So glauben beispielsweise die meisten Menschen, dass die kirchlichen Krankenhäuser, Altersheime oder Kindergärten von den Kirchen beziehungsweise den Kirchensteuerzahlern finanziert werden.
Das zeigt sich auch an unendlich vielen anderen Stellen – besser gesagt: Eigentlich zeigt es sich zumeist nicht öffentlich, sondern wird gerne eher verschleiert. So glauben beispielsweise die meisten Menschen, dass die kirchlichen Krankenhäuser, Altersheime oder Kindergärten von den Kirchen beziehungsweise den Kirchensteuerzahlern finanziert werden. Das stimmt absolut nicht – den größten Teil der Aufwendungen in diesen Einrichtungen, von den Gebäuden bis zum Personal, finanzieren die öffentliche Hand, also alle Steuerzahler, und die Renten- oder Krankenkassen. Dieses Bündnis von Staat und Kirche wirkt oft im Untergrund, aber dafür umso kräftiger. Wer weiß schon, dass der baden-württembergische Vertrag mit der Evangelischen Kirche einen Artikel 14 mit der Überschrift „Rundfunk“ enthält, in dem es heißt: „Das Land wirkt darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Rundfunkveranstalter den Kirchen angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen zur Verfügung stellen. Es wird darauf bedacht bleiben, dass in den Programmen die sittlichen und religiösen Überzeugungen der evangelischen Bevölkerung geachtet werden und das Leben der Kirchen in den Eigensendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angemessen berücksichtigt wird. Das Land wirkt ferner darauf hin, dass in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und in den Programmbeiräten der privaten Rundfunkveranstalter die Kirchen angemessen vertreten sind.“ Für die katholische Seite wird das analog gehandhabt.
Und nur wenigen ist bewusst, dass man in manchen Gegenden unseres Landes seinen Beruf nicht ausüben kann, wenn man keiner Kirche (oder der falschen) angehört, wenn man sich scheiden lässt oder einen Angehörigen einer anderen Konfession heiratet.
Und nur wenigen ist bewusst, dass man trotz Gleichberechtigung und verfassungsrechtlichem Diskriminierungsverbot, dass man trotz Allgemeinem Gleichstellungsgesetz und Berufswahlfreiheit in manchen Gegenden unseres Landes seinen Beruf schlicht nicht ausüben kann, wenn man keiner Kirche (oder der falschen) angehört, weil es weit und breit nur kirchliche oder kirchlich ge¬bundene Arbeitgeber gibt. Dass man seinen Job in kirchlichen Einrichtungen verliert, wenn man sich scheiden lässt oder einen Angehörigen einer anderen Konfession heiratet. Dass die Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, bringt diesen Institutionen vielfältige Vorteile, aber es schützt ihre Beschäftigten nicht vor Glaubenswillkür.
Das alles beweist, dass unsere Verfassung schlicht nicht mehr zeitgemäß ist. Denn als die Weimarer Reichsverfassung 1919 entstand, gab es in Deutschland weniger als eine halbe Million Konfessionsfreie. In der Gegenwart sind es aber mehr als dreißig Millionen, mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Außerdem sind zu den ehemals dominanten christlichen Volkskirchen muslimische Gemeinschaften und viele andere Glaubensrichtungen hinzugekommen.
Sie alle haben das Recht auf die volle Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das geht nicht, wenn den Religionsgemeinschaften (und darunter vor allem und oft sogar allein den Großkirchen) Privilegien eingeräumt sind. Ein modernes, freiheitliches und weltoffenes Gemeinwesen, in dem alle gleiche Rechte haben, kann nur gelingen, wenn sich der Staat endlich aus der Jahrtausendealten Unterwerfung unter überirdische Mächte löst, wenn endlich Schluss ist mit dieser Verklammerung von Staat und Kirche.
Wir müssen uns trennen von dem fast zweitausend Jahre alten Credo der christlichen Kirchen: „Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt“ (Römer 13.1). Nein, jede staatliche Gewalt ist von Menschen gemacht und kann von Menschen verändert werden. Das ist die Grundlage der Demokratie, die von den Kirchen noch vor hundert Jahren als Teufelswerk angesehen wurde. Heute tun sie so, als hätten sie die Demokratie erfunden!
Glauben mag ein jeder, was er will, solange er damit keinem anderen Schaden zufügt. Aber der Staat muss frei sein davon. Religion muss Privatsache sein.
Dieser laizistische Staat ist gegenwärtig in unserem Land noch eine Utopie. Noch gibt es für die notwendige Fortentwicklung der Freiheitsrechte in unserer Verfassung keine Mehrheiten, weder bei den Abgeordneten noch bei ihren Wählerinnen und Wählern. Noch haben wir – zumindest hier bei uns im deutschen Südwesten – keine Chance, dass endlich der Religionsunterricht zur Privatsache erklärt und aus den staatlichen Schulen entfernt wird.
Vielleicht sollten wir in dieser Frage von der großen, alten und immer noch mächtigen katholischen Kirche lernen: Man braucht Geduld, Zähigkeit und Beharrlichkeit, wenn man etwas erreichen will.
Aber ohne Utopie gibt es keinen Fortschritt. Zwar sei der eine Schnecke, hat Günter Grass gesagt. Langsam, ganz langsam geht es voran. Aber es geht. Vielleicht sollten wir in dieser Frage von der großen, alten und immer noch mächtigen katholischen Kirche lernen: Man braucht Geduld, Zähigkeit und Beharrlichkeit, wenn man etwas erreichen will.
In diesem Sinne wünsche ich uns Zähigkeit und Beharrlichkeit auf dem Weg zur konsequenten Trennung von Staat und Religion – und ein wenig Ungeduld wäre auch nicht falsch, damit es schneller vorangeht.
Und in diesem Sinne erinnern wir heute in Dankbarkeit an alle, die ungeduldig, zäh und beharrlich in den vergangenen160 Jahren – und in den Jahrhunderten davor – Stück um Stück die Freiheitsrechte formuliert und erkämpft haben, die wir in Zukunft weiter ausbauen wollen.“





