DÜSSELDORF. (hpd) Die kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen hatten geladen und im Landtag in Düsseldorf gab es eine Selbstvergewisserung der Kirchen und ihrer politischen Parteigänger. Natürlich, in Kleinigkeiten muss man nachjustieren, aber ansonsten ist alles so, wie es ist, gut und soll so bleiben. Danke, Danke, Danke.
Die kompletten kirchlichen Eliten hatten sich am Montag im Plenum des Landtags von NRW versammelt. Katholisch: Ein Erzbischof, drei Bischöfe, der Diözesanadministrator des Erzbistums Köln, mitsamt ihrer Generalvikare und Mitarbeitern der Leitungsebene. Evangelisch: Drei Präsiden der Landeskirchen, inklusive von Kirchenräten.
Eingeladen hatten die beiden kirchlichen Büros bei der Landesregierung. Planungszeitraum war ein Jahr, bezahlt haben, so die Auskunft, alles die Kirchen. Der Saal des Plenums war, wohlmeinend geschätzt, zu etwa zwei Dritteln besetzt, die PR der Veranstalter sprach von einem vollen Haus.
Zur Eröffnung sprach der 1. Vizepräsident des Landtags NRW, Eckhard Uhlenberg (CDU). Die berechtigte Frage, ob der Landtag ein geeigneter Ort für ein Symposium der Kirchen sei, stellte sich als Rhetorik dar, denn seines Erachtens ist der Landtag "das Haus aller Bürger NRWs." Und: "Das Christentum hat in NRW einen festen Ankerplatz". Uhlenberg äußerte sich als "bekennender Christ" und: "Was uns als Mensch und Gesellschaft hält, das Wichtigste ist Religion und Glaube." "Ohne Religion keine Grundsätze des Zusammenlebens." Sowie: "Christen haben die Pflicht, sich politisch zu beteiligen."
Die kirchlichen Büros seien "treue Partner der Politik", "Berater und Kritiker der Politik". Staat und Kirche bilden ein "geschätztes, partnerschaftliches Nebeneinander." Zur Tagung der Kirchen meinte er: "Das Symposium soll ein Aufbruch sein." Und abschließend, vom Rednerpult des Landtages, als Politiker: "Für den Erfolg wünsche ich Gottes Segen".
Die weitere politische Weihe erfolgte dann durch die Ministerpräsidentin des Landes, Hannelore Kraft. Sie sprach von einem "ökumenischen Symposium", vom guten Verhältnis zu den Kirchen, aber: "Auch ein gutes Verhältnis muss stets weiter entwickelt und justiert werden."
Ihre Feststellung: "Die Stimmen werden lauter, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern" (Staatliches Inkasso, Staatsleistungen, Kirchliches Arbeitsrecht...) konterkarierte sie selber, indem sie sagte: "Wehren wir uns gegen eine Verkürzung der Kirchen auf die finanziellen, monetären Aspekte. Kirche ist mehr, weitaus mehr!" Denn, beispielsweise, werde der Art. 1 GG, die "Menschenwürde", zuverlässig von der Kirche verteidigt.
Sie betonte, dass Kirche und Staat es mit denselben Menschen zu tun haben – was aber als unzutreffend bezeichnet werden kann, da der Staat sich um alle Bürger, die Kirchen aber nur um die Teilmenge ihrer Kirchenmitglieder zu kümmern haben. Aber immerhin traf sie auch die Feststellung: "Konfessionsfreie sind keine schlechteren Menschen!"
Ihre Vorgaben für das Symposium: "Was hat Bestand, was muss sich ändern?" Inwieweit dass allerdings in 12 Veranstaltungen geklärt werden kann, die eine Stunde dauern, und von denen 15 Minuten für ein Impulsreferat verstreichen, gefolgt von zwei Erläuterungen seitens Mitglieder des Landtags bzw. der Landesregierung und dann noch ein bisschen Zeit für ein paar mehr oder weniger kritische Nachfragen, das ist keine Frage: gar nichts.
Forum 1: Die Finanzen der Kirchen
Im ersten Block referierte unter der Moderation des Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, der Staatskirchenrechtler Prof. Stefan Korioth (München) zu Fragen der Kirchensteuer und der Staatsleistungen. Sein Eingangsstatement war: Wie sich Kirche finanzieren, ist nicht essentiell für ihren religiösen Auftrag.
Die Kirchensteuer in Deutschland ist sicherlich ein ungewöhnliches Finanzierungsinstrument. Entstanden im 19. Jahrhundert, wurde es den Kirchen durch den Staat aufgedrängt, der sich damit Finanzierungsverpflichtungen entzog. Die flächendeckende Durchsetzung und Garantie erfolgte dann, so Korioth, durch die Weimarer Reichsverfassung und ist aktuell durch die Kirchensteuergesetze rechtlich gut abgesichert und fest gefügt. In der freundlichen Trennung von Staat und Kirche sei die Kirchensteuer eine Annexsteuer für die Kirchenmitglieder, was den Vorteil habe, dass es leistungsgerecht und einfach zu berechnen sei, allerdings den Nachteil einer Abhängigkeit von der staatlichen Steuerpolitik habe. Der Vorteil, dass die Kirchensteuer ein anonymes Instrument ist, impliziere den Nachteil, dass sie von persönlichen Beziehungen abgekoppelt sei. Und seine Zwischenfrage, ob es die Kirchensteuer in zwanzig Jahren noch gäbe, beantwortete Korioth: "Ja, wenn die Kirchen es wollen."
Hinsichtlich der Staatsleistungen unterschied er zwischen der Legalität, eine klare rechtliche Situation, und der Legitimation, die aufgrund des seit (fast) 100 Jahren nicht erfüllten Ablöseauftrags immer geringer werde. Aber: Ganz billig wird es für den Staat nicht. Aber: Entschlossen entrümpeln!
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) ergänzte, dass Missverständnisse aufgeklärt werden müssten und: "Die Trennung von Staat und Kirche ist kein Berührungsverbot!" Das Kirchensteuer-Inkasso geschieht nicht kostenlos, die gewünschte gesellschaftliche Beteiligung der Kirche muss finanziert werden, hinsichtlich der Staatsleistungen sei ein Einvernehmen herzustellen und Religionsgemeinschaften werde nach dem Prinzip der Subsidiariät gefördert. Sein Fazit: Zu klären sind eher technische Fragen, ansonsten bestehen gute Grundlagen für eine Zusammenarbeit von Staat und Kirche.
Christian Möbius, MdL CDU, ergänzte, dass die vergleichsweise geringen Staatsleistungen keine Privilegien, sondern Ersatzleistungen für Enteignungen seien, dass Änderungen nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich sind und eine Ablösung aufgrund der "Schuldenbremse" im Grundgesetz wohl nicht möglich sei.
In der Diskussion wurden Fragen der Bezahlung von Bischöfen, die Kirchenaustrittsgebühr und die immer noch nicht erfolgte Trennung von Staat und Kirche angesprochen.