War es nicht die nach Artikel 33 Grundgesetz unerlässliche "Bestenauslese", sondern das Ergebnis politischer Vorfestlegung eines befangenen Justizministers, als Benjamin Limbach aus mehreren nahezu gleich hochqualifizierten Konkurrenten die sehr späte Nachbewerberin Katharina Jestaedt aus dem Innenministerium, vormals lange Zeit Cheflobbyistin der deutschen katholischen Bischöfe in Berlin, als künftige Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auswählte?
Der seit Monaten andauernde Streit um die Besetzung eines hohen Richteramtes in Nordrhein-Westfalen erreicht nun auch das Bundesverfassungsgericht. Es geht nicht nur um den Streit zwischen mehreren Kandidaten um die Stelle. Es geht auch um das Thema einer weltanschaulich neutralen Justiz. Darauf machen die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag und ein pensionierter Amtsrichter aufmerksam.
Seit Wochen steht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, sich zugunsten einer Kandidatin in das Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen eingemischt zu haben. Die FDP in NRW stellt nun die Frage, ob er in dieser Sache auch das verfassungsrechtlich geschützte Neutralitätsgebot verletzt habe. Die Kandidatin hatte jahrelang als Kirchenlobbyistin gearbeitet.
Die Neubesetzung der höchsten Position des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) gerät immer mehr zur Farce. Zuerst war für den Posten der langjährige Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Gespräch, der dort entgegen des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Treppenhaus ein Kreuz anbringen ließ. Aktuell scheint die Favoritin eine Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche zu sein. Allerdings wurde dem Land Nordrhein-Westfalen vom Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) nun die Besetzung der Stelle mit dieser Favoritin untersagt, da das Bewerbungsverfahren nach Auffassung des Gerichts gravierende Unregelmäßigkeiten aufwies.
Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundestag zur Änderung des Lobbyregistergesetzes hat der Zentralrat der Konfessionsfreien sich dafür ausgesprochen, künftig auch Weltanschauungsgemeinschaften in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen.
Am vergangenen Freitag, 19. März, fand per Videokonferenz eine breite Diskussion statt, die sich mit der Zukunft des KORSO und seiner Weiterentwicklung als Lobbyorganisation für säkulare Anliegen befasste. Über 50 Menschen aus den unterschiedlichsten säkularen Organisationen nahmen teil.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
Der deutsche Bundestag diskutiert derzeit über ein Lobby-Gesetz. Manche NGOs kritisieren die Gesetzentwürfe. Allerdings nicht, dass den Kirchen durch die Hintertür auch hier wieder Sonderrechte eingeräumt werden sollen.
Am 27. und 28. November 2019 traf sich eine Delegation des KORSO mit den religionspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU, SPD und Die Linke in Berlin.
Etwa 25.000 Lobbyisten soll es in Brüssel geben. Die meisten von ihnen entstammen der Wirtschaft, einige auch Nichtregierungsorganisationen. Doch auch Kirchen haben ihre Vertretungen vor Ort, um Einfluss nehmen zu können.
Das Europa-Parlament hat gestern dafür gestimmt, dass wichtige Abgeordnete ihre Treffen mit Lobbyisten veröffentlichen müssen. Auf Antrag der konservativen EVP-Fraktion war die Abstimmung geheim.
US-Präsident Donald Trump überrascht uns immer wieder mit neuen Eskapaden. Wenn wir glauben, allmählich alle Facetten seiner schillernden und narzisstischen Persönlichkeit zu kennen, verblüfft er uns postwendend mit neuen Einsichten.
Der neue US-amerikanische Präsident Donald Trump hat angekündigt, dass religiöse Vereinigungen in den USA zukünftig direkten Einfluss auf die Politik nehmen dürfen. Auch die Diskriminierung von Homosexuellen oder Transsexuellen aus religiösen Gründen könnte in den Vereinigten Staaten bald per Präsidentenerlass erlaubt werden.
Den zehnten Jahrestag ihrer Gründung beging die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." mit zweitägigen Feierlichkeiten im ostwestfälisch-lippischen Detmold. Neben dem Blick in die Vergangenheit der Kirche gab es auch einen Ausblick auf die Zukunft: pastafarianische Lobbyarbeit.