Die langen Arme der Kirchenlobbyisten sind krakenähnlich - sie haben die Politik fraktionsübergreifend in ihren Fangarmen. Wie anders ist es zu erklären, dass der Landtag von NRW am Mittwoch, 16. Oktober 2013 ein Gesetz zur Änderung des Körperschaftsrechts passieren ließ - und zwar ohne Aussprache. Das will man nur in den Ausschüssen ohne größere Öffentlichkeit tun.
Der Gesetzentwurf soll, über die christlichen Kirchen und die Jüdischen Kultusgemeinden hinaus, weiteren Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften den Genuss des Körperschaftsrechts ermöglichen.
Er sieht in § 2 vor: "Der Landtag kann die Erteilung der Körperschaftsrechte durch Beschluss des zuständigen Ausschusses jederzeit von seiner Zustimmung abhängig machen. Die Landesregierung kann ihrerseits die Zustimmung des Landtags für die Erteilung der Körperschaftsrechte vorsehen."