Der innen- und religionspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, fürchtet, dass die Meldedaten zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften von der katholischen Kirche dazu genutzt werden könnten, um homosexuellen Kirchenmitarbeitern zu kündigen.
Auslöser dafür ist das Scheitern der Klage eines Kirchenmusikers auf Wiedereinstellung. Trotz eines Zwischenerfolgs vor dem Europäischen Gerichtshof änderte das Landesarbeitsgericht Düsseldorfer sein erstes Urteil nicht. Es stellte weiterhin das katholische Arbeitsrecht mit seinen Vorschriften zur privaten Lebensführung der kirchlichen Mitarbeiter über das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung und sexuelle Selbstbestimmung.
Nach diesem Urteil - so befürchten Grüne und Linke im Bundestag - könnte es jedenfalls für schwule oder lesbische Mitarbeiter der katholischen Kirche noch schwieriger werden. Durch die geplante Gesetzesänderung zum Melderecht könnte die Gefahr für diese Mitarbeiter noch steigen. Denn das Gesetz sieht vor, dass jene Meldedaten zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften künftig auch an die Kirchen weitergeleitet werden.
Die Opposition im Bundestag ist besonders skeptisch deshalb, weil die Kirchen solche Meldedaten auch bisher nicht nur für Steuerzwecke nutzen. "Sondern auch dafür, die Mitgliederkarteien der Gemeinden auf dem neuesten Stand zu halten oder nach Todesfällen seelsorgerlich aktiv zu werden."