Schaufensterwerbung “verletzt” religiöse Gefühle

Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst  hat vom Hauseigentümer eine Abmahnung erhalten, weil die Schaufensterwerbung des Ladenlokals angeblich religiöse Gefühle verletzten soll. Auf Facebook gibt es einen Auszug von der Abmahnung:

"Die hier in den Schaufenstern vorhandene Dekoration ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die religiösen Gefühle von Passanten (gleich welcher Konfession) zu verletzen. Dies ist für unsere Mandantin nicht Akzeptabel. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für den Fall von Beschädigungen der Schaufenster behalten wir uns ausdrücklich vor.

Schaufenster
Schaufenster

In Anbetracht der anstehenden Osterfeiertage und des Umstandes, dass sich in unmittelbarer Nähe eine katholische Kirchengemeinde befindet, fordern wir Sie hiermit auf, bis spätestens zum 15.04.2014, 12:00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass die Dekoration aus dem Schaufenster entfernt wird und uns dies schriftlich zu bestätigen. Eine Kontrolle durch unser Büro wird gesondert erfolgen. Bei fruchtlosem Verstreichenlassen dieser Frist behalten wir uns weitere Maßnahmen unsererseits ausdrücklich vor. Die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten wären dann ebenfalls von Ihnen zu erstatten."

Die Kosten dieser Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei in Höhe von 572.- € soll der Mieter ebenfalls zahlen.