Geldstrafe gegen "Alternativmediziner"

Ein sich selbst als "Medizin Biokybernetiker und Zellforscher" bezeichnender Mann, der in Limburg eine Heilpraxis betreibt, wurde wegen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der gelernte Zimmermann hatte für 300 Euro eine Frau "behandelt" und ihr dabei mit einem Laserstrahl Brandwunden zugefügt, die er kurzerhand zu Muttermalen erklärte.