LSBTI-Lebensweisen muss verpflichtender Inhalt in den Integrationskursen sein

Integration kommt nicht von allein

schwul_normal.jpg

BERLIN. (lsvd) Statt Integration von Flüchtlingen nur einzufordern, müssen endlich konkrete Handlungen und Angebote folgen. Deutschland kann und muss Integration gestalten. Neben der Integration in den Feldern Arbeitsmarkt, Schulpolitik und Gesundheit ist ein unabdingbarer Aspekt von Integration auch das gesellschaftliche Miteinander und das Sichern eines dem Grundgesetz verpflichteten Zusammenlebens.

Viele Flüchtlinge kommen etwa aus Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafrechtlich verboten sind, in denen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) staatlich und gesellschaftlich massiv verfolgt werden. Das muss auch bei den Integrationsangeboten Berücksichtigung finden.

Sämtliche Programme zur Integration sowie Materialien zum Spracherwerb sind auch darauf auszurichten, dass sie für Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte werben und damit stärken. In diesem Rahmen sind auch die Lebenswirklichkeiten von LSBTI zu thematisieren und Respekt dafür ausdrücklich zu fordern. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass das Wissen über die Rechte und die Situation von LSBTI endlich verpflichtendes Thema in diesen Integrationskursen wird.

Bislang ist dem nicht so bzw. hat man sich ausdrücklich geweigert, dieses Thema in den Curricula zu verankern. Zugleich ist sicherzustellen, dass diese Kurse von interkulturell qualifiziertem und auch für LSBTI sensibilisiertem Personal durchführt werden. Integration kann zudem nicht ausschließlich auf ehrenamtliches Engagement abgewälzt werden. Daher müssen die finanziellen Mittel für die Integrationsarbeit erheblich aufgestockt werden.

LSVD-Logo

Es gilt außerdem, den Zugang und ein ausreichendes Angebot zu sichern, damit alle Flüchtlinge diese Kurse überhaupt wahrnehmen können. Bislang stehen diese Angebote wenn überhaupt nur für anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung. Oftmals sind dann bereits Monate, wenn nicht Jahre vergangen, in denen die Flüchtlinge auf eine Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warten mussten. Diese Zeit ist bislang eine verlorene Zeit für Integration. Der LSVD fordert daher, dass diese Angebote auch für Geduldete und Asylsuchende zur Verfügung stehen.

Die Behörden müssen zudem alle Anstrengungen unternehmen, damit Flüchtlinge keine Gewalt erfahren, ob außer- oder innerhalb der Unterkünfte. Menschenwürdige Unterkünfte mit einem ausreichenden Betreuungsschlüssel würden zudem allen Flüchtlingen zugutekommen und zu einem weniger angespannten Umfeld führen. Für die Unterbringung sind die Bundesländer und die Kommunen verantwortlich. Die Träger der Einrichtungen müssen verbindliche Mindeststandards einhalten, etwa verbindliche und kommunizierte Hausordnungen in mehreren Sprachen, die ein rücksichtsvolles und diskriminierungsfreies Zusammenleben einfordern. Als Orientierung sollten dabei die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale dienen. Dazu sollte auch ein LSBTI-inklusives Gewaltschutzkonzept gehören mit dementsprechend sensibilisiertem Personal. Bei einer Gefährdungslage bzw. Gewaltvorfällen müssen Schutzräume zur Verfügung stehen und eine zügige Verlegung in Einzelzimmer oder andere Unterkünfte ermöglicht werden. Straftaten müssen geahndet werden.

Der erste Eindruck entscheidet. Die Bereitschaft zur Integration und Identifikation ist zudem maßgeblich von der Erfahrung einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik und von den Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe abhängig.

Gleichzeitig müssen wir anmerken, dass auch in Deutschland gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – völlig unabhängig von der aktuellen Flüchtlingssituation weder verwirklicht noch gesichert sind. Vielmehr ist die gegenwärtige Diskussion oft von Doppelmoral und Scheinheiligkeit geprägt. Homophob sind offenbar immer die anderen.

Die beste Möglichkeit, Flüchtlingen den Anspruch von LSBTI auf Respekt zu vermitteln, wäre auch in den Deutschland endlich die volle rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung, insbesondere durch Öffnung der Ehe, zu verwirklichen. Es ist unglaubwürdig, wenn lautstark vor einer aufgrund der Flüchtlinge angeblich ansteigenden Homo- und Transphobie gewarnt wird, aber homo- und transphobe Diskriminierungen im deutschen Recht verteidigt werden. Gegen diese Instrumentalisierung von Minderheiten erheben wir Einspruch.

Die Akzeptanz von LSBTI ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich auch an die Gesamtgesellschaft richten muss. Dazu gehören neben der längst überfälligen Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare unter anderem der von der Regierungskoalition versprochene Nationale Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie bzw. entsprechende Aktionspläne in allen Bundesländern. Die erschreckenden polemischen und verleumderischen Widerstände sowohl auf politischer als auch gesellschaftlicher Ebene gegen eine Pädagogik der Vielfalt machen nur allzu deutlich, dass so manche gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland in Sachen Respekt und Akzeptanz Nachholbedarf haben.

Gegenwärtig erstellt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema “Integration von Flüchtlingen” bis Ende Februar erste Eckpunkte und bis Ende März ein Konzept. Mit der Bitte um Weiterleitung an die beteiligten Bundesministerien und Bundesländer hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in einem Brief an den Gesamtkoordinator für Flüchtlingspolitik, Peter Altmaier, Integrationskonzepten und -maßnahmen in seinem Tätigkeitsfeld übermittelt.

Pressemitteilung des LSVD