Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA):

Kirchen nicht vom Lobbygesetz ausnehmen

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Im Bundestag
Abstimmung im Bundestag

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.

Hierzu erklärt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA: "Die christlichen Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern und Eigentümern von Grund und Boden in Deutschland. Als solche haben sie auch spezifische Interessen, die sie durch Lobbying gegenüber der Politik wahrnehmen. Sowohl die katholische wie auch die evangelische Kirche unterhalten regelrechte Lobbybüros. Interessen gegenüber der Politik zu vertreten, ist zwar legitim. Nicht zu akzeptieren ist aber, wenn die Kirchen einen privilegierten Zugang zur Politik haben, wie dies heute bereits der Fall ist. Die Kirchen von den Pflichten auszunehmen, die das Lobbyregistergesetz Verbänden auferlegt, würde die bereits existierende Privilegierung noch vergrößern."

Der IBKA tritt für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche ein. Eine privilegierte Behandlung gegenüber anderen gesellschaftlichen Akteuren betrachtet er als mit dieser Trennung unvereinbar.

Daher fordert der IBKA, die Kirchen und Religionsgemeinschaften in die Einrichtung eines Lobbyregisters einzubeziehen.

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