In England sollen Hausbesitzer für die Reparaturen an Kirchengebäuden zahlen, die in einem Kirchensprengel, einem "Parish", ein Häuschen oder eine Wohnung besitzen.
Ein Gericht entschied in einem 18 Jahre lang andauernden Rechtsstreit, dass Pflichten, die aus einem Vertrag mit der anglikanischen Kirche über die Reparatur von Gotteshäusern, die vor 1536 errichtet wurden, herrühren, auch heute noch eingefordert werden können - und zwar selbst dann, wenn sie dazu führen, dass Bürger ihr Haus verkaufen müssen.