Die Lizenz zum Diskriminieren

Damit eine wohltätige Organisation vom IT-Giganten Microsoft gefördert werden kann, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine Bedingung ist, dass in der Organisation keine diskriminierenden Richtlinien gelten. Diese Bedingung gilt jedoch laut dem Portal stifter-helfen.at nicht für religiöse Organisationen, denen das Diskriminieren gesetzlich erlaubt ist. 

Viele globale Unternehmen haben eine Abteilung für soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility) und vertreten im Wesentlichen humanistische Werte. Somit treten sie häufig gegen jede Form der Diskriminierung auf, selbst wenn das ihnen in einzelnen Ländern Nachteile bereiten kann. Damit exportieren sie Menschenrechte, Gleichbehandlung und Aufklärung auch in weniger fortgeschrittene Länder.

Eine Möglichkeit, soziale Verantwortung wahrzunehmen, ist die Unterstützung von Vereinen und anderen nichtkommerziellen, wohltätigen, karitativen Organisationen der Zivilgesellschaft mit dem Angebot, die eigenen Produkte günstiger zu beziehen. Insbesondere für Software-Firmen, deren Produkt kaum zusätzliche Herstellungskosten pro Stück verursacht, ist das eine gute Möglichkeit, sich gemeinnützig zu engagieren, indem sie die Non-Profits mit stark verbilligten oder Gratis-Lizenzen unterstützen. Dies können sie direkt machen oder in Zusammenarbeit mit Portalen wie "Stifter Helfen", dem "IT-Portal für Non-Profits".

Dort sind wir vor kurzem auf die "Microsoft IT-Spenden Förderkriterien" aufmerksam geworden, und zwar auf den Diskriminierungsausschluss, der die Voraussetzung dafür ist, gefördert zu werden:

"In meiner Organisation gibt es keine Richtlinie oder Intention der Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Beförderung, Kündigung, Pensionierung, Ausbildung, Programmen oder Dienstleistungen, die auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlechtsidentität oder Ausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Veteranenstatus basieren."

ODER

"Bei meiner Organisation handelt es sich um eine religiöse Organisation und jegliche diskriminierenden Handlungen meiner Organisation sind von den geltenden Gesetzen entbunden, die sonst solche diskriminierenden Handlungen verbieten."

Das macht einen Moment lang sprachlos. Microsoft erwartet von den geförderten Organisationen grundlegende, eigentlich selbstverständliche Werte und die Achtung der Menschenrechte. Das könnte schon reichen, dies sind sinnvolle Kriterien, die in manchen Ländern besser sind als der Status quo. Aber dann kommt noch die alternative Klausel: Wenn die Organisation religiös und in einem Land dadurch von Gesetzen gegen Diskriminierung entbunden ist, dann gelten diese Ansprüche plötzlich nicht. Sich ein religiöses Mascherl umzuhängen reicht, um nicht an Menschenrechte gebunden zu sein. Microsoft müsste das nicht machen: Sie verweigern niemandem den Kauf der Software zum Normalpreis, die vergünstigten Lizenzen für Non-Profits sind ein aktives Entgegenkommen, eine Förderung.

Jubel bei Kirchen

Die Recherche nach den Hintergründen führt unter anderem zur Blog-Eintragung des IT-Direktors einer US-amerikanischen Kirche. Dieser freut sich 2015 über die Einführung der Ausnahme für religiöse Organisationen:

"Microsoft had changed their anti-discrimination policy language. And it’s a GREAT change for religious organizations!

Essentially, their policy used to say, to be eligible for non-profit/charity pricing, organizations could not use any discrimination in their hiring processes with the exception of 'other than as allowed by law.'  Some churches did not feel comfortable with that language and thus would not sign that they were in full compliance with Microsoft’s anti-discrimination policy and thus could not get charity pricing."

Was für eine GROSSARTIGE Änderung für jene Organisationen, die Diskriminierung als zentralen Wert betrachten, und sich nicht damit "wohl gefühlt" haben, die Gesetze einzuhalten! Ein Entgegenkommen, das anerkennt, dass es neben dem gesellschaftlichen Fortschritt und den veröffentlichten Standards von Microsoft noch eine laute und einflussreiche Gruppe gibt, die sich den Standards der Gesellschaft nicht verpflichtet sieht, aber weniger für Software zahlen will.

Der "Church IT Director" dankt seinem "Buddy" für "his work with Microsoft to help make this change happen", was darauf hindeutet, dass die Änderung durch Lobbying zustande kam.

Interessanterweise findet man die damals (2015) zitierten Texte zur Begründung dieser Ausnahme vom Diskriminierungsverbot nicht mehr so bei Microsoft auf der Nonprofit-Eligibility-Seite. Unter den Anti-Diskriminierungsrichtlinien ist noch die Frage, was mit religiösen Organisationen ist, angeführt, und die Antwort darauf ist jetzt kürzer:

"Microsoft’s anti-discrimination policies take guidance from your country’s exemptions for religious organizations. Microsoft will review your application and confirm your eligibility."

Dies klingt schon etwas anders, aber noch immer nicht ganz konsequent. Möglicherweise gab es in den letzten Jahren doch einen gewissen Fortschritt. Dieser ist jedoch auf der Stifter-Helfen-Seite und damit in Deutschland und Österreich noch nicht angekommen.

Gesetzlich geregelt?

Die Ausnahme von den Anti-Diskriminierungsrichtlinien eines Unternehmens ist keineswegs eine gesetzliche Vorgabe, weder in den USA noch anderswo. Es gibt zwar in den Vereinigten Staaten Bestrebungen, religiös motivierte Diskriminierung zu ermöglichen, wie zum Beispiel das Recht, homosexuelle KundInnen nicht zu bedienen, aber daraus folgt noch nicht, dass Microsoft diese Ausnahme machen müsste. Länder wie Deutschland haben noch ein spezielles Arbeitsrecht für kirchliche Organisationen, die immer noch ihre Angestellten in nicht-religiösen Funktionen kündigen können, wenn sie sich scheiden lassen. Aber auch daraus folgt nicht, dass man bei der freiwilligen Unterstützung wohltätiger Organisationen eine Ausnahme machen müsste.

Andere, vergleichbare Unternehmen wie der IT-Gigant HP haben bei Techsoup (US-Version von Stifter Helfen) sehr wohl eine Anti-Diskriminierungs-Richtlinie, aber keine religiöse Ausnahme. Adobe, VMware und andere große Softwarefirmen auch nicht. Es ist also wirklich eine Sonderregelung von Microsoft.

Immerhin zeigt die Formulierung, dass die Ausnahme nicht generell gewährt wird, sondern sich an den gesetzlichen Regelungen des Landes orientiert. Ein Grund mehr, die Änderung von Gesetzen, die religiösen Organisationen noch das Recht geben, Menschen zu diskriminieren, zu befürworten.

Wer noch Microsoft-Software benutzen will oder muss, sollte das im Bewusstsein tun, dass Diskriminierung für den Konzern nicht nur in Ordnung ist, sondern aktiv gefördert wird, solange sie in einer religiösen Organisation geschieht.

Was wäre ein Ausweg aus dieser Situation? Das Programm ist an sich ein gutes. Es unterstützt gemeinnützige, nicht profitorientierte Organisationen, solange sie bereit sind, selbstverständliche Regeln, die die Welt besser machen, zu befolgen. Microsoft könnte die Zusatzregel für religiöse Organisationen streichen – diese können sich dann entscheiden, im 21. Jahrhundert anzukommen oder einfach den Marktpreis für die von ihnen eingesetzte Software zu zahlen.

Der Text erschien am 14.04.2022 auf der Webseite des Humanistischen Verbands Österreich (HVÖ). Übernahme mit freundlicher Genehmigung. 

Unterstützen Sie uns bei Steady!