaltsjahre geprüft werden. Das Wirtschaftsressort des Landes Bremen hat, so stellte der Rechnungshof fest, die Zuwendung zum DEKT 2009 bewilligt, obwohl kein vollständiger, prüffähiger Antrag vorlag. Ohne detaillierte Angaben im Antrag war eine sachgerechte Prüfung entsprechend der Verwaltungsvorschriften von vornherein nicht möglich.
Zusammenfassend hat hier also gerade die Stadt (bzw. Land, Bremen ist Stadtstaat) mit der höchsten pro-Kopf Verschuldung Deutschlands einen höheren Anteil an den Kosten eines Kirchentags übernommen, als alle anderen Städte während der letzten 10 Jahre. Und dies, obwohl von den Kirchen noch nicht einmal ein vollständiger, sachlich prüfbarer Fördergeldantrag vorlag.
Leipzig
Der Katholikentag 2016 in Leipzig weist eine "Staatsquote" von ca. 45 % auf, die höchste in zumindest der jüngeren Geschichte des "katholischen Kirchentages". Das Bundesministerium des Inneren gab 0,5 Millionen €, das Land Sachsen 3 Millionen € und die Stadt Leipzig bewilligte einen Zuschuss von 1 Million €, insgesamt also 4,5 Millionen €. Die kirchlichen Gastgeber (ZdK und das Bistum Dresden-Meißen) finanzierten den Katholikentag dagegen nur mit insgesamt 2,1 Millionen Euro.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Lediglich 4% der Bürger Leipzigs sind Katholiken. 12% sind Protestanten. Die große Mehrheit von 84% gehört keiner der beiden Kirchen an.
Leipzig hat unter Sachsens Großstädten die meisten Schulden, 690 Millionen Euro Ende 2015. Dagegen beläuft sich allein schon das Immobilienvermögen des Bistums Dresden-Meißen auf 53,6 Millionen Euro. Das Bistum verzeichnete in seinem Jahresbericht für 2014 Gesamteinnahmen von 74,2 Millionen Euro, darunter auch Staatsleistungen in Höhe von insgesamt 757.728 Euro der Länder Sachsen und Thüringen und Refinanzierungsleistungen des Freistaats Sachsen für den Betrieb der Bischöflichen Schulen in Höhe von 13,5 Millionen.
Im Klartext: aufgrund überkommener Privilegien überweisen Sachsen und Thüringen ohnehin schon jedes Jahr 14 Millionen Euro an Steuergeldern an das gastgebende Bistum, obwohl nur eine kleine Minderheit katholisch ist (Sachsen 2014: 3,7%, Thüringen: 7,8%). Damit nicht genug legt die mit 700 Millionen Euro verschuldete Stadt Leipzig noch eine Million für den Katholikentag "drauf". Und dies, obwohl die in Dresden, Hamburg und Regensburg durchgeführten Umfragen belegen, dass Kirchentage für Konfessionsfreie und Andersgläubige - und damit rund 84% der Leipziger Bevölkerung und über 90% der Bevölkerung Sachsens und Thüringens - völlig uninteressant sind.
Erwartungsgemäß hielt sich die Begeisterung der Leipziger über den Katholikentag sehr in Grenzen: ein Bürgerbegehren gegen die Subventionierung scheiterte nur knapp. Der Katholikentag verzeichnete lediglich 40.000 Besucher. Zum Vergleich: das Leipziger Stadtfest, das sich – im Gegensatz zum Katholikentag berechtigterweise – als "Spiegelbild des gesellschaftlichen Stadtlebens" versteht, verzeichnet alljährlich 250.000 Besucher (verschiedenster religiöser und nicht-religiöser Weltanschauungen). Er wird vollständig von privaten Sponsoren getragen und erhält keine finanzielle Förderung durch die Stadt (mephisto 97.6, 18. Mai 2016).
Ausblick: Kirchentag in Frankfurt 2021
Der ökumenische Kirchentag 2021 wird in Frankfurt stattfinden. 58 % der Bevölkerung Frankfurts gehören keiner christlichen Kirche an (2014). Frankfurt hat (Stand: April 2015) Schulden in Höhe von 1,52 Milliarden Euro. Für die nächsten Jahre stehen Großinvestitionen an wie der Bau der neuen U-Bahn ins Europaviertel, der Neubau des Klinikums Höchst, zahlreiche Schulbaumaßnahmen, Betreuungsplätze und Wohnbauprojekte. Dafür werde man "den einen oder anderen Euro auch an neuen Krediten benötigen", so der Stadtkämmerer Uwe Becker in der Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 09.07.2015. Bis zum Jahr 2018 sollen die Schulden auf rund 2,7 Milliarden anwachsen (Journal Frankfurt, 16. Mai 2014)
Gastgeber des ökumenischen Kirchentags werden neben dem Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auch das Bistum Limburg sein. Dieses hat nach dem Finanzskandal um den 31 Millionen Euro teuren Dienstsitz des ehemaligen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst seine Vermögenswerte offengelegt. Die Bilanzsumme des Bistums beträgt etwa eine Milliarde Euro (inkl. Bischöflichem Stuhl: (Spiegel-Online, 29.09.2015), ein Großteil davon besteht aus Immobilien und Wertpapieren. Das Bistum Limburg hat also genügend Vermögen, um für die nächsten 100 Jahre jedes Jahr im Alleingang einen Katholikentag auszurichten.
Allein im Limburger Bischofssitz ist womöglich noch eine freistehende Badewanne (15.000 Euro), Kunstwerke (450.000 Euro), ein Seilzug für einen Adventskranz (50.000 Euro), ein Tisch im Konferenzraum (25.000 Euro) und vieles mehr an Prunkmobiliar vorhanden. Ein Frankfurter Bürger, der mit einem vergleichbaren "Hausrat" bei der Stadt Frankfurt Sozialhilfe beantragen würde, könnte sich einer Ablehnung seines Antrags sicher sein.
In absehbarer Zeit wird ein Förderantrag für den Kirchentag 2021 bei der Stadt Frankfurt eingehen. Die Frankfurter Stadträte sollten sich ernsthaft fragen, ob es Frankfurts Bürger zu schätzen wissen, wenn aus Mitteln ihrer milliardenschwer verschuldeten Stadt das religiöse Sommerfest eines milliardenschwer reichen Bistums bezahlt wird, dessen Bischof aufgrund von Finanzeskapaden beim Bau seines Luxus-Bischofssitzes wochenlang die Schlagzeilen bestimmte.
Es gibt eine gute Alternative: Der Stadtrat Münster hatte im Jahr 2015 die beantragte Förderung des Katholikentags 2018 mit 1,2 Millionen € abgelehnt. Münster ist damit einen mutigen Schritt in Richtung einer Förderpraxis gegangen, die verfassungskonform und sozialpolitisch verantwortbar ist. Frankfurt sollte dieser richtungsweisenden Entscheidung folgen und eine Förderung des Kirchentags 2021 ebenfalls ablehnen.
9 Kommentare
Kommentare
JM am Permanenter Link
Kann man die Bremer Verwaltung nicht wegen einer Zuwendung zum DEKT verklagen, da lt Rechnungshof eine Zuwendung in erheblicher Höhe vergeben wurde, "obwohl kein vollständiger, prüffähiger Antrag vorlag.
Kann mich da mal ein Jurist aufklären warum so etwas nicht geschieht. Gesetze und Verordnungen sind doch auch von der Verwaltung einzuhalten. Es würde zwar an diesem Fall nichts mehr ändern, aber vielleicht hilft es für zukünftige Fälle (auch außerhalb Bremens).
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Zuwendungsrecht ist fast vollständig verwaltungsinternes Recht und keine "Rechtsnorm" mit Außenwirkung und Begründung von subjektiven Rechten. Das ist Tradition im deutschen Verwaltungsrechtswesen.
Das bedeutet kurz und knapp gesagt, dass selbst ein Rechnungshof oder eine kommunale Rechnungsprüfung (ich war selbst fast 40 Jahre Mitarbeiter einer solchen) nur den jeweiligen Dienstherren -im Falle einer Kommune den Rat- darauf hinweisen kann, dass hier nicht den -im wesentlichen internen- Spielregeln gemäß verfahren worden ist. Und? Damit weisen sie genau das Gremium, das sich einen Dreck um die (seine eigenen) Spielregeln geschert hat, auf eben diesen Umstand hin...
Justiziabel ist da gar nichts. Solche Beschlüsse gehören zum nach Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Sie mögen bei ver- und überschuldeten Gemeinden zusätzlich das Verbot berühren, keine nicht unabweisbaren Ausgaben zu leisten. Da finden Sie aber in jeder politischen Fraktion rabulistische Hochbega bungen, die ihnen wortreich darlegen, weshalb selbst eine Kirchentagsförderung "unabdingbar" ist. Da hat sich schon manche kommunale Aufsichtsbehörde die Zähne dran ausgebissen.
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder rufen seit langer Zeit im Chor mit den kommunalen Rechnungsprüfungsbehörden nach einer klaren gesetzlichen Regelung des Zuwendungswesens. Und sie stoßen auf taube Ohren. Politiker haben ein sehr gutes Gespür dafür, dass ihnen ein Stück "Gestaltungskraft" genommen würde, wenn es sanktionsbewehrte Spielregeln für die Vergabe und Abwicklung von Zuwendungen gäbe.
Ich könnte buchstäblich ein Buch über diese Zusammenhänge schreiben. Die Rechnungshöfe ringen zumindest um die Anlegung gleicher materieller und formeller Maßstäbe an die Zuwendungsverfahren. Dazu gehört -selbstverständlich?- auch der Aspekt, dass erst einmal ein prüffähiger Antrag vorliegen muss... Und sagen Sie mal als Verwaltungsangehöriger einem politischen Vertreter, er habe zwar Mittel für eine Zuwendung per Beschluss etatisiert, das heiße aber nur, dass sie erst nach Prüfung und Vorliegen dieser und jener Voraussetzungen verausgabt werden dürften... Obwohl es genau so ist. Eine Etatisierung ist eine Ermächtigung, keine Verpflichtung zur Verausgabung.
Zuwendungswesen ist und bleibt politisch beherrschter Luftraum, da hat die beste und kritischste Verwaltung keine Chance.
Jetzt aber genug mit ärgern, immerhin bin ich schon ein Jahr in Pension...
Wen es interessiert: Der Präsident des Bundesrechnungshofes gibt in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eine interessante Schriftenreihe heraus. Darunter eine Broschüre zum Zuwendungswesen, die versucht, die verwaltenden Stellen auf Mindeststandards zu verpflichten. Man findet sie hier:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen
Jürgen am Permanenter Link
das gute an der nachricht für mich. ich wohne in frankfurt und kann am we bei protesten mitmachen. am besten man kriegt auch infos wo und wie. wenn das dann stattfindet.
Ernst-Günther Krause am Permanenter Link
Dass in Zusammenhang mit dem Leiziger Stadtfest von "religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen" die Rede ist, hat mir besonders gut gefallen.
Um die geschichtlich erklärbare Dominanz von Religion im Sprachgebrauch zu überwinden, ist es - auch angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen - wichtig, Religionen begrifflich auf die zutreffende Ebene zu stellen: gleichrangig als religiöse Weltanschauungen neben den nicht-religiösen Weltanschauungen.
Jürgen am Permanenter Link
so zur info, der römer in frankfurt hat sich auch sehr verändert. nun sind dort noch mehr klerikale bauwerke vohanden, also kirche und stadt frankfurt gehen hand in hand.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Danke Thorsten; sehr schöne Trilogie!
Kay Krause am Permanenter Link
Bremen betreffend lese ich hier: ".....bleibt auf absehbare Zeit für die Finanzierung vergleichbarer Vorhaben kein Raum." Für mich steht vielmehr die Frage im Vordergrund, ob diese staatlichen Finanzierungs
Werden sie aufgrund einer derartigen Verschwendung von Steuergeldern ihrer Ämter enthoben? Werden Ihnen die Pensionen gestrichen? Haben sie sich vor Gericht zu verantworten? Hat die Kirche die unrechtmäßig erhaltenen Gelder zurückzuzahlen?
Ich bitte um Aufklärung.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Genau diesen Wunschvorstellungen schließe ich mich an.
Es ist zum Erbrechen, wenn Leute offensichtlich falsche Entscheidungen treffen können ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wolle am Permanenter Link
Ich war im Frühherbst in Leipzig und habe das Naturkundemuseum besucht , die Öffnungszeiten sind derart reduziert das das Museum nur noch in den Ferien geöffnet werden kann ! Das Museum hat eine lange Geschichte !