Eine Erzieherin wurde gefeuert, weil sie in ihrer Freizeit Pornos dreht. Wie weit darf sich der Arbeitgeber ins Privatleben einmischen?
Deshalb fordert Ingrid Matthäus-Maier in einem Interview, dass die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte auch für Beschäftigte im kirchlichen Bereich uneingeschränkt gelten müssen. Das bedeutet in diesem Falle, dass das Privatleben der Angestellten den Arbeitgeber nicht zu interessieren habe.
"Die Eingriffe der Kirchen und ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte. ... Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber im sozialen Bereich dürfen nicht in die private Lebensführung ihrer Angestellten eingreifen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für kirchliche Einrichtungen andere Bestimmungen gelten sollten als etwa für die Arbeiterwohlfahrt. Der besondere Tendenzschutz ist also aufzuheben."