Rezension

Ein Grundlagenwerk mit moralischem Zeigefinger

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Prof. Dagmar Fenner, Titularprofessorin für Philosophie an der Universität Basel und Lehrbeauftragte für Ethik an der Universität Tübingen, hat mit "Digitale Ethik" einen neuen Band in der utb-Reihe vorgelegt. Das Buch bietet eine umfassende, informative und leicht zugängliche Quelle für Fragestellungen im Kontext der digitalen Medien und der Künstlichen Intelligenz. Wer dieses Werk aufmerksam liest, darf sich als sehr gut informiert betrachten. Gründe für Kritik gibt es dennoch reichlich.

Die inhaltlichen Textseiten reichen von Seite 15 bis Seite 529. Vier Abschnitte gliedern das Buch: "Einleitung und ethischer Grundriss", "Digitale Medienethik", "KI-Ethik" sowie "Schluss und Ausblick". Alle Unterkapitel enden mit einer schlagwortartigen, optisch hervorgehobenen Wiederholung zentraler Begriffe – ähnlich wie auf Powerpoint-Folien. Ergänzt wird der Text durch die üblichen Register (Bibliographie, Sachregister, Personenregister).

Bei philosophischen Büchern ist es sinnvoll, ein Wort über den Sprachduktus der Autorin zu verlieren, da philosophische Werke gelegentlich bei der Lesbarkeit an ihrem epischen und verschlungenen Stil scheitern. Nicht so hier: Digitale Ethik ist klar formuliert. Die Sätze sind kurz und prägnant, Fremdwörter und Fachausdrücke werden erläutert. Der rote Faden bleibt stets erkennbar; der Stil ist diszipliniert und gut lesbar.

Die Leserschaft erhält zunächst eine Einführung in technische Begriffe, danach in die normativen Grundlagen der Ethik. Das Werk eignet sich daher hervorragend für Menschen, die im Bereich digitaler Technologien oder der Moralphilosophie noch Orientierungsbedarf haben.

Fenner gelingt eine erschöpfende Kompilation, die eine Fülle an Denkanstößen liefert. Auf knapp 600 Seiten vermittelt sie enorme Informationsdichte. Mehrmals überrascht die Philosophin, wie fruchtbar antike philosophische Positionen auch für aktuelle Fragestellungen sein können.

Eine vertiefte Auseinandersetzung, die über eine bloße Darstellung verschiedener Positionen hinausgeht, erfolgt vor allem im dritten Abschnitt. Hier greift die Autorin spannende Themen heraus und diskutiert sie informativ und differenziert – etwa autonome Waffensysteme, Pflegeroboter, Sexroboter oder Avatare verstorbener Personen.

Kritik

Das Werk ist eine Aneinanderreihung von Meinungen. In die Tiefe geht die Autorin selten, dafür schreibt sie häufig mit moralischem Zeigefinger.

Nicht durchgehend, aber auffallend oft, fehlt es an Ausgewogenheit. Die Leser werden mit vielen Voreingenommenheiten konfrontiert (z. B. in den Ausführungen zur Technikneutralität und zum Transhumanismus). Persönliche moralische Ansichten werden wiederholt als "ethische" dargestellt – mit dem Effekt, dass die Leserschaft unweigerlich den Eindruck gewinnt, hier spreche nicht eine Philosophin, sondern die Wissenschaft der Ethik selbst.

Die Autorin verwendet unnötig wie entlarvend die Nazi-Keule (S. 83): "Wenn zunehmend über Würde und Rechte der Natur, von Lebewesen und neuerdings auch von Robotern diskutiert wird, stellt man diesen seit der Beendigung des menschenverachtenden Naziregimes fest etablierten Begründungsszusammenhang in Frage."

Der Satz stellt ein unzulässiges rhetorisches Manöver dar. Die Autorin versucht, das exklusiv anthropozentristische Würdekonzept durch den Verweis auf das Naziregime moralisch zu immunisieren. Diese Verbindung ist intellektuell unredlich, zynisch und in einem ethischen Sachbuch absolut unangemessen: Während die NS-Verbrechen auf radikale Entmenschlichung und Ausgrenzung abzielten, fordert die Debatte um Tierrechte sowie Öko- und Roboter-Ethik die Ausweitung (!) moralischer Berücksichtigung. Die gedankliche Annäherung von Befürwortern ethischer Inklusion an die Verbrechen eines menschenverachtenden Regimes dient ausschließlich der Diskreditierung der notwendigen philosophischen Auseinandersetzung um die Grenzen und die Zukunft des Würdebegriffs.

Auch an anderer Stelle verfällt die Autorin einer parteilichen Rhetorik, etwa im folgenden Satz (S. 50): "Die Beschränkung auf das technisch Gute und die Denkweise des Solutionismus führen zu einer Verkürzung und Verarmung der Debatte über digitale Ethik."

Diese Feststellung ist tautologisch: Selbstverständlich führt jede Beschränkung per definitionem zu einer Verkürzung. Der vorsätzliche rhetorische Fehlschluss liegt darin, dass die Autorin die angebliche Verengung der Debatte auf den Solutionismus als Vorwand nimmt, um in der Folge eine mindestens gleich große, selbst auferlegte Verkürzung der sachlichen Auseinandersetzung zu betreiben: die Aussparung des Solutionismus als für die Autorin unangenehmes Themenfeld.

Über mehr als 500 Seiten wird die Leserschaft wiederholt darüber belehrt, was "ethisch legitim", "ethisch gefordert" oder "ethisch abzulehnen" sei.

Die Haltung, kraft akademischer Autorität festlegen zu wollen, was für alle Menschen moralisch richtig oder falsch ist, ist dogmatisch. Der Ort solcher Verkündigung wäre eine Kirche, nicht ein Hörsaal. Im Schlusskapitel taucht der Begriff der Partizipation auf. Partizipativ soll die Techniksteuerung sein (vgl. S. 526), weil sie demokratisch legitimiert sein muss (Anmerkung: Dass das "Sollen" mit einem "Müssen" begründet wird, ist eine eigenartige und zirkuläre Verknüpfung des Originaltexts). Immerhin liegt ein spätes Eingeständnis vor, dass Menschen sich moralische Regeln diskursiv selbst geben können. Zur Klarstellung: Der Rezensent wollte der Autorin nicht Unrecht tun, was die erstmalige Behandlung des Begriffs der Partizipation betrifft, und hat das Sachregister nach weiteren Stellen durchsucht, die er beim Lesen des Buches möglicherweise übersehen hat. Leider wird dieser entscheidende Begriff für Moral- und Ethikfragen im Sachregister nicht aufgeführt...

Ermüdende Übung philosophischer Werke

Es ist mittlerweile zur repetitiven und ermüdenden Übung in philosophischen Werken geworden: Es werden die drei großen, hinlänglich bekannten Kränkungen der Menschheit, wie sie Sigmund Freud formuliert hat, angeführt, um im Anschluss eine vierte Kränkung hinzuzufügen1. Unkreativ, aber nicht weiter störend. Irritierend ist jedoch, dass eine Wissenschaftlerin im Jahre 2025 die zweite große Kränkung noch wie folgt beschreibt:

"Die zweite Kränkung geht wesentlich auf Charles Darwins Evolutionstheorie mit dem Nachweis der Abstammung des Menschen vom Affen zurück, der die Vorstellung des Menschen als Geschöpf Gottes infrage stellte."2

Auch der Halbsatz "Rechtliche Normen liegen schriftlich fixiert in Gesetzestexten vor" (S. 59), stellt eine weitere fachlich falsche Behauptung dar, die man nicht unkritisiert stehen lassen darf. Die Autorin ignoriert die juristische Realität von Rechtsquellen. Rechtsnormen, an denen sich Menschen freiwillig oder unfreiwillig hielten, existierten bereits lange vor der Schrift. Und auch heute noch existiert Recht, das gültig und verpflichtend anwendbar ist, aber nicht in schriftlichen Gesetzen steht: das Gewohnheitsrecht. Dieses spielt insbesondere im Völkerrecht eine wichtige Rolle.3

In der Einleitung betont die Autorin zutreffend den Wert von "begrifflichen Präzisierungen" bei der "Anwendung philosophischer Methoden". Darf man dann in einem knapp 600-seitigen Buch über digitale Ethik von einer Wissenschaftlerin erwarten, dass sie versteht, nämlich wirklich versteht, was der Begriff "digital" bedeutet? Die Autorin schreibt (S. 21): "Die kleinsten Informationseinheiten der komplexen digitalen Welt werden auch 'Bits' als Kürzel für 'Binary Digit' (Binärzahl) genannt."

Der Satz, mit dem uns die Autorin technische Begriffe näher bringen möchte, enthält einen offensichtlichen wie elementaren Definitionsfehler: "Binary Digit" ist nicht die Binärzahl, sondern die Binärziffer (0 oder 1). Die Verwechslung der kleinsten logischen Einheit mit einem komplexen Zahlenwert ist in einem Buch, das sich kritisch mit der digitalen Welt auseinandersetzen will, kein kleiner Lapsus, sondern legt den Finger auf ein Verständnisproblem, das in einem Werk über digitale Ethik nicht auftreten sollte.

Digitale Ethik ist ein spannendes Thema, das Humanist*innen auch künftig beschäftigen wird. Das Besondere dieses Werkes ist die nahezu erschöpfende Aufzählung der Problemstellungen im Bereich digitaler Medien und KI. Laien, die sich über die Fragestellungen der Moralphilosophie informieren wollen, finden hier eine nützliche, gut lesbare Informationsquelle mit wertvollen Literaturhinweisen.

Dagmar Fenner, "Digitale Ethik", utb-Nr.: 6281, Narr Francke Attempto Verlag, Tübingen 2025, 585 Seiten, 32,90 Euro

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1 Die vierte Kränkung betrifft die technologischen Umwälzungen durch Digitalisierung und KI. Die tiefe narzisstische Kränkung bestehe in der Zerstörung der Illusion, dass intellektuelle und kreative Fähigkeiten genuin menschlich sind und die entsprechenden Leistungen niemals von Menschen erbracht werden können. Das Selbstverständnis der Menschen als "Krone der Schöpfung" werde untergraben.

2 Der Mensch stammt nicht vom Affen ab und deshalb gibt es auch keinen wissenschaftlichen "Nachweis" dafür (auch nicht von Charles Darwin). Affen und Menschen haben vielmehr gemeinsame Vorfahren. Ferner: In der Wissenschaft ist die Evolution kein unbewiesenes theoretisches Konzept, sondern ein umfassendes, durch unzählige Beweise gestütztes Erklärungsmodell. Evolution ist der einzige Ansatz, der Beobachtungen in Biologie, Paläontologie, Molekularbiologie, Genetik und Anthropologie vollständig erklären kann.

3 Das Völkergewohnheitsrecht entsteht durch das ungeschriebene (!) Zusammenwirken von zwei Elementen: einer allgemeinen Übung (consuetudo) der Völkerrechtssubjekte über einen gewissen Zeitraum hinweg und der Rechtsüberzeugung (opinio iuris sive necessitatis), dieser Übung folge eine rechtliche Verpflichtung.