Abschiebehaft muss reformiert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen festgehalten werden dürfen.

So lange sie auf ihre Rückführung oder die Überstellung in ein anderes EU-Land warten, müssen diese Häftlinge in geeigneten Unterkünften untergebracht werden.

Die Deutsche Welle sprach mit dem Juristen Klaus-Dieter Sohn darüber, wie zum Beispiel Asylsuchende, die aufgrund ihrer homosexuellen Veranlagung in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, diese hier nachweisen können bzw. müssen. Ein entsprechendes Urteil des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet.