Das Vorhaben des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), ein islamisches "Wort zum Freitag" als Pendant zum christlichen "Wort zum Sonntag"
in sein aus Gebühren finanziertes Online-Angebot aufzunehmen, wird vom Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert.
Der IBKA erklärte dazu: Aus neutraler Perspektive betrachtet stellt das öffentlich-rechtliche Fernsehen den Kirchen, z. B. mit dem "Wort zum Sonntag", kostenlose Werbezeit zur Verfügung. Obwohl die Kosten für derartige Sendungen von allen Gebührenzahlern getragen werden, liegt die inhaltliche Verantwortung allein bei kirchlich Beauftragten – von der Konzeption bis zur Realisierung. Mithin handelt es sich hierbei um parteiliche Darstellungen vor dem Hintergrund des jeweiligen kirchenchristlichen Bekenntnisses sowie kirchenpolitischer Erwägungen.
Der Vorsitzende des IBKA, Rudolf Ladwig, bemerkt dazu: „Ausgerechnet die christliche Kirchenlobbyredaktion des ZDF soll nun ein ‚Wort zum Freitag' ‚als ein weiteres Element der Auseinandersetzung mit dem Islam' gestalten? Da wäre es nur recht, wenn demnächst im Gegenzug ein Imam das ‚Wort zum Sonntag' sprechen würde."
Abgesehen davon bezweifelt der IBKA die Glaubwürdigkeit eines solchen Formats bei Bürgern muslimischen Glaubens und damit den Erfolg der unterstellten „guten Absichten" der christlichen Initiatoren eines nur vermeintlich islamischen <"Worts zum Freitag">.
Wenn die christlichen Kirchen in Deutschland bestimmte Vorrechte genießen, so seien diese Privilegien im Sinne der Gleichbehandlung auch anderen Religionen oder Weltanschauungen einzuräumen – vom Islam über die Zeugen Jehovas bis hin zu Scientology. Insbesondere die inzwischen größte gesellschaftliche Gruppe, die Konfessionslosen, seien bislang überhaupt nicht entsprechend vertreten. Dazu Rudolf Ladwig: „Bevor allerdings auch noch der ‚Zentralverband der Regentanzschamanen' seine öffentlich finanzierte Werbeplattform erhalten würde, sollten besser endlich sämtliche derartige Vorzugsbehandlungen abgeschafft werden. Die redaktionelle Beschäftigung mit Weltanschauungen sollte allein nach journalistischen Gesichtspunkten stattfinden."
Die bestehenden Strukturen seien ein Relikt der 50er Jahre, als über 90 Prozent der Bevölkerung Kirchenmitglieder waren. Der gesellschaftliche Wandel hin zu weltanschaulicher Pluralität und weg von dogmatischer Religion dürfe auch an ARD und ZDF nicht länger vorbeigehen. Das Gebot der weltanschaulichen Neutra-lität müsse künftig überall im öffentlich-rechtlichen Raum gelten. Diese sei nur zu gewährleisten, wenn man Sendevorrechte in öffentlich-rechtlichen Medien generell abschaffe - zumal alle größeren Religionsgemeinschaften mittlerweile ausreichend über eigene oder ihnen inhaltlich sehr nahe stehende Publikationsorgane (TV, Radio, Presse und Internet) verfügen.