Die katholische und die evangelische Kirche sind schon lange keine Volkskirchen (mehr). Sie haben sich als unfähig erwiesen, Verantwortung zu übernehmen und die strukturellen Ursachen für Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt anzugehen. Die Ursachen für ihren historischen Schrumpfkurs sind freilich noch weit vielfältiger.
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KOBLENZ. (hpd) Deutschland erstickt im kirchlichen Mief. Und nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Theologen und Pfarrer als Ministerpräsidenten oder Bildungsminister, das ist inzwischen Routine. Ein ostdeutscher Pfarrer als Bundespräsident kann die Deutschen nicht mehr erschüttern. Eine Pfarrerstochter aus der mecklenburgischen Provinz, die ausgerechnet den ehemaligen Vorsitzenden der judenfeindlichen Inquisitionsbehörde in höchsten Tönen lobt, als Bundeskanzlerin?
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DÜSSELDORF. (hpd) Die kirchlichen Büros in Nordrhein-Westfalen hatten geladen und im Landtag in Düsseldorf gab es eine Selbstvergewisserung der Kirchen und ihrer politischen Parteigänger. Natürlich, in Kleinigkeiten muss man nachjustieren, aber ansonsten ist alles so, wie es ist, gut und soll so bleiben. Danke, Danke, Danke.
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MÜNSTER. (hpd/exc) Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich für grundlegende Veränderungen in der Religionspolitik ausgesprochen. “Wir brauchen eine Modernisierung des Religionsverfassungsrechts und eine neue Verständigung über dessen Begründung”, sagte der religionspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag am Mittwochabend in Münster.
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FÜRTH. Offener Brief des Bund für Geistesfreiheit Bayern an Bischof Dr. Mixa anlässlich seines Interviews mit der Augsburger Allgemeinen
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KIEL. Nach der Empfehlung einer Reduzierung der Stellenzahl an der Theologischen Fakultät
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Ein Zwischenruf von Johannes Neumann.
OBERKIRCH. „Christliche Werte!" und „Kruzifixe in die Klassenzimmer." So war und ist es wieder
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HANNOVER. Auch in Niedersachsen steht Himmelfahrt vor der Tür und Pfingsten
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Das islamische Kopftuch im rechtlichen und politisch - gesellschaftlichen Zusammenhang.
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MÜNCHEN / FRIEDBERG.
Zur „Kopftuchentscheidung" des
Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15.1.2007.
Ein Kommentar von Gerhard Czermak.
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