Verbot von Videoaufzeichnungen

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G8-Demo Rostock 2008 / Foto: Andreas Hilbeck (pixelio)

BERLIN. (hu/hpd) Das Berliner Verwaltungsgericht verbietet das polizeiliche Filmen friedlicher Demonstrationen. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt diese Entscheidung für mehr Versammlungsfreiheit.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Ende Juli bekannt gewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner Polizei, Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzplanung und -lenkung zu filmen, für rechtswidrig erklärt (VG 1K 905.09). Prof. Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, begrüßt die Entscheidung des Berliner Gerichts: "Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die Demonstrationsfreiheit erheblich gestärkt. Es gibt ein Recht von Demonstrationsteilnehmern, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht lag diese Wertung auf der Hand."

Anlass der Entscheidung war die Überwachung der Anti-Atom-Demonstration vom 5. September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, dass es an einer Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung fehlte. Die pauschale Videoaufzeichnung von Demonstrantinnen und Demonstranten entspricht einer langjährigen Praxis der Berliner Polizei. Dieser Praxis hat das Verwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben.

"Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung gefällt, die über den aktuell verhandelten Fall hinausgeht", stellt Roggan fest. Nach dem Urteil gelte in Zukunft, dass das Filmen von friedlichen Demonstrationen durch die Berliner Polizei unzulässig sei. Fredrik Roggan weiter: "Schon die Befürchtung, dass die Teilnahme an einer Versammlung staatlicherseits registriert wird, kann Menschen von dem Gebrauchmachen von grundrechtlich verbürgten Freiheiten abhalten. Von diesem Gebrauchmachen aber lebt unsere Demokratie. Deshalb ist das Urteil zu begrüßen. Wir fordern den Berliner Gesetzgeber auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten."


Sven Lüders