Ein Gesetz unter Freunden

WIEN. (hpd) Die geplante Neufassung des Islamgesetzes stößt auf immer breitere Kritik. Die Zielsetzung der Novelle bleibt ebenso unklar wie die Vorgänge, die zum neuen Gesetz führen, auf Unverständnis stoßen. Kritiker sehen eine Ansammlung von Propaganda, Platitüden und Populismus.

Jeder, der sich irgendwie mit der Religionsgesetzgebung in Österreich und den hierzulande praktizierten Strömungen des Islam auskennt, greift sich seit Wochen auf den Kopf, was sich der nicht zuständige Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) und die sunnitische Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hinter verschlossenen Türen miteinander ausgeschnapst haben. Ein Gesetz unter Freunden, sozusagen.

Nimmt man die Reaktionen von liberalen Muslimen, Grünen und Laizisten als Maßstab, haben sich beide Parteien auf ein Islamgesetz verständigt, das die Bedürfnisse beider maximal befriedigt und lästige Details wie die Wirklichkeit nach Möglichkeit außen vorlässt. Und niemand weiß eigentlich, wie es dazu kommen konnte.

Dem eigentlich zuständigen Kultusministerium von Josef Ostermayer (SPÖ) bleibt nur mehr, zu verkünden, die Novelle des Islamgesetzes solle noch heuer kommen. Inhaltlich hält man sich nach Möglichkeit bedeckt. Rechercheanfragen des hpd etwa blieben trotz gegenteiliger Zusicherung unbeantwortet.

“Fatales Signal”

Thomas Schmidinger, Islam-Experte und Politologe an der Universität Wien stößt sich gegenüber dem hpd daran, wie das neue Gesetz zustande gekommen ist. “Besonders problematisch ist es, wenn das neue Gesetz im Vorfeld zwischen der IGGiÖ und dem Außenministerium verhandelt wurde und nicht mit dem dafür zuständigen Kultusamt im Bundeskanzleramt. Eine de-facto-Zuständigkeit des Außenministeriums sendet das fatale Signal aus, dass Muslime nicht zu Österreich gehören und eine diplomatische Angelegenheit zwischen Österreich, der Türkei oder Saudi-Arabien darstellen. Ein so zustande gekommenes Islamgesetz wird letztlich zur Diskriminierung von Muslimen in Österreich.”

Dass das neue Gesetz Islamgesetz heißen soll, scheint für ihn auch nicht wirklich nachvollziehbar. “Die IGGiÖ sollte wie alle anderen Kirchen oder Religionsgesellschaften behandelt werden. Mit der Anerkennung der Islamisch Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft und der Islamische-Schiitischen Glaubensgemeinschaft und der Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft als religiöse Bekenntnisgemeinschaften ist der von der IGGiÖ immer wieder vertretene Alleinvertretungsanspruch für den Islam ohnehin gefallen und die IGGiÖ kann nur noch für ihre Mitglieder sprechen.”

Realität: Eine überschätzte Kategorie

Was weder IGGiÖ noch den sachlich immer wieder überforderten Minister Kurz davon abhalten, so zu tun, als würde die IGGiÖ alle Muslime in Österreich vertreten. Und nicht einen immer kleiner werdenden Teil. Realität scheint offenbar eine überschätzte Kategorie zu sein.

Beispielbild

Damit nach Möglichkeit nichts diese Illusion stört, hat man sicherheitshalber niemanden sonst eingebunden. Aleviten und Shiiten blieben ebenso außen vor wie die Initiative Liberaler Muslime. Kurz fand es offenbar nicht der Mühe wert, mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Die IGGiÖ repräsentiere nur 4 Prozent aller Muslime in Österreich, sagt Liberalen-Sprecher Amer Albayati: “Die Vorgehensweise zur Entwicklung dieses Gesetzes droht zu Konflikten und einem nicht mehr kontrollierbaren Flächenbrand zu führen, da mehr als 96 % der Muslime in Österreich von der Mitgestaltung an diesem Gesetz ausgeschlossen sind, aber von seinen Auswirkungen benachteiligt werden.”

“Deutlicher Kniefall”

Das kritisiert auch Efgani Dönmez, Bundesrat der Grünen. “Es ist ein deutlicher Kniefall der Minister Ostermayer und Kurz vor den konservativen islamischen Gruppierungen, welche ihren Einfluss in Österreich, mit Hilfe der Regierungsparteien, auch immer weiter ausbauen”, sagt Dönmez.

Deutlich auch die Forderung der Türkischen Kulturgemeine in Österreich (TGKÖ): “Mit der geplanten Novelle kann nicht die Lebenssituation aller Muslime und Musliminnen in Österreich abgebildet werden, solange nicht alle islamischen Gruppen in die Verhandlungen in Österreich eingebunden werden. Das fordert allein schon der Grundsatz der Demokratie. Die IGGiÖ kann nicht alleine alle Muslime in Österreich vertreten und darf das auch nicht.”

Etwas diplomatischer formulieren es die Nationalratsabgeordnete Alev Korun und der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser, ebenfalls von den Grünen: “Die zuständigen Ministerien sollten die Chance, die sich nun durch die Novellierung des Islamgesetzes ergibt, nutzen, um mit den unterschiedlichen Strömungen in Kontakt zu treten, sie einzubinden und damit einen für die Gesamtgesellschaft und die Gläubigen befriedigenden Konsens zu finden.”

Kritiker mit Mord bedroht

Reaktion von Außenminister Kurz auf die Kritik: Keine. Geändert haben dürfte die geharnischte Kritik an der Sache sehr wenig. Die Diskussionen und Gespräche seien beendet, heißt es aus dem Kultusministerium.

Umso heftiger reagieren offenbar einige Anhänger der IGGiÖ. Amer Albayati erhielt eine Morddrohung, nachdem er sich öffentlich gegen das neue Gesetz positioniert hatte.

Vorgehen wie bei Israelitengesetz

Die Vorgänge um die Gesetzesnovelle erinnern sehr an das Vorgehen der Bundesregierung bei der Novelle des Israelitengesetzes vor zwei Jahren. Geredet wurde nur mit der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Was die liberale Gemeinde Or Chadash zu sagen hatte, interessierte niemanden großartig. In den Gesetzgebungsprozess war kein Gemeindevertreter eingebunden. Die heimische Politik hielt die Reformgemeinde für eine unbedeutende Sekte – offenbar nichts ahnend, dass das Reformjudentum die größte Strömung im Judentum weltweit ist.

Heraus kam ein Gesetz, das die Stellung der IKG gegenüber anderen jüdischen Gemeinden stärkte.

Gesetz dürfte Aleviten und Shiiten nicht betreffen

Dass ein neues Islamgesetz eine ähnliche Auswirkung auf die Aleviten und Shiiten haben könnte, ist eine Befürchtung, die man von Kritikern mitunter zu hören bekommt. Das dürfte unbegründet sein.

Beide Gruppierungen haben mittlerweile einen abgesicherten eigenständigen rechtlichen Status. Sie zwangsweise wieder in die IGGiÖ einzugliedern dürfte juristisch kaum ohne einen verfassungstechnisch mehr als bedenklichen Gewaltakt über die Bühne gehen. Und würde – wie so viele Behördenentscheidungen in der Geschichte des Islamgesetzes – mit Sicherheit vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben.