Präzedenzfall: Rentenzahlungen sind möglich

BERLIN. (gbs/hpd) Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen. Ein aktueller Präzedenzfall zeigt jedoch, dass ehemalige Heimkinder schon jetzt eine etwa doppelt so hohe Entschädigungsrente erhalten können.

Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit aus: Alexa Whiteman, die als junges Mädchen im Würzburger Marienheim von einem Priester sexuell missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen und terrorisiert wurde, verklagte das Bistum Würzburg auf Schmerzensgeld und stellte gleichzeitig einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Während das Verfahren gegen die Kirche scheiterte, da das Bistum auf die Verjährung der Taten pochte, kam die bayerische Sozialverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Schilderungen der Antragstellerin über die erlittenen „körperlichen Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch“ glaubhaft sind und Frau Whiteman schwere Schäden davontrug, weshalb ihr eine Schwerbeschädigtenrente zugesprochen wurde.

Auch wenn kein Einzelfall mit dem anderen vergleichbar ist (so musste bei Alexa Whiteman neben der Schädigung im Heim ein Gewaltakt im Jahr 2000 berücksichtigt werden), lässt sich der Vorgang als Präzedenzfall einstufen. Nach vorsichtigen Schätzungen ihres Rechtsanwalts Christian Sailer sowie der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die Frau Whiteman in ihrem Verfahren unterstützte, lässt sich die Entschädigung, die die Fünfzigjährige allein aufgrund ihres Heimaufenthaltes erhält, auf etwa 600 Euro monatlich bemessen – das Doppelte der Summe, die die Heimkinder vergeblich am Runden Tisch forderten!

Empfehlungen des Runden Tischs fallen hinter geltendes Recht zurück

Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, empfahl betroffenen Heimkindern, dem Vorbild von Alexa Whiteman zu folgen und einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen: „Der Runde Tisch Heimerziehung hat das Ausmaß des Unrechts an ehemaligen Heimkindern deutlich gemacht. Das ist ebenso zu begrüßen wie die vorgeschlagenen Beratungsstellen für Heimopfer. Allerdings sind die in Aussicht gestellten Entschädigungssummen beschämend. Sie liegen nicht nur weit unter dem, was in anderen Ländern gezahlt wurde, sondern fallen sogar hinter das zurück, was nach geltendem Recht hier in Deutschland möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die hochrangigen Vertreter des Staates und der Kirchen, die am Runden Tisch saßen, davon keine Kenntnis hatten.“

Rechtsanwalt Christian Sailer kritisierte in seiner Bewertung des Falls vor allem die „unrühmliche Rolle“ der Kirchen: „Der Fall Whiteman zeigt in exemplarischer Form, wie verlogen die kirchlichen Beteuerungen sind, für die Opfer zu sorgen. Wenn es um Wiedergutmachung geht, entzieht sich die Kirche ihrer Verantwortung und verlegt sich unbarmherzig auf den juristischen Trick der Einrede der Verjährung. Sie überlässt es dem Staat, die größte Not der Opfer kirchlicher Verbrechen zu lindern, demselben Staat, von dem sie aufgrund uralter Verträge Milliarden kassiert – mit dem Hinweis, der Staat könne sich nicht auf Verjährung berufen.“

Kirchen dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen

gbs-Sprecher Schmidt-Salomon machte deutlich, dass die direkten Verursacher des Unrechts, überwiegend kirchliche Institutionen, von den Sozialbehörden für die Entschädigungen nach dem OEG in Regress genommen werden können: „Die deutschen Kirchen sind die reichsten der Welt mit einem Vermögen von über 700 Milliarden Euro. Es ist an der Zeit, ihnen klarzumachen, dass sie sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen können.“

Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH), der die Empfehlungen des Runden Tisch Heimerziehung in der vergangenen Woche scharf kritisiert hatte, gab heute bekannt, dass er Kontakt mit Rechtsanwalt Sailer aufnehmen werde, um seine Mitglieder entsprechend beraten zu können. „Der Fall Whiteman gibt uns Hoffnung, dass wir Heimkinder letztlich doch nicht mit leeren Händen dastehen werden“, erklärte VeH-Vorsitzende Monika Tschapek-Güntner.

F.L.

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Zum rechtlichen Hintergrund: Heimkinder können im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes Rentenzahlungen für Gewalttaten in Heimen erhalten, auch wenn die Vorfälle weit zurückliegen und die unmittelbaren Schädiger (Kirchen, Sozialeinrichtungen etc.) sich auf Verjährung berufen. Liegen die Heimaufenthalte vor 1976 (dem Jahr des Inkrafttretens des OEG), so sind sie zu berücksichtigen, sofern durch sie ein Schädigungsgrad in Höhe von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Dies wurde von der Behörde im Fall von Frau W. anerkannt. Durch die zweite, im Jahr 2000 stattgefundene Gewalteinwirkung wurde der Schädigungsgrad im vorliegenden Fall auf 70 Prozent erhöht, doch auch bei einem Schädigungsgrad von „nur“ 50 Prozent hat ein Opfer Anspruch auf eine Schwerbeschädigtengrundrente sowie auf eine Ausgleichsrente.

Wichtig ist dabei, dass das Opferentschädigungsverfahren Beweiserleichterungen für die Geltendmachung der Schäden vorsieht. (Auch hier gehen die Empfehlungen des Runden Tisch Heimerziehung nicht über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus!) Sofern ein Antragsteller beim Nachweis der mit der Schädigung in Zusammenhang stehenden Tatsachen in Beweisnot gerät, können seine eigenen Angaben der Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn sie glaubhaft erscheinen. Eine zweite Beweiserleichterung besteht darin, dass der Ursachenzusammenhang zwischen den Schädigungshandlungen und den daraus resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen nicht stringent nachgewiesen werden muss. Es genügt, dass der Ursachenzusammenhang wahrscheinlich ist. Diese Beweiserleichterungen wurden im vorliegenden Fall genutzt – und könnten auch von anderen Heimkindern geltend gemacht werden, die in Folge ihres Heimaufenthalts schwer beschädigt sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Betroffene Heimkinder können sich an den VeH wenden. Rechtsanwalt Sailer kann leider keine Mandate mehr übernehmen. Auch ist die gbs aufgrund ihres begrenzten Budgets nicht in der Lage, weitere Einzelverfahren zu unterstützen. Juristischen Beistand erhalten Heimopfer u.a. bei Opferanwalt Robert Nieporte.
Weitere Infos unter: www.jetzt-reden-wir.org.