BERLIN. (hpd) Wollen durch Heimerziehung Geschädigte ihre Rechte wahrnehmen, müssen sie jetzt eine Anmeldefrist beachten. Für die beiden Fonds Heimerziehung Ost und West wurde - für die Betroffenen unerwartet - kurzfristig diese Anmeldefrist festgesetzt.
Diese manchen überraschende Entscheidung traf der für die Fonds zuständige Lenkungsausschuss. Ob es Sparmaßnahmen waren, die zu dieser Entscheidung führten, oder ob andere Gründe dazu führten, ist unbekannt. Offiziell heißt es, dass man sich Klarheit darüber verschaffen möchte, welche Gelder noch in die Fonds einzuzahlen seien. Der Bund zahlte das beschlossene Geld in die Fonds ein, während die dazu ebenfalls verpflichteten Bundesländer sich dabei sehr zögerlich zeigten.
Der Ost-Fonds meldete Ende 2013, dass das Budget aufgebraucht sei, der West-Fonds kam Anfang 2014 zu dem gleichen Ergebnis. In der offizielle Begründung heißt es, die Fonds wären “gut angenommen worden”.
Ergebnis der “guten Annahme” ist der jetzt sehr kurzfristig gesetzte Termin, bis zum dem Betroffene ihre Rechte anmelden können, um ihre Ansprüche aus den Fonds zu wahren. Der Ost-Fonds schließt die Anmeldeliste am 30. September 2014. Am 31. Dezember 2014 werden letztmalig Anmeldungen für den West-Fonds angenommen.
Die Anmeldungen können erst einmal telefonisch oder auch formlos auf einer Postkarte an die Anlaufstellen in den verschiedenen Bundesländern gerichtet werden. Der formale Antrag kann später erfolgen.
Die Opfer der Heimerziehung in Ost und West, die ihre Ansprüche aus den Fonds wahrnehmen wollen, haben die Möglichkeit nur noch innerhalb dieses Zeitrahmens. Andernfalls, so heißt es, seien die Rechte verwirkt.
Deshalb sollen sich Betroffene so schnell als möglich an die Anlauf- und Beratungsstellen wenden, diese helfen auch kurzfristig weiter.
Die Anlauf und Beratungsstelle in Berlin zum Beispiel entwarf eine zur Rücksendung gedachte Postkarte, mit der Betroffene kurzfristig ihre Rechte anmelden können.