Der Rechtsterrorismus im Verborgenen

6. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen angesichts solcher Taten zwischen links- und rechtextremistischen Gewalthandlungen?

Bei der Erörterung dieser Frage geht es nicht um eine Gleichsetzung, sondern um einen Vergleich – was immer wieder falsch verstanden wird. Die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden erlaubt es erst, die besonderen Konturen bestimmter Phänomene zu erkennen. Hierzu lässt sich zunächst sagen, dass es laut der aktuellen Statistik von 2010 944 „linke“ und 762 „rechte“ Gewalttaten gab. Bei den Körperverletzungen lagen demgegenüber die Werte bei 541 „linken“ und 638 „rechten“ Vorfällen. Auch wenn demnach die linksextremistische Gewalt in den letzten Jahren eher zunahm, richtet sie sich tendenziell nicht so stark gegen Menschen wie die rechtsextremistische Gewalt. Hinzu kommt für den erstgenannten Bereich bei aller gelegentlichen Brutalität gegenüber Polizeibeamten eine gewisse Zurückhaltung bezüglich der Intensität der Gewaltanwendung. Diese ist bei rechtsextremistisch motivierten Taten ungleich höher, was sich eben auch anhand der ungleich höheren Tötungen und Tötungsdelikte deutlich ablesen lässt. Linksextremistische Morde gibt es aktuell nicht mehr.

 

7. Wie konnte die rechtsterroristische Gruppe über ein Jahrzehnt lang aus dem Untergrund heraus an den verschiedensten Orten des Landes agieren und töten?

Die Besonderheit des NSU als rechtsterroristische Gruppe besteht erstens in der besonders intensiven Gewaltbereitschaft mit allein zehn Morden und zum anderen in ihrem jahrelangen öffentlichen Schweigen über den politischen Hintergrund dieser Taten. Letzteres schienen die Täter selbst mit der Aussage „Taten statt Worte“ auf der Bekenner-DVD im Sinne einer „Propaganda der Tat“ begründen zu wollen. Das damit angesprochene Selbstverständnis von anarchistischen Terroristen im 19. Jahrhundert ging aber immer davon aus, dass Attentate entsprechend politisch gedeutet würden. Gerade dies war bei den Morden des NSU aber nicht der Fall. Da man so den Rechtsterrorismus nicht öffentlich wahrnehmen konnte, konnte man ihn auch nicht aufklären. Hinzu kommt, dass die Gruppe zwar angeblich bis zu 20 Helfer gehabt haben soll. Inwieweit sie auch um die Mordtaten wussten, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Gelang den drei Aktivisten eine Abschottung auch von großen Teilen der neonazistischen Szene, so erklärt sich so auch ihr jahrelanges verdecktes Wirken.

 

8. Wieso konnten die Taten der NSU den verschiedenen Sicherheitsbehörden über einen so langen Zeitraum von über zehn Jahren verborgen bleiben?

In der Tat kam es bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen. Wie diese gewichtet werden müssen, wobei die Deutungsmöglichkeiten von einer unglücklichen Verkettung einzelner Faktoren bis hin zu strukturellen Mängeln im System reichen können, lässt sich wohl erst nach einer gründlichen Auswertung der vorhandenen Detailinformationen sagen. Bereits jetzt sei hier aber vor einer schiefen und wirklichkeitsfremden Perspektive gewarnt, welche den Sicherheitsbehörden offenbar die Möglichkeiten zu einer allseitigen Beobachtung und Kontrolle von Gesellschaft und Szenen zuschreibt. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch kein Überwachungsstaat: „Wer will, dass die Ermittler auch in einer solchen Konstellation nicht ‚versagen’, muss ihnen tendenziell die totale Erfassung aller unauffällig lebenden Personen ermöglichen ...“ (Christian Rath in taz vom 16. November 2011). Eine differenzierte Kritik an den Sicherheitsbehörden ist notwendig, sie muss aber deren reale Handlungspotentiale zum Maßstab nehmen.

 

9. Wie angemessen ist die Forderung nach einem Verbot der NPD angesichts der Kenntnis um die langjährigen Mordtaten des NSU?

Kommt es zu rechtsextremistischen Vorfällen unterschiedlichster Art, so lässt sich in Medien und Politik regelmäßig der Ruf nach einem Verbot der Partei vernehmen. Dabei findet nur selten die Frage inhaltliche Beachtung, ob denn zwischen dem gemeinten Ereignis und der konkreten Partei ein direkter Zusammenhang besteht. Der Eindruck, dass hier mehr Ablenkung und Aktionismus denn Einsicht und Vernunft federführend sind, kann schwerlich von der Hand gewiesen werden. Dies spricht nicht notwendigerweise gegen ein NPD-Verbot, wofür und wogegen es ebenso gute Gründe gibt – welche aber auf einer anderen Ebene liegen. Gleichwohl muss in diesem Kontext berücksichtigt werden, dass die Mitgliedschaft der Partei zu bedeutenden Teilen aus dem gleichen neonazistischen Milieu wie die Rechtsterroristen stammt. Daraus lässt sich zwar keine Schuld oder Verantwortung der NPD für die Taten ableiten. In der Partei kursieren aber einschlägige hasserfüllte Einstellungen und nicht nur latente Gewaltphantasien - mit jeweils identischen Feindbildern.

 

10. Welche Konsequenzen und Verhaltensweisen ergeben sich für Politik und Sicherheitsbehörden aus dem Wissen um die Mordserie?

Bei früheren fremdenfeindlichen Gewalttaten mit erschreckendem Ausmaß bedauerten manche Politiker mehr den Schaden für den Ruf Deutschlands im Ausland oder sprachen zur Begründung ihrer Nicht-Teilnahme an der Beerdigung der Opfer gar vom „Beileidstourismus“ (Helmut Kohl). Immerhin hat man jetzt die angemessenen Worte gefunden: „Wir sind beschämt, dass die Sicherheitsbehörden der Länder wie des Bundes die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen weder rechtzeitig aufdecken noch verhindern konnten“, so der Bundestagspräsident Norbert Lammert. Er bat zugleich die Angehörigen der Ermordeten um Verzeihung, weil diese selbst bei den früheren Ermittlungen verdächtigt wurden. Vorbehaltlich der Ergebnisse einer genauen Untersuchung der Fehler und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bedarf es dort einer Erhöhung der Analysekompetenz bezogen auf allgemeine wie fallspezifische Entwicklungen und einer Überwindung der Dominanz einer primär formalistischen und schematischen Wahrnehmung des Extremismus.

 

Argumente für und gegen ein NPD-Verbot (22. 4. 2008)
 

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traugher, Dipl.-Pol., Dipl.-Soz., Jg. 1963, ist hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule des Bundes in Brühl mit den Schwerpunkten „Extremismus“ und „Ideengeschichte“, Lehrbeauftragter an der Universität zu Bonn mit dem Schwerpunkt „Politische Theorie“ und Herausgeber des seit 2008 erscheinenden „Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung“ (Brühl).