Islamdebatte: Für ein Grundrecht auf Moscheebau

KÖLN. Der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten

(IBKA e.V.) verurteilt die Stimmungsmache gegen den Moscheebau in Köln Ehrenfeld.

Der Landessprecher Rainer Ponitka erklärte zur aktuellen Diskussion in Köln: "Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel sind aus unserer weltanschaulichen Sicht systematische Falschdenkschulen. Wenn Frauen hinter Vorhänge verbannt werden, während muslimische Männer gemeinschaftlich Unterwerfungsszenarien praktizieren, sind Gleichberechtigung, Vernunft und Aufklärung fern. Dennoch: Wer eine Moschee bauen will, sich dabei an die allgemein geltenden Vorschriften hält und auch sonst rechtskonform ist, hat nach dem Grundgesetz und nach den allgemeinen Menschenrechten einen Anspruch darauf. Es ist und bleibt ein Grundrecht der Gläubigen, auch derlei archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen aus eigenen Mitteln zu schaffen."

Trennung von Staat und Kirche

Die mangelnde Trennung von Religion und Politik im Islam sei kein durchgreifendes Argument für ein Verbot des Moscheebaus. Ponitka weiter: "Auch im Christentum werden Religion und Politik unzulässig vermischt. Die katholische Kirche, intern undemokratisch, diskriminiert seit 2000 Jahren Frauen und Homosexuelle gleichermaßen. Dennoch wird sie von der Politik hofiert und mit Privilegien und Subventionen überschüttet. Es geht nicht an, Muslimen das Recht auf eigene Versammlungsorte selbst dann verweigern zu wollen, wenn sie die Finanzierung in Eigenleistung erbringen wollen und können. Die von Kritikern vorgebrachte Sorge, um staatliche Neutralität, Freiheit und Demokratie, mutet an wie eine unaufrichtige Verschleierung von nationalistischen Überfremdungsängsten."

"Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst." (Voltaire)

"Selbst wenn die gebaute Moschee nicht ausschließlich dem gedachten Zweck des Versammlungsortes entsprechen und die Religionsfreiheit also nicht ausschließlich in Anspruch genommen würde, so gilt immer noch das Recht, ein profanes Gebäude zu errichten. Sollte dessen Nutzung eine Gefahr darstellen, so muss diese nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nachgewiesen werden, statt per Verdächtigung Verbote zu fordern", stellt Ponitka fest.

Weltanschauungs- und Religionsfreiheit

"Weder eine pauschale Behauptung, die Integration sei gescheitert, noch die Ansichten einer angeblichen Bevölkerungsmehrheit sind maßgeblich." Laut Ponitka gewinne die Freiheit der Weltanschauung und der Religion ja gerade dann besondere Bedeutung, wenn es um Minderheiten geht. "Eine Mehrheitsreligion benötigt nur selten den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wer aber Freiheitsrechte in Anspruch nimmt, muss die Rechte anderer achten. Religionsgemeinschaften - auch islamische - dürfen ihre Normen Mitgliedern nicht aufzwingen und müssen respektieren, wenn jemand dieser Anschauung den Rücken kehrt."

Es sei Aufgabe des Staates, die Einhaltung der Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft auch in islamischen Gemeinschaften sicherzustellen.

Ponitka: "Als Konsequenz der zahlreichen Privilegien, welche die Kirchen genießen, wird es jedoch schwierig sein, islamis(tis)chen Verbänden analoge Privilegien (Islamsteuer, Islamschulen, islamische Krankenhäuser usw.) auf Dauer zu verweigern. Dort, und nicht im Bau eines protzig konzipierten Gebetshauses, liegt das eigentliche Problem: Die Institutionalisierung weiterer religiöser Parallelgesellschaften."

Der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. bezieht sich inhaltlich auf seine Pressemitteilung von 1997.

Holger Buhr