Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Am 1. Februar feiern die einen die Verhüllung von Frauen für Allah mit dem "World Hijab Day". Die anderen sträuben sich dagegen, dass Verschleierung als harmloses Mode-Accessoire gefeiert wird und begehen seit Jahren den "No Hijab Day". Dass der Hijab nicht nur ein ein Stück Stoff ist, sondern ein Politikum, zeigt sich im Iran und in Afghanistan.
Zu Beginn des Jahres 2022 verbot die damalige Regierung des indischen Bundesstaates Karnataka religiöse Symbole wie Schals in der Farbe Safran, Hijabs oder Fahnen in Bildungseinrichtungen. Besonders bei muslimischen Frauen stieß das Verbot auf Widerstand. Auf juristischem Weg konnte keine Einigung zu Erhalt oder Widerruf der Entscheidung getroffen werden. Ende Oktober 2023 entschied die aktuelle Regierung, dass Examens-Kandidatinnen mit Hijab, Mangalasutra und Zehenring teilnehmen dürfen. Eine Entscheidung, die nicht reibungslos umgesetzt wird.
In Berlin dürfen Lehrerinnen nun mit Kopftuch unterrichten. Während die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung die Neuerung begrüßt, sehen säkulare Vertreter sie kritisch.
Derzeit läuft in Berlin alles auf eine Koalition von CDU und SPD hinaus. Der Koalitionsvertrag ist geschlossen und sein Bestand hängt nur noch vom Ausgang einer Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern ab. Bilden CDU und SPD die vereinbarte Koalition, so steht fest, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vollständig erhalten bleibt.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin kritisiert, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck das Neutralitätsgesetz in seinem wesentlichen Kern ändern will, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Klage des Senats abgelehnt hat.
Im Oktober 2022 konnten sich die beiden Richter des indischen obersten Gerichtshofes nicht einigen, ob das im Bundesstaat Karnataka ausgesprochene Verbot von religiösen Symbolen wie safranfarbenen Schals oder Hijabs in Bildungseinrichtungen Bestand haben oder gekippt werden soll. Das Verbot hatte für Kontroversen und Proteste gesorgt, zudem ging man von einer Beispielwirkung aus. Nun wird überlegt, drei Richter*innen die Entscheidung fällen zu lassen.
Anfang des Jahres hatte der südindische Bundesstaat Karnataka ein Verbot religiöser Symbole – wie zum Beispiel safranfarbene Schals oder Hijabs – in Bildungseinrichtungen erlassen. Nach zahlreichen muslimischen Protesten und Klagen sollte der Oberste Gerichtshof Indiens entscheiden, ob das Verbot Bestand und womöglich Vorbildwirkung für andere Bundesländer haben könne; jedoch konnten sich die beiden Richter nicht einigen.
Das neue "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten" wurde am 22. April 2021 zunächst vom Bundestag und dann am 7. Mai vom Bundesrat verabschiedet. Seither wird es von Aktivistinnen als "Kopftuchverbot" dargestellt. Die Online-Kampagne "#handsoffmyhijab" (Deutsch: "Hände weg von meinem Kopftuch") – entstanden in Frankreich unter dem Hashtag "touchepasamonhijab" – bedient sich der Rhetorik eines vermeintlichen Kopftuchverbotes und soll im Folgenden als Fallbeispiel dienen, um die islamistische Polemik gegen die Neutralitätsgesetze aufzuzeigen.
Während sich in Deutschland die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes für ein Verbot des "Kinderkopftuchs" in Kitas und Schulen engagiert, präsentieren seit kurzem unter dem Hashtag "#HandsOffMyHijab" junge Muslimas ihr Kopftuch in den sozialen Medien. Anlass für die Postings ist ein Gesetzentwurf, der in Frankreich das Kopftuch bei Minderjährigen unter Strafe stellen soll.
Nach einer erfolgreichen Initiative wird in der Schweiz am 7. März über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit abgestimmt. Wie bereits bei ähnlichen Vorstößen in den letzten Jahren in den Niederlanden und Dänemark wird heftig debattiert, ob ein Verbot kontraproduktiv oder sogar frauen- und muslimfeindlich sei.
TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
In Österreich dürfen Volksschulkinder nun wieder gezwungen werden, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen. Am gleichen Tag, an welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die frohe Botschaft der legalen Sterbehilfe verkündete, kippte er auch das Kopftuchverbot an den Volksschulen. Dieses Gesetz war im Herbst 2019 von der türkis-blauen Regierung aus ÖVP und FPÖ erlassen worden.
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.