LINKE Ratsfraktionen haben nach einem Hinweis der LAG Laizismus in NRW in mehreren Kommunen Anfragen zur Grundsteuerbefreiungen gem. §§ 3-8 Grundsteuergesetz gestellt. "Dabei geht es um die Befreiung der Kirchen von der Grundsteuer", so Ralph Michalowsky, Mitglied der Gladbecker LINKEN.
In der Pressemitteilung heißt es: "Die Stadtverwaltungen antworteten unisono: „Für die Feststellung der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht ist für das Gemeindegebiet unserer Stadt das Finanzamt zuständig. Im Rahmen des Einheitswertverfahren ermittelt das Finanzamt die der Grundsteuerveranlagung maßgeblichen Grundsteuermessbeträge und stellt sie der Stadt zur Verfügung. Auf der Grundlage dieser Grundsteuermessbeträge setzt unsere Stadt die Grundsteuer fest. Sollte jedoch eine Grundsteuerbefreiung nach den §§ 3-8 Grundsteuergesetz durch das Finanzamt festgestellt werden erfolgt keine Mitteilung an unsere Stadt. Somit ist leider nicht bekannt, in welchen Fällen Grundsteuerbefreiung gewährt wurde. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt liegen auch dort keine Daten vor, mit deren Hilfe die Fragen beantwortet werden könnten. Selbst wenn derartige Datensammlungen vorlägen, würde das Finanzamt diese unter Berufung auf das Steuergeheimnis nicht zur Verfügung stellen. Ich bedaure sehr, Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten zu können.“