Betäubung ist "haram"

Flandern / Belgien – An diesem Wochenende findet das jährliche islamische Opferfest statt. Die Städte Antwerpen und Gent stellen den Muslimen am Sonntag dafür eine alternative Schlachtanlage zur Verfügung, in der die Schafe zuerst betäubt werden, bevor sie abgestochen werden und verbluten. Die Union der Moscheen und islamischer Vereine (UMIVPA) hat jetzt dazu aufgerufen diese Initiative zu boykottieren.

Dadurch spitzt sich der Streit um das gesetzliche Gebot der Betäubung beim Schlachten in Belgien zu. Die Humanistische Freisinnige Vereinigung Flanderns (HVV) drängt schon lange auf ein allgemeingültiges Betäubungsgebot ohne religiös begründete Ausnahmen, so wie das bis jetzt noch gestattet ist. Dazu veröffentlichte sie erneut eine Stellungnahme, die in der Presse viel Widerhall fand. Sie weist darauf hin, dass keine religiöse Schrift das Schlachten ohne Betäubung vorschreibt.

Die Vereinigung verlangt deshalb eine Aufhebung des Artikels 16 Absatz 1 des Gesetzes über den Schutz und das Wohlergehen von Tieren vom 14. August 1986 und der europäischen Richtlinie 93/119 / EG des Rates vom 22. Dezember 1993, die eine Ausnahme von der obligatorischen Betäubung nach einem religiösen Ritus gestatten. Nach einer Untersuchung werden jährlich 92 Prozent der Schafe in Belgien ohne Betäubung geschlachtet.