Das neue "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten" wurde am 22. April 2021 zunächst vom Bundestag und dann am 7. Mai vom Bundesrat verabschiedet. Seither wird es von Aktivistinnen als "Kopftuchverbot" dargestellt. Die Online-Kampagne "#handsoffmyhijab" (Deutsch: "Hände weg von meinem Kopftuch") – entstanden in Frankreich unter dem Hashtag "touchepasamonhijab" – bedient sich der Rhetorik eines vermeintlichen Kopftuchverbotes und soll im Folgenden als Fallbeispiel dienen, um die islamistische Polemik gegen die Neutralitätsgesetze aufzuzeigen.
Ursprünglich war die Kampagne als Reaktion auf Emmanuel Macrons Maßnahmen (u. a. ein Fünf-Punkte-Plan) gegen islamistischen Separatismus – gemeint sind Parallelstrukturen in islamischen Milieus – ins Leben gerufen worden. Die Maßnahmen wiederum waren aufgrund einer langen Serie islamistischer Anschläge in Frankreich eingeleitet worden. Eine dieser Maßnahmen, gegen die sich die Online-Kampagne richtet, ist das "Gesetz zur Stärkung der republikanischen Prinzipien" (Französisch: Projet de loi confortant le respect des principes de la République), das die französische Regierung verabschiedet hat.
Der Titel des Gesetzes verwendet den Terminus "Islamismus" zwar nicht, jedoch betonen Macron und seine Minister, dass es vor allem der islamische Separatismus ist, den es zu bekämpfen gilt. Insbesondere muslimische Frauen, die das Kopftuch tragen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, gegen das Gesetz zu demonstrieren – was in Anbetracht der Vorgeschichte des Gesetzes doch recht tragisch ist. Der Hashtag "handsoffmyhijab" verbreitete sich schnell auch außerhalb Frankreichs und wird seit der Veröffentlichung des Entwurfes zum neuen Beamtengesetz (19. Februar 2021) – auch bekannt als Neutralitätsgesetz – ebenso von in Deutschland lebenden Musliminnen verwendet.
Anlass des deutschen Neutralitätsgesetzes war unter anderem ein Polizeibeamter mit rechtsextremistischen Tätowierungen, aber auch das in Deutschland geltende Religionsverfassungsrecht und das darin enthaltene Neutralitätsgebot. Der Gesetzestext zielt also entgegen der Behauptung der #handsoffmyhijab-Aktivistinnen keineswegs darauf ab, muslimischen Frauen die Beschäftigung im Staatsdienst zu untersagen. Wer als Beamtin oder Beamter für den Staat arbeitet, darf individuelle Bekenntnisse politischer oder religiöser Natur während der Amtsausübung nicht zur Schau stellen. Beamtinnen und Beamte vertreten den Staat, weswegen Staatsprinzipien wie das Neutralitätsgebot für sie bindend sind, besonders dann, wenn der Staat den Bürgerinnen und Bürgern gegenübertritt.
Die #handsoffmyhijab-Aktivistinnen behaupten zudem, das Gesetz sei islamophob und rassistisch. Die Einschränkungen für die Zurschaustellung religiöser Symbole gilt jedoch für alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen, weswegen eine Darstellung des Gesetzes als Maßnahme gegen den Islam den Gesetzestext verzerrt. Im öffentlichen Raum gilt es, ein Bewusstsein für ein umfangreiches Verständnis der Religionsfreiheit zu entwickeln. Ein solches umfasst ebenso wie die positive auch die negative Freiheit und richtet sich gegen Forderungen nach Sonderrechten für religiöse Gruppierungen. Derartige Forderungen sind nicht höher zu gewichten als das Recht auf Freiheit von Religion. Wer Beamtin beziehungsweise Beamter ist, hat seine beziehungsweise ihre Individualität nicht über den Auftrag im Staatsdienst zu stellen, sondern das Neutralitätsprinzip des Staates zu vertreten. Die Vertreterinnen der Kampagne fordern Sonderrechte für die islamische Gemeinde, wenn sie religiöse Kleidungsstücke wie den Hidschab während der Ausübung des Staatsdienstes tragen möchten. Doch Sonderrechte für einzelne Gemeinden können in einem modernen, säkularen Staat nicht zugelassen werden.
Durch die Polemik eines Kopftuchverbotes wird der Anschein erweckt, das Gesetz benachteilige gezielt muslimische Frauen. Es handelt sich dabei aber keineswegs um einen Versuch, eine bestimmte Religionsgemeinschaft zu diskriminieren. Solch eine Darstellung zielt bewusst darauf ab, anti-säkulare Kräfte zu mobilisieren und stärkt eine islamistische Argumentationsweise. Weiterhin emotionalisiert die Online-Kampagne den politischen Diskurs etwa durch Behauptungen, dass muslimischen Frauen verboten werde, Richterin zu werden oder Frauen mit Kopftuch in Deutschland nur für niedere Tätigkeiten geeignet seien. Vielfach drücken sich in solchen Behauptungen religiöse Moralvorstellungen aus, die mit rationalen Diskursen unvereinbar sind. Im Übrigen ist die Implikation, dass Musliminnen untrennbar mit ihrem Kopftuch verbunden seien, pauschalisierend, zumal es sowohl in der islamischen als auch in der westlichen Welt Hinweise auf eine Tendenz gibt, das Kopftuch abzulegen.
Diese Denkweise weist das Muster einer Verstrickung von Religion und Ethnie auf. Es wird vorausgesetzt, dass das Tragen von religiösen Symbolen im Staatsdienst besonders für Menschen mit Migrationshintergrund wichtig sei, ohne zu erkennen, dass viele Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund areligiös sind. Ferner ist die Behauptung falsch, staatliche Neutralität fördere Islamophobie und sei daher rassistisch. Zahlreiche Migranten-Selbstorganisationen wenden sich gegen den pauschalisierenden und rassistischen Fehlschluss, alle Geflüchteten und Einwanderinnen beziehungsweise Einwanderer aus Vorderasien und Nordafrika seien muslimisch. Viele dieser Organisationen treten für säkulare Positionen, eine humanistische Bildung, die Universalität der Menschenrechte und die Werte der Aufklärung ein und werden dafür massiv von islamistischen Kräften angefeindet und bedroht. Die Initiatorinnen und Initiatoren dieser Verbände setzen sich gegen religiöse Sonderrechte und für die Trennung von Staat und Religion ein. Im deutschsprachigen Raum gibt es etwa folgende Organisationen, die sich in diesem Zusammenhang engagieren:
- Zentralrat der Ex-Muslime und sonstiger nichtreligiöser Menschen e. V.
- Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. / Atheist Refugee Relief
- Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung (Initiative)
- Frauen für Freiheit e. V.
- International Women in Power (Initiative)
- Iranische Gemeinde in Deutschland e. V.
- Secular in Exile (Hilfsorganisation)
- Türkische Gemeinde in Deutschland e. V.
- Säkulare Muslime (Interessengemeinschaft aus Deutschland, Österreich und Schweiz)
- Initiative Säkularer Islam (Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam)
- Fördern und Erfolge ernten (FEE) e. V.
Die Diffamierung säkularer Positionen als rassistisch oder frauenfeindlich trägt zu einer Emotionalisierung der Diskussion bei. Solch eine Argumentationsweise ist zurückzuweisen und hat in einem sachorientierten Diskurs keinen Platz. Der falsche Vorwurf des Rassismus trifft auch Migranten-Selbstorganisationen, die säkulare Positionen vertreten. Dadurch wird versucht, die migrantische Community zu spalten, wobei bewusst ausgeblendet wird, dass die Gruppe der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sehr heterogen ist. Individuen und Organisationen wie die oben genannten setzen sich für die staatliche Neutralität ein. Diese Neutralität bedeutet, dass der Staat einzelne Religionsgemeinschaften weder bevorzugen noch diskriminieren darf. Die Forderung nach Sonderrechten von Teilen der islamischen Community steht somit dem staatlichen Neutralitätsprinzip entgegen.
Die Gegner der Neutralität beweisen durch ihre Polemik, dass sie gegenwärtig nicht an einem sachorientierten Diskurs teilnehmen können. Die Fabrikation des Narrativs eines "Kopftuchverbotes" ist sowohl in seiner Rhetorik als auch in seinem Inhalt zurückzuweisen und bringt das Weltbild der Aktivistinnen zum Ausdruck.
12 Kommentare
Kommentare
Roland Fakler am Permanenter Link
Eine Frau, die aus religiösen Gründen nicht auf ihr Kopftuch verzichten kann, beweist damit, dass sie ungeeignet ist, im säkularen Staat Recht zu sprechen, weil sie religiöse Normen über das säkulare Recht stellt, d.h
Da Bürger gezwungenermaßen mit Beamten und Behörden zu tun haben, haben sie einen Anspruch auf ein weltanschaulich neutrales Auftreten der Staatsvertreter und auf weltanschauliche Zurückhaltung der Religionen im öffentlichen Raum.
SG aus E am Permanenter Link
Hier nochmal der Gesetzestext, um den es geht: „Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind
Es geht also um das Vertrauen, das die Bürger und Bürgerinnen Amtspersonen entgegenbringen. In Bezug auf Tätowierungen führt die Begründung zum Gesetz ausdrücklich eine Allensbachstudie an, die zeigt, dass „die Akzeptanz in der Gesellschaft in den letzten Jahren zwar zugenommen” habe, jedoch bestünden „in weiten Teilen der Bevölkerung noch erhebliche Vorbehalte hiergegen“(2). Und Herr Fakler gehört zu jenen in der Bevölkerung, die Menschen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, wenig Vertrauen entgegenbringt. Die Frage ist: Ist das nun ein Problem des religiösen Menschen – oder eines des Herrn Fakler und vieler seiner Mitbürger/innen?
In einigen Staaten angelsächsischer Tradition (Großbritannien, USA, Kanada, Neuseeland) gibt es durchaus z.B. Polizisten mit religiöser Kopfbedeckung, wie man u.a. hier sehen kann: (3). Das Problem in Deutschland ist also nicht, dass Menschen mit Kopfbedeckung ihr Amt (objektiv betrachtet) nicht neutral ausführen, sondern dass große Teile der Bevölkerung Menschen mit Kopfbedeckung eine neutrale Amtsführung nicht zutrauen. Diese Einstellung hat aber mit Objektivität wenig zu tun.
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(1) http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html
(2) https://dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf (S. 31)
(3) https://teara.govt.nz/en/photograph/32274/sikh-police-constable
Roland Fakler am Permanenter Link
@SG Wenn eine Frau das islamische Kopftuch trägt und zwar so , dass sie nicht darauf verzichten kann, dann sagt das sehr wohl etwas über den Inhalt dieses Kopfes und den Grad ihres muslimischen Glaubens aus, über ihr
Zwar sind alle abrahamitischen Religionen intolerant gegenüber Falschgläubigen, vor allem gegenüber Gottlosen (das steht so 300 mal im Alten Testament und 200 mal im Koran) Sie sind im Grunde, d.h. gemäß ihrer heiligen Schriften, demokratie- und menschenrechtsfeindlich, aber das Christentum hat hier durch jahrhundertelange Kritik die Werte der Aufklärung - gezwungenermaßen - weitgehend übernommen, was ich vom Islam, der diese Aufklärung nicht mitgemacht hat, nicht sagen würde.
SG aus E am Permanenter Link
Wer sagt eigentlich, dass Menschen, die ihre traditionelle oder religiöse Kopfbedeckung auch während der Arbeit tragen wollen, nicht bereit wären, auch ohne zu arbeiten? Der oben erwähnte Neuseeländer z.B.
Meiner Meinung nach handelt es sich beim Kampf der Kopfbedekungsgegner um reine Symbolpolitik – und zwar durchaus im Sinne von: Gehört der Islam nun zu Deutschland – oder doch nicht? Die Gegner meinen: Nein, der Islam nicht, allenfalls die Muslime – aber nur, wenn sie sich 'unseren Regeln' anpassen. Und zu denen gehört eben, dass Kopfbedeckungen (besonders das Kopftuch) in den letzten Jahrzehnten ziemlich unmodern geworden sind. Ja, es geht um Mode. Darum ist die Kopfbedeckungsfrage im Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten auch richtig verortet.
PS: Ach übrigens: Säkulare können auch ziemlich intolerant sein.
Roland Fakler am Permanenter Link
Sie haben ganz Recht: Ich bin intolerant gegen totalitäre Weltanschauungen, weil ich weiterhin in einer freiheitlichen Demokratie leben will.
Andrea Kornak am Permanenter Link
Wer religiöse Symbolik (und natürlich die hiermit verbundenen Werte!) über staatliche Neutralität setzt, kann und darf nicht im Öffentlichen Dienst, vor allem in den Bereichen Justiz, Schule und Bildung arbeiten, da e
Wer möchte z.B. bei Vergewaltigung, in einem Sorgerechtsstreit oder Scheidung einer Richterin gegenübersitzen, die mit ihrem Kopftuch deutlich zeigt, dass sie davon ausgeht, dass Männer ihre Sexualität nicht kontrollieren können und Frauen sich deshalb verstecken müssen ?
Dass eine Frau mit kurzem Rock oder gar ohne Kopftuch „schamlos“
und somit an ihrer eigenen Vergewaltigung Schuld ist ?
Oder dass ErzieherInnen mit zweifelhaften Ideologien schon im Kindergarten oder der Grundschule Mädchen indoktrinieren bzw. als „Vorbild“ fungieren ?
Nachweislich wurden viele IS- Kämpfer in Schulen durch Mitschüler und in Moscheen indoktriniert. Der Staat muss umso mehr für staatliche Neutralität sorgen, wenn ein Zusammenleben von Anhängern verschiedener Religionen sowie ohne Religion auf Dauer friedlich sein soll.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Ausgezeichnete Analyse, mit dem Verdienst, die selektierende Polemik aus der orthodox-islamischen Sicht als solche herauszustellen.
Als Angehöriger einer schon älteren Generation und nach fast 50 Jahren als Beamter im Verwaltungsdienst mag ich als konservativ gelten (ich halte mich allenfalls im besten Sinne dafür) - aber es erstaunt mich immer wieder, dass überhaupt eine Selbstverständlichkeit wie das NoGo des Zurschautragens von Bekenntnissen in amtlicher / hoheitlicher Funktion einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf.
Dies sehe ich bereits als bedenklichen Notdamm gegen ebenso bedenkliche Tendenzen an, grundlegende Bausteine unserer Verfassung nicht mehr als solche wahrzunehmen und zu "leben". Niemand hätte während des größten Teils meiner aktiven Dienstzeit es für nötig gehalten, diese völlig unstrittige "Auswirkung" des staatlichen Neutralitätsgebots auf besonders ihrem Dienstherrn und dessen Prinzipien hin verpflichteten Personen in einem gesonderten Gesetz regeln zu müssen. Und ganz sicher nicht, dass ein solches Gesetz auch noch regelrecht verteidigt werden muss.
Es geht hier um Mindestpositionen eines sich als säkular verstehenden Staatswesens.
A.S. am Permanenter Link
Vielleicht sollte man sich und der Gesellschaft mal wieder bewusst machen: Der säkulare Staat ist die Antwort auf die europäischen Religionskriege im 16. und 17 Jahrhundert.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist erforderlich:
- die religiösen Gruppen zu entmilitarisieren
- das staatliche Recht gegen die religiösen Gruppen einheitlich durchzusetzen, ohne Sonderregelungen
- Hass und Hetze zwischen religiösen Gruppen zu unterbinden.
Andreas Schneider am Permanenter Link
Es ist ohne Zweifel sinnvoll und notwendig, dass Beamte sich neutral verhalten.
Aber tun sie das denn ganz allgemein? Und ganz besonders in religiösen Fragen?
Selbstverständlich richtet sich das Gesetz primär gegen den Islam.
Der Staat hat doch hinlänglich bewiesen (u. a. im NSU-Komplex), dass insbesondere Menschen aus der Türkei und Arabischen Ländern als minderwertig betrachtet werden.
Welche praktische Relevanz hat denn das Tragen eines Kopftuchs beispielsweise bei der Arbeit in einem Bürgerbüro oder im Jobcenter?
Ich würde hier eher positive Effekte unterstellen. Negative Effekte sind mir nicht bekannt, dürfen aber gerne benannt werden.
Welchen Unterschied macht es denn, ob man ein Kopftuch trägt oder ein nicht sichtbares Kreuz? Oder ob man einfach Atheist ist ohne sichtbares oder verdecktes Zeichen?
Entscheidend ist doch, dass man die Gewähr bietet, seine Dienstpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Das aber regelt schon das bestehende Dienstrecht.
Ein Staat, der sich u. a. eine Polizei mit einem hohen Anteil an Ausländerfeindlichkeit leistet und im Bildungsbereich Christen bevorzugt, muss erst einmal selbst neutral werden und handeln.
Constanze Cremer am Permanenter Link
Dein Vergleich würde nur funktionieren, wenn die meisten, die ein verdecktes Kreuz tragen - mal abgesehen davon, dass es davon eh kaum welche gibt - von Opus Dei wären.
nickpol am Permanenter Link
Zitat: "...Anlass des deutschen Neutralitätsgesetzes war unter anderem ein Polizeibeamter ..." Zitat-Ende.
Es gibt schlicht und ergreifend kein deutsches Neutralitätsgesetz. Es gibt ein Neutralitätsgesetz in Berlin, beschlossen vom Abgeordnetenhaus.
Das Neutralitätsgebot des deutschen Staatskirchenrecht ist ein Gebot und wird staatlicherseits praktisch ad absurdum geführt, man nehme die Zwangsseelsorge(Militär-und Gefangenenseelsorge).
H. am Permanenter Link
Eigentlich ist es doch so einfach: wo ein T-Shirt mit einem atheistischen Slogan wie "Es gibt 1001 Götter oder gar keinen" oder wer's polemischer möchte, mit der Aufschrift "Mohammed hat eine 9-Jäh