In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern. Dabei beruft sich das Kinderhilfswerk auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.
"Auch wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung nur teilweise gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter und werden so in Mithaftung genommen. Denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum", sagte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach dem Urteil besteht nach Auffassung des Kinderhilfswerkes kein Raum für weitere Einsparungen bei den Kindern. "Auch eine 30-prozentige Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes bei den Erwachsenen trifft Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart." Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin auf eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern.
Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein.
Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden. Deshalb setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen ein, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.
Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.
7 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach gehört Hartz-IV komplett in die Tonne.
Bernie am Permanenter Link
Bin selber Ansicht - zumal Hartz IV sich auch für andere Personengruppen als kontraproduktiv ja sogar lebensgefährlich erweist. Sie mein Beispiel hier. Gruß Bernie
Roland Weber am Permanenter Link
Generell gehören alle Sanktionen abgeschafft! Dass man arbeiten muss, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ist eine Mär, die einem spätestens dann klar wird, wenn man "untätige" Großereben vor sich hat.
Für jeden, der denken kann, war es schon immer klar, dass eine Sanktion gegen Vater oder Mutter nicht spurlos an Kindern vorbeigeht. Die familiäre Solidargemeinschaft funktioniert eben so nicht - ob es Sanktionieren nun passt oder nicht. Und Eltern zu unterstellen, dass sie sich nicht genügend um ihre Kinder kümmern, ist auch so eine billige Ausrede. Viel zu selten wird überhaupt erkannt, dass die Arbeit unzumutbar oder das Fortbildungsangebot absurd ist.
Überhaupt ist immer zu beobachten, dass nur bei den Ärmsten überhaupt Bedürfnisprüfungen gefordert werden. Nichts geht dabei über das Existenz-Minimum (!) hinaus. Das sollte man auch einmal zur Kenntnis nehmen! Dies gilt für die Grundsicherung und die immer noch nicht verabschiedete Grundrente. Wer fragt denn z.B. bei den nun ausgelobten Autoprämien für Elektrofahrzeuge nach einer Bedürfigkeit des Käufers? Da ist der Säckel voll, wie unser aller Verkehrsminister vollmundig verkündete (die Rede ist von 250 Millionen Euro).
Man sollte stets die gesamte Argumentation und das Umfeld im Auge behalten. Die Würde des Menschen ist durchaus antastbar. Das zeigt eben auch die verlogene Diskussion um Sterbehilfe für Schwerstkranke.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Kann die Solidargemeinschaft dann auch erwarten, dass die Bezieher des Geldes ca. 25 - 30 wöchentliche Sozialstunden, in z.B.
Gut Knut am Permanenter Link
Entweder es ist mehr Geld für Zigaretten, Tierfutter, Bier, Netflix, Gamekonsole, Chips, Cola, Fanta, Weingummi... da, oder nicht.
Bitte mehr Sachleistungen, ordentliches Essen in Schulen, Obst, Frühstück, gerne Essensangebote für das Wochenende (am Wochende sind die Imbissbuden mit dicken Kindern gefüllt, sie bekommen Geld in die Hand gedrückt zur Nahrungsaufnahme dort, weil die Eltern keinen Bock haben etwas gesundes zu kochen!) Kleidung (Kinder haben zum Teil nicht mal Wintersachen und kommen frierend in die Schule), Rabatte für Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen incl. eines Elternteils (oder beide)
So ändert man doch nichts, auch wenn ich dem Kinderhilfswerk argumentativ folge.
Ich weiss nicht mehr, wer das einst in einem Essay schrieb: Wir überfinanzieren doch die Hartz-Haushalte; das Wohnzimmer sieht aus wie der Media Markt und wir schiessen noch mehr Geld in die Familien rein. Bei den Kindern kommt trotzdem nix an.
Jaja, ist alles ein anderes Thema und kein Argument, Leistungen doch zu kürzen.
hj_allemann am Permanenter Link
Bild bringt gerne solche Beispiele, wie Sie sie beschreiben, um den Hass auf die Armen dieser Republik zu schüren. Natürlich gibt es diese Beispiele. Aber wieviel % der Hartz IV Bezieher sind das?
Hat in Ihrem Weltbild wenigstens ein einziger Hartz IV-Bezieher Platz, der sich um sein Kind kümmert, so gut es eben unter seinen Bedingungen geht?
Im übrigen habe ich prinzipiell nichts gegen Sachleistungen. Aber da gibt es viele Details, die man berücksichtigen muss, damit es da nicht wieder zu Demütigungen und Sanktionen kommt.
Bernie am Permanenter Link
Ich bin auch für eine Komplettabschaffung der Sanktion für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen.