Der "Gotteslästerungsparagraph" 166 gehört abgeschafft
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Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Was ist das Problem?
Menschen verdienen Schutz vor Beleidigung, nicht Doktrinen, Ideologien oder Religionen.
Der § 166 wird mit der Begründung verteidigt, religiöse Gefühle dürften nicht beleidigt werden. Dabei wird verkannt, dass der Paragraph nicht religiöse Gefühle schützen soll, sondern die öffentliche Ordnung.
Obwohl er seit Ende der 1960er Jahre "Gotteslästerung" nicht mehr unter Strafe stellt, wird er zumeist von Menschen bemüht, die ihre Religion unangemessen dargestellt sehen. Bezeichnenderweise erregen bildliche Darstellungen viel häufiger Anstoß als etwa verbale Attacken auf Bekenntnisinhalte.

Obwohl er gar nicht den Zweck hat, religiöse Gefühle zu schützen, lädt er dazu ein, die Staatsgewalt in Anspruch zu nehmen, um gegen als anstößig empfundene Darstellungen der eigenen Religion vorzugehen, das heißt als Zensurinstrument benutzt zu werden.
Dass die Strafbarkeit an die mögliche Störung des öffentlichen Friedens geknüpft ist, erhöht zwar die Anforderungen an die Strafbarkeit, hat aber zur Folge, dass der Paragraph am ehesten bei Religionen mit gewaltbereiter Anhängerschaft greift.
In Deutschland sind Verurteilungen wegen Beschimpfung der Religion seit einigen Jahrzehnten selten. Anderswo sieht dies jedoch anders aus.
In etlichen islamisch geprägten Ländern ist die "Beleidigung" des Islam oder des Propheten mit schweren Strafen bedroht. Diese Strafvorschriften sind ein Repressionsinstrument gegen religiöse und weltanschauliche Minderheiten.
Dass Deutschland am § 166 festhält, erschwert die Abschaffung dieser menschenrechtswidrigen Strafvorschriften.
In Ländern wie Norwegen und Irland wurde diese Problematik erkannt und die Strafbarkeit von Blasphemie abgeschafft. In vielen Ländern sind derartige Strafvorschriften generell unbekannt.
Die Konsequenz ist klar: Der § 166 kann seinen Zweck, den öffentlichen Frieden zu schützen, nicht erfüllen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist er schädlich und muss daher ersatzlos abgeschafft werden.
Erstveröffentlichung auf der Webseite des IBKA.
Kommentare (17)
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Jeder Gott - bzw. die Götter-
Jeder Gott - bzw. die Götter- ist nur ein Bluff, mit dem die Priester die Menschen an der Nase herum führen und sich selber wichtig machen. Egal welcher Gott, egal welche Religion.
War das jetzt strafbar nach §166 StGB?
Der logische Widerspruch ist
Der logische Widerspruch ist eher religiös zu formulieren: Der Staat maßt sich an in Gottes Angelegenheiten einzumischen. Was ja wirklich sehr kurios ist ...
Wer hat es schon gerne, wenn hinter dem eigenen Rücken fremde Leute über einen irgendwas behaupten und dann sich noch anmaßen, weil sie angeblich guten Draht zu einem hätten für sich selbst Privilegien einzufordern. ....
Da hätte ich schon ziemlich was dagegen!
Nur, wenn sich aufgrund Ihrer
Nur, wenn sich aufgrund Ihrer Äußerung jemand veranlasst sieht, Krawall zu machen. Dann haben Sie eine Störung des öffentlichen Friedens verursacht. Der Krawallmacher natürlich nicht. Der ist Opfer und wurde in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Vermutlich muss man ihn deswegen als vermindert schuldfähig einstufen. ;)
Nur wenn Sie dazu aufrufen
Nur wenn Sie dazu aufrufen die Religionsvertreter wegen Verbreitung von unbewiesenen Behauptungen hinsichtlich des Vorhandenseins *übernatürlicher Wesen* aus ihren Häusern zu holen, zu teeren und zu federn .... das wäre dann wohl ein öffentlicher Aufruf der die 'Ordnung' stört.
wer öffentlich oder durch
wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ….…. die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Wenn dann die religiösen nur laut genug schreien, dann ist der öffentliche Friede gestört.
Deutschland hinkt, wie in
Deutschland hinkt, wie in vielen Fällen, wieder einmal weit hinterher, eine Industrienation
die noch immer mit ihrer Gesetzgebung im Mittelalter behaftet ist.
Ganz Europa lacht über uns, da vieles in unseren Gesetzen längst überflüssig und veraltet ist, aber unsere Legislative sieht keinen Handlungsbedarf.
Man kann doch nicht etwas
Man kann doch nicht etwas beleidigen, was es nur in der Phantasie von Vereinsmitgliedern gibt. Wenn Menschen glauben, dass es einen Gott und andere Bezeichnungen dafür gibt, dann ist das ihre Angelegenheit. Einen realen Gottesbeweis gibt es nicht. Wie soll man auf dieser Basis einen Tatbestand der Beleidigung begründen? Es verträgt sich nicht mit den Menschenrechten, dass die Bürger zwar das Recht haben, unverheiratet zusammen zu leben, sich scheiden zu lassen und wieder neu zu heiraten, usw., dass aber der kirchliche Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kündigen kann, wenn sie eben dieses tun. Ein weiterer Grund warum nicht nur der § 166 StGB, sondern auch die Kirchensonderrechte aus den deutschen Gesetzbüchern ersatzlos gestrichen werden sollten: weil die islamischen Glaubensgemeinschaften früher oder später für sich dieselben Rechte einfordern werden. Dann müsste der Arbeitnehmer eines islamischen Arbeitgebers vermutlich das Fasten am Ramadan mitmachen, sich entweder einen Bart wachsen lassen (Mann) oder Kopftuch tragen (Frau), usw. Oder die Kündigung riskieren. Spätestens der Glaubenswechsel, der auch den christlichen Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, würde auch den muslimischen Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen. Damit der öffentliche Friede gewahrt bleibt, brauchen wir einen wirklich säkularen deutschen Rechtsstaat und keine religiösen Sonderrechte.
Herr Schwer, genau so wie Sie
Herr Schwer, genau so wie Sie schreiben ist es und wird es auch bleiben, wenn wir nicht bei den nächsten Wahlen die "C" Parteien endlich abwählen und Parteien wählen die sich für
Säkularisation und das Abschaffen der Zwangszahlungen an die Kirchen einsetzen. Nur so lässt sich in D etwas bewegen, die Jugend hat das schon begriffen, nur die Alten hinken noch hinterher. Religionen sind der größte Hemmschuh für ein friedliches Miteinander und absolut überflüssig für die Mehrheit der Menschen auf diesem unseren Planeten, denn diese gestalten
die Zukunft nicht positiv, sondern verharren in Mittelalterlichen Strukturen und sollten deswegen langsam in dem Mülleimer der Geschichte landen.
Moin,
Moin,
wenn der "Gotteslästerungsparagraph" ersatzlos abgeschafft wird, sollte auch jede Vereidigung auf einen nicht existierenden Gott verboten werden.
Viele Grüße
Arno Gebauer
Da waren die Römer schon
Da waren die Römer schon weiter, bei denen der Grundsatz galt: Deorum offensae diis curae" – Um Gotteslästerungen mögen sich die Götter selbst kümmern.
Wir Nichtreligiösen könnten
Wir Nichtreligiösen könnten uns auch laufend in unseren Gefühlen verletzt fühlen, wenn wir permanent mit religiösem Brimborium tag-täglich bombardiert werden. In sehr vielen Ländern müssen wir sogar um Leib und Leben fürchten. Eine Schande für die Menschheit! Aber leider stirbt die grenzenlose Dummheit vor allem in der Politik weltweit nicht aus. Ganz im Gegenteil, es wird noch schlimmer, siehe die täglichen Nachrichten.
Diese Strafvorschrift beweist
Diese Strafvorschrift beweist, dass Gewalt und Religion signifikant zusammengehören. Die Gewalt geht dabei eindeutig und entlarvend von den Anhängern der Religion aus. Für Beleidigungen, die von Gewalt begleitet sind, "genügt" schließlich § 185 StGB:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein peinlicheres Armutszeugnis kann man somit Religionsanhängern kaum ausstellen. Dies gilt insbesondere für die Anhänger sogenannter "Friedensreligionen". Für Frieden sind und waren sie noch nie zu haben.
Was wäre übrigens das für ein Gott, der "sich beleidigen" ließe? Und was für ein Gott, der dazu menschlicher Hilfe bedürfte? So wird er mit dem angeblichen Beleidiger lediglich auf eine Stufe gestellt. Beleidigen kann man Menschen, aber weder Tiere, noch irgendwelche Götter, einen Gott, einen Allah, noch Geister. Wenn es höhere Mächte gäbe, wüssten die sich selbst zu schützen.
Allerdings erfüllt der Paragraph immerhin noch abschreckende bzw. verstörende Wirkung und wird deshalb gewiss nicht abgeschafft. Der Schutz entfaltet sich bereits im Vorfeld. Versuchen Sie einmal einen Fernsehbericht, einen Presseartikel, einen Leserbrief oder eine sonstige religionskritische Äußerung in allgemein öffentlichen Quellen und Medien zu finden. Die Frage nach der Wahrheit von Religion kommt schlichtweg schon gar nicht vor. Diese Wahrheit gilt als "gesetzt" und unbezweifelbar, an der auch über ein Drittel einer andersdenkenden Mehrheit nichts ändert. Selbstverständlich kann man auf eigene Kosten und Risiko noch kritische Gedanken veröffentlichen. Denken darf jeder was er will, seine Meinung an an sich "öffentlichen Stellen" (Fernsehen, Zeitungen, Zeitschrifen) äußern aber nur, wenn er im Kern dabei doch noch glaubenskonform bleibt.
Versuchen Sie einmal im
Versuchen Sie einmal im reaktionären Saarland einen religionskritischen Beitrag im SR oder im „Trierischen Volksfreund“ zu veröffentlichen, so eine „Sünde“ wird gar nicht zur Kenntnis genommen. Die „Saarbrücker Zeitung“, „Hofberichtsblatt“ der CDU druckt religionskritische Leserbriefe manchmal in „entschärfter“ Form ab. Mir wurde kürzlich von einem „biologisch reinen kath. Eiferer“ wegen eines kritischen Leserbriefs über J. Ratzinger ein Verfahren wegen Blasphemie und Papstbeleidigung angedroht. Die Borniertheit lebt immer noch. Es bleibt noch viel zu tun – packen wir´s an!
Wenn ich Odin, Sol oder Tok
Wenn ich Odin, Sol oder Tok lästere, kann das geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören?
Bei Quetzalcoatl,
Bei Quetzalcoatl, Zazavavindrano, Yainato-Hnneno-Mikoi, Chinnintamma oder Zas-ster-ma-dmar-mo könnte dies schon der Fall sein, Hans...
Aber in Toks Namen nicht mehr
Aber in Toks Namen nicht mehr, wenn der § 166 abgeschafft ist...
HA, das sind wenigstens Namen
HA, das sind wenigstens Namen, die was hermachen. Dagegen klingt Gott ja recht armselig und nüchtern; nur im Südstaatenamerikanisch kann man da was draus machen: GOAOAOAOAOAOD, das kesselt. Ich glaube ja, dass man auch deswegen, die Heilige Dreifaltigkeit erfunden hat. Außerdem kann man da sprachlich ein bisschen variieren und Kompetenz beweisen, wenn man "weiß" wer von den Dreien was gemacht hat. Besonders wichtig für die Zeugung von Jesus: "Der Heilige Geist hat die Jungfrau Maria überschattet"; das klingt doch viel keuscher als "Gott hat mit Maria den Jesus gezeugt".
PS: Nach "Speichern" in den Untergrund abgetaucht.