USA

Richter hält Verbot von Genitalverstümmelung für verfassungsfeindlich

In Michigan hat Richter Bernard Friedman Dr. Jumana Nagarwala und sieben weitere Angeklagte von einem Großteil der Vorwürfe zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) bei Minderjährigen und Verschwörung freigesprochen. Er begründete seine Entscheidung damit, dass der Kongress seine Kompetenzen bei einem Verbot der Verstümmelung, welches zur Verhaftung und Anklage von Nagarwala und Co. geführt habe, überschritten habe. Dies falle in den Bereich der Verfassung und müsse von den einzelnen Staaten verboten werden.

Nagarwala war bereits im Jahre 2017 festgenommen, kam aber gegen Kaution und Auflagen wie Passabgabe und Fußfessel frei. Sie wird beschuldigt hunderten jungen Mädchen, oftmals erst sieben Jahre alt, die äußeren Genitalen verstümmelt zu haben. Mitangeklagt sind Dr. Fakhruddin Attar, der seine Klinik für die Misshandlungen zur Verfügung gestellt haben soll, bzw. zwei Personen, die bei den Prozeduren geholfen haben sollen und zwei Mütter, die ihre kleinen Töchter in die Klinik gebracht haben sollen.

Jumana Nagarwala erklärte dazu, sie habe keine Genitalien verstümmelt, sondern nur eine Tradition ihrer religiösen Gruppierung, Dawudi Bohras, durchgeführt.

Bei der Genitalverstümmelung unterschiedet die Weltgesundheitsorganisation WHO in vier Stadien, die unter anderem das Abschneiden oder Zerstören von Gewebe der Klitoris und/oder der Labien und/oder das Vernähen der Labien vorsehen. Dabei geht sie auch auf die Gefahren, Schmerzen, Traumata und Folgen dieser Tortur für die Mädchen und Frauen ein. Nicht ohne Grund also haben bereits 27 US-Staaten diese Praktiken verboten. Die verbleibenden 23 werden nun von Menschen bereist, die ihre minderjährigen Töchter, Nichten oder Enkelinnen verstümmeln lassen möchten.

Richter Friedmann ließ einen Großteil der Anklagepunkte gegen Narwala und die anderen mit der Begründung fallen, dass nur die Bundesregierung, nicht aber der Kongress das Recht habe, Gesetze, wie eines zum Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung, zu erlassen. Der Kongress könnte bei FGM eingreifen, wenn es sich um einer kommerzielle Aktivität oder um eine Angelegenheit der Gesundheitsvorsorge handele. Beides griffe im Falle der FGM nicht, da kein Geld gezahlt würde und die Verstümmelung keine Gesundheitsvorsorge darstelle, sondern einen sexuellen Übergriff.

Dr. Narwala und drei ihrer Mitangeklagten steht noch ein weiterer Prozess bevor, in welchem entschieden werden soll, ob sie in einem anderen Punkt schuldig sind. Ihnen wird vorgeworfen sich zu Reisen abgesprochen zu haben, die unerlaubte sexuelle Handlungen an Minderjährigen umfassten.

Die Menschenrechtsorganisation AHA Foundation, die sich gegen die Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Ehrengewalt, bzw. Ehrenmorde einsetzt, kündigte an, ihre Bestrebungen, zum Verbot der FGM in den noch verbleibenden 23 Bundesländern zu verstärken.