Im Streit darum, ob es zulässig sei, dass Kinder im Musik- (und Mathematik-)unterricht einer Volksschule Kirchenlieder singen dürfen, gab es nach Informationen des Standard die erste Konsequenz für einen der Entscheider.
Dabei wurde Leiter der Rechtsabteilung im Niederösterreichischen Landesschulrat, Fritz Freudensprung nach Vermutungen des Standard versetzt, da er sich gegen Kirchenlieder im Musikunterricht ausgesprochen hat. "Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) und Landesschulratspräsident Hermann Helm stellten sich dagegen und befürworteten das Einstudieren der Lieder für das Kirchenfest." Und versetzten den Landesschulrat in den zeitweiligen Ruhestand.