Lobbyisten im Landtag

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Im Plenum des Landtages
Im Plenum des Landtages

DÜSSELDORF. (hpd) Die kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen hatten geladen und im Landtag in Düsseldorf gab es eine Selbstvergewisserung der Kirchen und ihrer politischen Parteigänger. Natürlich, in Kleinigkeiten muss man nachjustieren, aber ansonsten ist alles so, wie es ist, gut und soll so bleiben. Danke, Danke, Danke.

Die kompletten kirchlichen Eliten hatten sich am Montag im Plenum des Landtags von NRW versammelt. Katholisch: Ein Erzbischof, drei Bischöfe, der Diözesanadministrator des Erzbistums Köln, mitsamt ihrer Generalvikare und Mitarbeitern der Leitungsebene. Evangelisch: Drei Präsiden der Landeskirchen, inklusive von Kirchenräten.

Eingeladen hatten die beiden kirchlichen Büros bei der Landesregierung. Planungszeitraum war ein Jahr, bezahlt haben, so die Auskunft, alles die Kirchen. Der Saal des Plenums war, wohlmeinend geschätzt, zu etwa zwei Dritteln besetzt, die PR der Veranstalter sprach von einem vollen Haus.

Zur Eröffnung sprach der 1. Vizepräsident des Landtags NRW, Eckhard Uhlenberg (CDU). Die berechtigte Frage, ob der Landtag ein geeigneter Ort für ein Symposium der Kirchen sei, stellte sich als Rhetorik dar, denn seines Erachtens ist der Landtag "das Haus aller Bürger NRWs." Und: "Das Christentum hat in NRW einen festen Ankerplatz". Uhlenberg äußerte sich als "bekennender Christ" und: "Was uns als Mensch und Gesellschaft hält, das Wichtigste ist Religion und Glaube." "Ohne Religion keine Grundsätze des Zusammenlebens." Sowie: "Christen haben die Pflicht, sich politisch zu beteiligen."

Die kirchlichen Büros seien "treue Partner der Politik", "Berater und Kritiker der Politik". Staat und Kirche bilden ein "geschätztes, partnerschaftliches Nebeneinander." Zur Tagung der Kirchen meinte er: "Das Symposium soll ein Aufbruch sein." Und abschließend, vom Rednerpult des Landtages, als Politiker: "Für den Erfolg wünsche ich Gottes Segen".

Bei der Anhörung

Die weitere politische Weihe erfolgte dann durch die Ministerpräsidentin des Landes, Hannelore Kraft. Sie sprach von einem "ökumenischen Symposium", vom guten Verhältnis zu den Kirchen, aber: "Auch ein gutes Verhältnis muss stets weiter entwickelt und justiert werden."

Ihre Feststellung: "Die Stimmen werden lauter, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern" (Staatliches Inkasso, Staatsleistungen, Kirchliches Arbeitsrecht...) konterkarierte sie selber, indem sie sagte: "Wehren wir uns gegen eine Verkürzung der Kirchen auf die finanziellen, monetären Aspekte. Kirche ist mehr, weitaus mehr!" Denn, beispielsweise, werde der Art. 1 GG, die "Menschenwürde", zuverlässig von der Kirche verteidigt.

Sie betonte, dass Kirche und Staat es mit denselben Menschen zu tun haben – was aber als unzutreffend bezeichnet werden kann, da der Staat sich um alle Bürger, die Kirchen aber nur um die Teilmenge ihrer Kirchenmitglieder zu kümmern haben. Aber immerhin traf sie auch die Feststellung: "Konfessionsfreie sind keine schlechteren Menschen!"

Ihre Vorgaben für das Symposium: "Was hat Bestand, was muss sich ändern?" Inwieweit dass allerdings in 12 Veranstaltungen geklärt werden kann, die eine Stunde dauern, und von denen 15 Minuten für ein Impulsreferat verstreichen, gefolgt von zwei Erläuterungen seitens Mitglieder des Landtags bzw. der Landesregierung und dann noch ein bisschen Zeit für ein paar mehr oder weniger kritische Nachfragen, das ist keine Frage: gar nichts.

Forum 1: Die Finanzen der Kirchen

Im ersten Block referierte unter der Moderation des Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, der Staatskirchenrechtler Prof. Stefan Korioth (München) zu Fragen der Kirchensteuer und der Staatsleistungen. Sein Eingangsstatement war: Wie sich Kirche finanzieren, ist nicht essentiell für ihren religiösen Auftrag.

Die Kirchensteuer in Deutschland ist sicherlich ein ungewöhnliches Finanzierungsinstrument. Entstanden im 19. Jahrhundert, wurde es den Kirchen durch den Staat aufgedrängt, der sich damit Finanzierungsverpflichtungen entzog. Die flächendeckende Durchsetzung und Garantie erfolgte dann, so Korioth, durch die Weimarer Reichsverfassung und ist aktuell durch die Kirchensteuergesetze rechtlich gut abgesichert und fest gefügt. In der freundlichen Trennung von Staat und Kirche sei die Kirchensteuer eine Annexsteuer für die Kirchenmitglieder, was den Vorteil habe, dass es leistungsgerecht und einfach zu berechnen sei, allerdings den Nachteil einer Abhängigkeit von der staatlichen Steuerpolitik habe. Der Vorteil, dass die Kirchensteuer ein anonymes Instrument ist, impliziere den Nachteil, dass sie von persönlichen Beziehungen abgekoppelt sei. Und seine Zwischenfrage, ob es die Kirchensteuer in zwanzig Jahren noch gäbe, beantwortete Korioth: "Ja, wenn die Kirchen es wollen."

Hinsichtlich der Staatsleistungen unterschied er zwischen der Legalität, eine klare rechtliche Situation, und der Legitimation, die aufgrund des seit (fast) 100 Jahren nicht erfüllten Ablöseauftrags immer geringer werde. Aber: Ganz billig wird es für den Staat nicht. Aber: Entschlossen entrümpeln!

Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) ergänzte, dass Missverständnisse aufgeklärt werden müssten und: "Die Trennung von Staat und Kirche ist kein Berührungsverbot!" Das Kirchensteuer-Inkasso geschieht nicht kostenlos, die gewünschte gesellschaftliche Beteiligung der Kirche muss finanziert werden, hinsichtlich der Staatsleistungen sei ein Einvernehmen herzustellen und Religionsgemeinschaften werde nach dem Prinzip der Subsidiariät gefördert. Sein Fazit: Zu klären sind eher technische Fragen, ansonsten bestehen gute Grundlagen für eine Zusammenarbeit von Staat und Kirche.

Christian Möbius, MdL CDU, ergänzte, dass die vergleichsweise geringen Staatsleistungen keine Privilegien, sondern Ersatzleistungen für Enteignungen seien, dass Änderungen nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich sind und eine Ablösung aufgrund der "Schuldenbremse" im Grundgesetz wohl nicht möglich sei.

In der Diskussion wurden Fragen der Bezahlung von Bischöfen, die Kirchenaustrittsgebühr und die immer noch nicht erfolgte Trennung von Staat und Kirche angesprochen.

Plenum

Im zweiten Block "Zuschüsse und indirekte Leistungen" referierte der Staatskirchenrechtler Prof. Michael Droege (Mainz), dass es hinsichtlich der Zuschüsse einen Legitimationsbedarf gäbe, der allerdings durch die "wohlwollende Neutralität" gegeben sei, denn die Religionsfreiheit erlaube ich die Förderungen von Religionsgemeinschaften. Pflichten des Staates dafür gibt es allerdings nicht. Hinsichtlich der europäischen Auffassungen von "Religionsfreiheit", die keinen Unterschied macht zwischen öffentlichem und privatem Recht, werde durch die weitere Europäisierung eine "Wettbewerbsneutralität" zwischen verschiedenen Anbietern forciert.

Angela Freimuth, MdL FDP, ergänzte, dass der Wertekanon einer Demokratie durch vernunftgeleitete Ethik oder durch Religion erfolgen könne. Ihrer Einschätzung nach geht es durch Religion schlicht einfacher. Die Kirchen würden zudem durch ihre Kulturleistungen einen steuerlich zu begünstigenden Beitrag für die Gesellschaft leisten. "Wettbewerbsneutralität" würde auch heißen, dass die Kirchen nicht schlechter gestellt werden dürften, als etwa Sportvereine oder Kultureinrichtungen.

Diskussionsbedarf bestand nicht, so dass Prof. Droege noch einmal betonte, dass die Autonomie der Kirchen durch veränderte Zuschussbedingungen nicht tangiert werden dürfe.

Hinsichtlich der Aufforderung an die Kirchen, sich bei den Staatsleistungen zu bewegen, verwies Klaus Winterhoff, Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen und Mitglied des Rates der EKD, in seinem Beitrag auf die unterschiedlichen Höhen und Bedeutung der Staatsleistungen für die einzelnen Landeskirchen und es bestehe die Frage: "Wer wagt sich als erster aus der Deckung?", was Konsequenzen für alle anderen habe, und "öffentlich schon gar nicht". Man sei aber auf dem Wege.

Forum 2: Kirchliches Arbeitsrecht

Im Forum "Kirchliches Arbeitsrecht" legte Prof. Thüsing, Bonn (katholisch) die kirchliche Sicht zum Individualarbeitsrecht dar, Prof. Joussen, Bochum (evangelisch) die kirchliche Sicht zum kollektiven Arbeitsrecht. Beide beharrten mehrfach darauf, dass die Verfassung i.V.m. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Kirchen die alleinige Kompetenz zur Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts gewährleiste. ("Wir haben das Recht auf unserer Seite"). Während Thüsing unnachgiebig betonte, es müsse allein den Kirchen überlassen bleiben, welche Loyalitätspflichten sie festlegten, äußerte sich der Protestant etwas offener, zumal  Kündigungen wegen eines außerberuflichen(Fehl)verhaltens bei den Protestanten nicht vorkämen.

Von dem anwesenden CDU-Vertreter wurden sie energisch unterstützt.

Marc Herter, MdL SPD und Guntram Schneider, in der NRW-Landesregierung Arbeits- und Sozialminister (SPD) betonten, sie wollten nicht gesetzgeberisch eingreifen – Warum eigentlich nicht? – rieten den Kirchen aber, aus Gründen der gesellschaftlichen Veränderungen und zunehmender Akzeptanzprobleme, ihre Positionen zu überdenken. Schneider verteidigte insbesondere das Streikrecht. Sein Vergleich der Kirchen mit der Arbeiterwohlfahrt in Sachen Tendenzschutz, ein solcher nämlich ja, aber nur für Tendenzträger, stieß auf heftigste Ablehnung beider Kirchenvertreter. Den Vergleich mit der AWO schienen sie als Beleidigung zu empfinden. Dass die öffentliche Hand durch den Staat und die Sozialkassen sowie die Nutzer, nicht aber die Kirchen die Sozialeinrichtungen finanzierten, in denen der 3. Weg praktiziert werde, ließen sie nicht gelten. In diesem Zusammenhang von Geld zu reden, fanden sie unangemessen.

Forum

Kerstin Griese von der SPD-Bundestagsfraktion lehnte das Verhalten der katholischen Kirche im Individualarbeitsrecht ab und bot für das kollektive Arbeitsrecht einen sog. 2. Weg mit kirchlichen Besonderheiten an: nämlich besondere Tarifverträge mit dem ausdrücklichen Ausschluss von Streiks. Dass dies von ver.di (nicht anwesend ) abgelehnt wird, wurde von den Kirchenvertretern kritisiert.

Forum

Forum 4: "Die Präsenz der Kirchen im Bildungssystem"

Die Referenten behandelten im ersten Teil "die Zukunft der Bekenntnisgrundschulen". In seinem Impulsreferat stellte der Jurist Prof. Dr. Hinnerk Wißmann zunächst die Verteilung der Schülerinnen und Schülerin den nordrhein-westfälischen Grundschulen nach Konfessionen dar: 36 Prozent der Lernenden sind katholisch, 24 Prozent evangelisch, 17 Prozent sind Muslime und 16 Prozent sind konfessionslos. Der Rest verteilt sich auf andere Religionszugehörigkeiten. Er machte klar, dass es derzeit nur in NRW und einem kleinen Teil Niedersachsens staatliche Bekenntnisschulen gibt: also Schulen, die zu 100 Prozent aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden und trotzdem nicht allen Schülern oder Lehrern – egal welchen Glaubens oder Weltanschauung offen stehen. Etwa ein Drittel der Grundschulen in NRW sind staatliche Bekenntnisgrundschulen.

Wißmann betonte, dass die öffentliche Bekenntnisschule die Grundrechte aller Lernenden zu achten habe, so auch die Religionsfreiheit. Entsprechend müsse die Abmeldung vom Religionsunterricht auch an der Bekenntnisschule möglich sein. Dies wurde im Verlauf der Diskussion auch von Vertretern der Kirchen als selbstverständlich erachtet, wenngleich sie die Frage stellten, weshalb Eltern ihre Kinder an einer Bekenntnisschule anmelden, wenn sie den Charakter der Schule nicht wünschen?

Wißmann erläuterte die Möglichkeit der Wandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule, wenn 2/3 aller Eltern diesem Ansinnen zustimmten. Auch erklärte er, dass der Schutz der religiösen Identität ebenfalls an der Gemeinschaftsschule gegeben sei, da dort "die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen" werden. (SchulG NRW § 26 (2).) Im Gegensatz zur öffentlichen Schule sind konfessionelle Privatschulen selbst Grundrechtsträger, da sie durch das Grundgesetz geschützt sind.

Forum

Den ersten Standpunkt vertrat Sigrid Beer, Bündnis90/ Die Grünen. Sie stellte die Absicht der Regierungskoalition dar, das Quorum zur Wandlung der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule – wie auch umgekehrt – im Schulgesetz auf 50 + 1 Prozent zu senken und auch den Kommunen die Möglichkeit zu geben, eine Wandlung anzuregen. Auch forderte sie mehr Offenheit für die Besetzung der Lehrer- und Schulleiterstellen an Bekenntnisschulen. Schließlich berichtete sie von Fraktionsübergreifenden Gesprächen bezüglich der Änderung der Landesverfassung hinsichtlich der Bekenntnisschulen.

Den Gegenstandpunkt vertrat Astrid Birkhahn, CDU. Sie hält Bekenntnisschulen für notwendig, da sich

  1. Kirche im Alltag bewähren müsse und dafür Bekenntnisschulen brauche,
  2. Eltern bewusst die Schule wählen und eine Wahlmöglichkeit nur durch Vielfalt bestehe,
  3. Eltern mit Migrationshintergrund vielfach bewusst die werteorientierte Erziehung ihrer Kinder wünschen; somit unterstütze die Bekenntnisschule die Integration der Migranten.

Der im Forum anwesende Vertreter des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, Rainer Ponitka, wies in der Diskussion bezugnehmend auf Prof. Wißmann darauf hin, dass es in etlichen nordrhein-westfälischen Kommunen ein Monopol der Bekenntnisschulen gebe und dadurch keine Ausweichmöglichkeit für Eltern bestünde, die eine frühkindliche religiöse Erziehung ihrer Kinder ablehnten. Auch erklärte er, dass Eltern häufig ihre Kinder an Bekenntnisschulen anmeldeten, da sie gemeinsam mit Nachbarskindern oder ihren Kontakten aus dem Kindergarten zur Schule gehen sollten. So nämlich käme es dann auch zu den Abmeldungen vom Religionsunterricht.

Der zweite Teil des Forums drehte sich um die "Religiöse Bildung in Kindertagesstätten". Prof. Dr. Katharina Pabel erläuterte in ihrem Impulsreferat, dass die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes für die Schule auf Kindertagesstätten zu übertragen seien, obwohl der Besuch des Kindergartens im Gegensatz zum Schulbesuch nicht verpflichtend sei. So habe die Einrichtung für nicht-diskriminierende Ausweichmöglichkeiten für Kinder zu sorgen, welche beispielsweise an keinem Gebet teilnehmen wollten.

Laut dem ersten Standpunkt von Frau Friedrich aus dem NRW Familienministerium sind 45 Prozent der Kindertagesstätten in NRW in konfessioneller Trägerschaft.

Andrea Asch, Bündnis 90/Die Grünen, erläuterte in ihrem Standpunkt, dass Kindertagesstätten Bildungsorte seien und es ein natürliches Bedürfnis der Kinder nach Spiritualität gebe. Kirchliche Träger vermittelten kirchliche Werte; die Kita sei Verbindungsstätte zwischen der Kirche und jungen Eltern. Es sei festzustellen, dass dadurch die Anzahl derer wüchse, die am Gemeindeleben teilnehmen. Die religiöse Unterweisung in Kindertagesstätten solle plural erfolgen; dennoch entstehe ein Spannungsverhältnis zwischen den Antidiskriminierungsvorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und dem nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten kirchlichen Träger. Kirchliche Einrichtungen müssten sich der Tatsache öffnen, dass in NRW mehr als 50 Prozent der Kinder in Kindergärten Migrantenkinder sind.

Forum 5 – Die Rolle der Kirchen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge

Der Moderator, Erzbischof Becker, erklärte zunächst den Begriff "Daseinsvorsorge". Es handele sich demnach um die Gemeinwohlorientierung, die nach dem Sozialgesetzbuch die soziale Betreuung der Bevölkerung als Pflichtaufgabe der Kommunen definiert.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip soll diese Aufgabe, wenn möglich, durch freie Träger erledigt werden, wozu auch kirchliche Einrichtungen zählen. Der Moderator betonte, die Kirchen sehen sich als Partner der öffentlichen Träger und schloss aus, dass die Daseinsvorsorge durch Wirtschaftsunternehmen übernommen werden könne. Einer Tarifbindung der Beschäftigten stehen die kirchlichen Träger kritisch gegenüber, da diese Nachteile für de freien Träger berge, eine faire und gerechte Entlohnung sei aber dennoch gewollt.

Forum

Der anschließende Vortrag von Prof. Dr. Muckel, Religionsverfassungsrechtler, untermauerte die Aussagen des Bischofs als rechtlich einwandfrei und ergänzte, dass die kirchlichen Krankenhäuser in das Krankenhauswesen eingebunden seien und deren wirtschaftliche Sicherung sich nicht von der wirtschaftlichen Sicherung der kommunalen Krankenhäuser unterscheide. Die Kritik, der sich die Kirchen von Außen insbesondere im Hinblick auf das kirchliche Arbeitsrecht ausgesetzt sehen, setzte er den "sozialen Mehrwert" der kirchlichen Einrichtungen entgegen und begründete dies vorwiegend mit einer religiösen Grundverantwortung und Barmherzigkeit. Die Einschränkung im katholischen Angebot (keine Schwangerschaftsabbrüche) sei wegen des spezifischen Profils rechtens. Das Aufsuchen eines anderen Krankenhauses bei einer derart planbaren Maßnahme hielt er für zumutbar.

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, betonte die hervorragende Zusammenarbeit mit den Kirchen als Träger von Einrichtungen und legte Wert auf die Feststellung, dass sie sich die Sicherstellung aller Angebote (bei gleichzeitigem Bettenabbau) nur mit den Kirchen vorstellen könne. Ihr zufolge sei es gerade in einer Gesellschaft, die Orientierung und Sinn suche, wichtig Spiritualität im Krankenhaus zu erfahren.

Der MdL Dr. Stamp (FDP) ergänzte, dass die wachsende Zahl der religionsfreien und anders religiösen (nichtchristlichen) Menschen, die Kirchen dazu veranlassen sollte, nicht durch Verkündigung sondern durch Nächstenliebe zu wirken.

Eine kontroverse Debatte fand im Anschluss an die Vorträge nicht statt. Rhetorischer Tiefpunkt der Diskussion war der Beitrag eines Caritas-Funktionärs aus Köln, der aufdringlich kumpelhaft polterte, dass er ohne die Schwulen seinen Laden dichtmachen könnte.

Statement und Schlusswort

Armin Laschet, der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, lobte die Zusammenarbeit mit Kirchen und verwies auf die derzeit beratende Verfassungskommission. Seine Beruhigung an die Kirchen: "Durch diese Verfassungskommission wird das Staat-Kirche-Verhältnis in NRW nicht verändert werden."

Entsprechend waren die Schlussworte der beiden kirchlichen Beauftragten bei der Landesregierung, das sich im Verlaufe des Symposiums geklärt habe, dass sich nichts verändern wird. Abschlusswort 1: "Danke!", Abschlusswort 2: "Danke, Danke!"