Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich

Österreichische Pastafaris enttäuscht über versagte Anerkennung

Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.

Nach insgesamt vier Jahren Verfahrensdauer wurde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich (KdFSM) erneut der Erwerb der Rechtspersönlichkeit der religiösen Bekenntnisgemeinschaft versagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach langen Verhandlungen entschieden, die Beschwerde der KdFSM gegen den Bescheid des Kultusamts zurückzuweisen. Der Oberste Maccherone Philip Sager ist von der Justiz enttäuscht.

Richter Thomas Marth hat seine Entscheidung auf 18 Seiten ausführlich dargelegt. Er sieht die Voraussetzungen für eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft der Pastafaris in Österreich zur Zeit als noch nicht gegeben. Die formalen gesetzlichen Kriterien werden von der KdFSM freilich erfüllt. Die Gemeinschaft zählt mit knapp 700 Mitgliedern weit mehr als die erforderlichen 300 Mitglieder. Eine entsprechende religiöse Lehre liegt vor. Die vom Kultusamt ursprünglich eingewendeten Gründe (fehlende Ernsthaftigkeit, Bezeichnung als "Kirche") und Zweifel, dass die Gemeinschaft gar nicht 300 Mitglieder zähle, wurden vom Bundesverwaltungsgericht regelrecht zerpflückt.

In der Zurückweisung zog sich das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen auf folgende Begründung zurück: "Es haben mehr als 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich den Antrag auf 'Aufnahme in die religiöse Bekenntnisgemeinschaft Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters' gezeichnet oder auf eine andere Art den 'Beitritt' erklärt, aber es mangelt der 'Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters' an einer hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben, d. h. zumindest an den gemeinsamen Gottesdiensten teilnehmen und sich der Vermittlung der religiösen Pflichten der Mitglieder unterziehen oder unterzogen haben."

Die Tatsache, dass sich die Pastafaris anders – vor allem virtueller – organisieren und religiös ausdrücken als traditionelle Religionen, blieb in der Beweiswürdigung leider unberücksichtigt.

Der erneute Rückschlag in dem langen Verfahren lässt die Pastafaris aber nicht verzagen. Der Oberste Maccherone Philip Sager sieht den weiteren Weg trotzdem positiv: "Der Richter hat eine Revision zugelassen, diesen Weg gehen wir natürlich. Wir sehen uns hier immer noch unfair behandelt. Das Kultusamt sollte einer jungen Religionsgemeinschaft eigentlich auf ihrem Weg zu den rechtlichen Privilegien Hilfe und Unterstützung geben, aber außer Obstruktion war von dieser Behörde nichts zu erwarten. Immerhin ist jetzt auch festgestellt, dass das Kultusamt mit seinen Begründungen völlig falsch gelegen ist. Wir kämpfen weiter für unser Recht auf Anerkennung – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte."

Zur Deckung der Verfahrenskosten rufen die österreichischen Pastafaris erneut zu Spenden auf.