Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. In diesen 35 Jahren ist viel erreicht worden – aber die zentrale Forderung, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern, bleibt unerfüllt. Die kommende Bundesregierung muss sie dringend umsetzen.
Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto "Mit Kinderrechten in die Zukunft". UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss.
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen.
Terre des Femmes (TdF) begrüßt es, dass im Ausland geschlossene Kinderehen auch in Zukunft nichtig sein sollen, und die Folgen der Unwirksamkeit besser geregelt werden, etwa was Unterhaltszahlungen betrifft. Die Organisation fordert allerdings weitere Änderungen und hat dazu eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium geschickt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die stärkere Verankerung von Demokratiebildung als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Bildungs- und Rahmenplänen von Grundschulen und Kitas. Dafür müssen Kinderrechte und Partizipation in der organisationalen Entwicklung der Bildungseinrichtungen festgeschrieben werden.