Derzeit läuft in Berlin alles auf eine Koalition von CDU und SPD hinaus. Der Koalitionsvertrag ist geschlossen und sein Bestand hängt nur noch vom Ausgang einer Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern ab. Bilden CDU und SPD die vereinbarte Koalition, so steht fest, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vollständig erhalten bleibt.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin kritisiert, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck das Neutralitätsgesetz in seinem wesentlichen Kern ändern will, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Klage des Senats abgelehnt hat.
Im Oktober 2022 konnten sich die beiden Richter des indischen obersten Gerichtshofes nicht einigen, ob das im Bundesstaat Karnataka ausgesprochene Verbot von religiösen Symbolen wie safranfarbenen Schals oder Hijabs in Bildungseinrichtungen Bestand haben oder gekippt werden soll. Das Verbot hatte für Kontroversen und Proteste gesorgt, zudem ging man von einer Beispielwirkung aus. Nun wird überlegt, drei Richter*innen die Entscheidung fällen zu lassen.
Anfang des Jahres hatte der südindische Bundesstaat Karnataka ein Verbot religiöser Symbole – wie zum Beispiel safranfarbene Schals oder Hijabs – in Bildungseinrichtungen erlassen. Nach zahlreichen muslimischen Protesten und Klagen sollte der Oberste Gerichtshof Indiens entscheiden, ob das Verbot Bestand und womöglich Vorbildwirkung für andere Bundesländer haben könne; jedoch konnten sich die beiden Richter nicht einigen.
Das neue "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten" wurde am 22. April 2021 zunächst vom Bundestag und dann am 7. Mai vom Bundesrat verabschiedet. Seither wird es von Aktivistinnen als "Kopftuchverbot" dargestellt. Die Online-Kampagne "#handsoffmyhijab" (Deutsch: "Hände weg von meinem Kopftuch") – entstanden in Frankreich unter dem Hashtag "touchepasamonhijab" – bedient sich der Rhetorik eines vermeintlichen Kopftuchverbotes und soll im Folgenden als Fallbeispiel dienen, um die islamistische Polemik gegen die Neutralitätsgesetze aufzuzeigen.
Während sich in Deutschland die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes für ein Verbot des "Kinderkopftuchs" in Kitas und Schulen engagiert, präsentieren seit kurzem unter dem Hashtag "#HandsOffMyHijab" junge Muslimas ihr Kopftuch in den sozialen Medien. Anlass für die Postings ist ein Gesetzentwurf, der in Frankreich das Kopftuch bei Minderjährigen unter Strafe stellen soll.
Nach einer erfolgreichen Initiative wird in der Schweiz am 7. März über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit abgestimmt. Wie bereits bei ähnlichen Vorstößen in den letzten Jahren in den Niederlanden und Dänemark wird heftig debattiert, ob ein Verbot kontraproduktiv oder sogar frauen- und muslimfeindlich sei.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
In Österreich dürfen Volksschulkinder nun wieder gezwungen werden, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen. Am gleichen Tag, an welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die frohe Botschaft der legalen Sterbehilfe verkündete, kippte er auch das Kopftuchverbot an den Volksschulen. Dieses Gesetz war im Herbst 2019 von der türkis-blauen Regierung aus ÖVP und FPÖ erlassen worden.
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.
Raffia Arshad ist die erste Richterin mit Kopftuch in Großbritannien. Während der Hijab in säkularen Kreisen als Symbol für ein menschenverachtendes Frauenbild gilt und das Tragen im öffentlichen Dienst in Deutschland heftig debattiert wird, präsentiert sich Arshad als Vorkämpferin für gesellschaftliche Vielfalt. Sie wolle Frauen ermutigen, Karriere zu machen, auch mit Kopftuch, erklärt die 40-Jährige im Zeitungsinterview.
Terre des Femmes kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die Vollverschleierung einer 16-jährigen Berufsschülerin zugelassen hat. Danach darf die Schülerin seit Montag vollverschleiert am Unterricht in einer Berufsschule teilnehmen.
Die neugewählte österreichische Regierung hat beschlossen, ein Kopftuchverbot in der Schule bis zum vierzehnten Lebensjahr einzuführen. Der Verfasser begrüßt diese Regelung. Die Gründe hierfür sind pragmatischer Natur und hängen vermutlich auch mit seiner Tätigkeit im Personalwesen zusammen.
An der Goethe-Universität Frankfurt/M. kam es in der vergangenen Woche zum Eklat. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Die Verschleierung: Modeaccessoire, ein religiöses Symbol oder ein politisches Instrument?" gab es Proteste einer Gruppe "Studis gegen rechte Hetze", die mit Anzeigen wegen Körperverletzungen endeten.